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Experten-Antwort

Innerbetriebliche Umsetzung

von Paulina28.01.2024 | 13:50
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bräuchte einmal kurz Hilfe. Ich bin dabei einen LtA Antrag auszufüllen und dort ist der Punkt zwecks Weiterbeschäftigung durch innerbetriebliche Umsetzung. Ich weis nicht genau wie das zu verstehen bzw. was man dazu schreiben könnte. Ich arbeite aktuell in eine großen Konzern in einem ungelernten Job wofür es auch keine Ausbildung oder so gibt. Habe auch in dem Konzern keinen Ausbildung gemacht bzw die die ich habe bringt mir dort leider nichts. Zumal ist sie ein ganz anderes Gebiet und ist schon Jahrzehnte her, ich darin nicht einmal gearbeitet habe. Jetzt zu meiner Frage, innerbetrieblich umsetzen ginge ohne Ausbildung nur auf einen anderen Posten den ich aber genauso wenig machen könnte durch meine Erkrankungen. Für alles andere muss man geschult sein bzw eine abgeschlossene Ausbildung haben. Was kreuze ich dort jetzt am besten an und wenn ich nein ankreuze das es nicht gewünscht ist kann mir das zum Nachteil ausgelegt werden? Was halt noch dazu kommt das mein aktueller Chef zum Teil an meinen psychischen Problem mit dran schuld ist und ich bei einer Umsetzung selbst in eine andere Abteilung die Befürchtung habe das er mir hintenrum dort auch da Steine in den weglegen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paulina,

 

ob und welche Leistungen für Sie am Ende in Frage kommen, wird nach Erteilung des Grundbescheides mit dem für Sie zuständigen Rehafachberater besprochen. Mit dem Antrag können Sie vorab zum Ausdruck bringen, welche Leistungen Sie sich grundsätzlich überhaupt vorstellen können. Ihre Angaben haben dabei weder Vor- noch Nachteile. Zunächst wird erst der Bedarf an einer LTA dem Grunde nach festgestellt. Die Bewilligung der konkreten Leistung erfolgt erst im zweiten Schritt nach einem persönlichen Gespräch mit dem Rehafachberatungsdienst.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, die Unterlagen zunächst nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Sollte Ihnen eine LTA bewilligt werden, können Sie im Laufe des Verfahrens alles weitere bzgl. der bestehenden Möglichkeiten in Ruhe mit dem Rehafachberatungsdienst bespechen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

VorOrtBeratungSuchenam 28.01.2024 | 13:59
Warum beantragen Sie nicht erst einmal eine medizinische Reha? Oder hatten Sie schon eine? Und ansonsten kreuzen Sie ja an, denn dem Grunde möchten Sie auf einem anderen Arbeitsplatz weiter arbeiten (sonst bräuchten Sie ja gar keinen Antrag zu stellen) 'Ob' das dann betrieblich überhaupt möglich sein wird, wird im Zuges des Antragsverfahrens geklärt. Wenn Sie in einem großen Konzern arbeiten, gibt es dort sicher auch einen Betriebsrat bzw. auch einen Behindertenbeauftragten. Auch an diese Stellen könnten Sie sich wenden, um Ihr weiteres Vorgehen zielführend zu planen.
Paulinaam 28.01.2024 | 14:19
Medizinische Reha ist schon ausgeschlossen worden von den Ärzten und meinem Therapeuten weil aufgrund der Diagnosen schon klar ist das ich den Job nicht mehr machen kann auf Dauer. Ich habe vor ein paar Jahren schon eine Versetzung beantragt die abgelehnt wurde weil ich keine Ausbildung für die anderen Bereiche im Konzern habe und nur die körperlichen Arbeiten die auf hilfstätigkeit sind ausüben konnte. Und wie gesagt das nächste ist ja mein aktueller Abteilungsleiter das wenn ich im Unternehmen bleibe selbst wenn es eine andere Abteilung wäre. Könnte er weiter Druck ausüben und da das dort wie ein Dorf ist auch Steine in den Weg legen. Und den Antrag stelle ich ja weil ich meine derzeitige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann aus gesundheitlichen Gründen und ohne LTA läuft es auf Erwerbsminderungsrente hinaus.
Paulinaam 28.01.2024 | 15:00
Was ich noch vergessen habe ist ja das in dem Kästchen steht ob ich eine Weiterbeschäftigung wünsche und kann dann ankreuzen nein oder ja ist gewünscht unter der Voraussetzung einer innerbetrieblichen Umsetzung. Da sich das aber ohne Ausbildung schwierig gestaltet und mir die letzten Jahre da schon vermehrt steine in den Weg gelegt wurden macht das wenig Sinn. Daher ist die Hauptfrage wenn ich nein ankreuze kann das für meinen Antrag zum Nachteil sein. Weil wie gesagt mein Chef auch dazu beigetragen hat das ich psychisch erkrankt bin und der mir auch bei einer Umsetzung seine Finger mit ihm spiel hat um mir da steine in den Weg zulegen.
VorOrtBeratungSuchenam 28.01.2024 | 15:12
Zitat von Paulina anzeigenausblenden
m.W. kann es Ihnen nicht zum Nachteil gereichen, wenn Sie nein ankreuzen. Die Begründungen stehen ja sicherlich in einem beizufügenden Befundbericht Ihrer Ärzte. Bzw. können Sie 'Ihre Begründung' selbst auch auf einem gesonderten Blatt beifügen.. Hier noch etwas mehr Informationen zu beruflicher Reha der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich… Eine medizinische Reha führt im Übrigen nicht zwingend zu einer EM-Rente. Es kann aber durchaus sein, dass Ihnen trotzdem zunächst eine medizinische Reha bewilligt wird, um festzustellen, in wie weit Sie für weitere (berufliche) Maßnahmen Leistungsfähig wären.
Mimimiam 28.01.2024 | 17:11
Warum wollen Sie denn überhaupt einen Antrag auf LtA stellen in so einem Unternehmen?
Paulinaam 28.01.2024 | 18:01
Ich kann meinen jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und ich möchte eine LTA beantragen um die Chance auf eine Umschulung zu bekommen. Da meine Ausbildungsberuf seid zwanzig Jahren her ist und ich nicht einmal darin gearbeitet habe und die jetztige Tätigkeit nur ein Teilzeit Job ist der körperlich sehr anstrengend ist und ich das nicht mehr schaffe. Ich muss aber noch 30 Jahre arbeiten im besten Fall und dieses möchte ich auch noch tun in Vollzeit. Ich möchte die LTA nicht in meinem jetzigen Unternehmen anstreben weil das keinen Sinn macht in meinen Augen. Die Frage ist halt das wenn ich Nein in dem LTA antrage ankreuzte ob das für mich zum Nachteil sein kann da die DRV ja bevorzugt das man seinen Arbeitsplatz behalten kann
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