Hallo Paulina,
ob und welche Leistungen für Sie am Ende in Frage kommen, wird nach Erteilung des Grundbescheides mit dem für Sie zuständigen Rehafachberater besprochen. Mit dem Antrag können Sie vorab zum Ausdruck bringen, welche Leistungen Sie sich grundsätzlich überhaupt vorstellen können. Ihre Angaben haben dabei weder Vor- noch Nachteile. Zunächst wird erst der Bedarf an einer LTA dem Grunde nach festgestellt. Die Bewilligung der konkreten Leistung erfolgt erst im zweiten Schritt nach einem persönlichen Gespräch mit dem Rehafachberatungsdienst.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Unterlagen zunächst nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Sollte Ihnen eine LTA bewilligt werden, können Sie im Laufe des Verfahrens alles weitere bzgl. der bestehenden Möglichkeiten in Ruhe mit dem Rehafachberatungsdienst bespechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung