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Experten-Antwort

Innerstaatliche Berechnung

von Schweiz-Fan10.07.2021 | 17:14
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Nach meiner Recherche sollten sich Schweizer Zeiten (geringfügig) auf die Höhe der deutschen Rente auswirken. Nun wurden in der Zwischenzeit meine Schweizer Zeiten in den Versicherungsverlauf aufgenommen (es handelt sich um insgesamt 21 Monate, dabei gibt es allerdings für 4 Monate eine Doppelbelegung mit beitragsfreien Zeiten in Deutschland). Heute habe ich die deutsche und die innerstaatliche Berechnung erhalten. Nach der innerstaatlichen Berechnung wäre meine Rente nun allerdings sogar um ca. 7 € pro Monat geringer. In der Berechnung wurde das Verhältnis der Summe der Entgeltpunkte aus den deutschen Zeiten zur Summe der Entgeltpunkte aus deutschen und ausländischen Zeiten (jeweils ohne Zurechnungszeit) ermittelt. Heraus kam ein Wert von 0,96xx Die insgesamt ermittelten Entgeltpunkte wurden dann mit diesem Faktor multipliziert. Daraus hat sich dann ein geringerer Wert ergeben als in der Berechnung nach deutschem Rentenrecht. Letztendlich ist es ja für mich nicht zum Nachteil, weil ich die höhere Rente erhalte. Trotzdem habe ich eine Verständnisfrage: Wenn Wenn die deutschen Zeiten durch die Summe der Entgeltpunkte aus deutschen und ausländischen Zeiten dividiert wird, kann doch nur ein Wert unter 1 herauskommen und damit dann folglich auch weniger Entgeltpunkte als in der deutschen Berechnung. Oder welchen gravierenden Denkfehler mache ich hier?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schweiz-Fan,

soweit die europäischen Vorschriften zur Koordinierung der Sozialrechtssysteme angewendet werden, sind zwei Rentenberechnungen durchzuführen. Dies ist regelmäßig erforderlich wenn Versicherungszeiten in mehr als einem Staat der EU (oder Norwegen, Island, Liechtenstein bzw. die Schweiz) zurückgelegt wurden.

Die erste Berechnung wird in Deutschland als innerstaatliche Berechnung (formell ist es die autonome Berechnung) bezeichnet und dabei werden ausschließlich die Versicherungszeiten des rentengewährenden Staates berücksichtigt. Diese Berechnung der deutschen Rente erfolgte also nur mit Ihren deutschen Versicherungszeiten. Zusätzlich wird eine zweite Berechnung durchgeführt, bei der alle in den o. g. Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt werden. In Deutschland wird diese Berechnung zwischenstaatlich genannt (formell ist es die anteilige).

Bei einer zwischenstaatlichen Berechnung werden den ausländischen Zeiten zunächst auch deutsche Entgeltpunkte (als Durchschnitt der deutschen) zugewiesen und aus diesen und den deutschen Entgeltpunkten ergibt sich ein summierter Wert an Entgeltpunkten (sogenannter theoretischer Betrag). Der theoretische Betrag wird mit dem Verhältnis der deutschen Zeiten zu allen Zeiten multipliziert (Pro-Rata Wert). Der Rentenbetrag aus dieser Berechnung wird mit dem aus der innerstaatlichen Berechnung verglichen und der höhere gezahlt.

Regelmäßig liegt der Pro-Rata Wert unter 1, da die deutschen Zeiten nur einen Teil der insgesamt zurückgelegten Zeiten darstellen. Es werden aber alle ausländischen Zeiten mit diesem Wert vervielfältigt. Dies bedeutet, dass sich bei entsprechend vielen ausländischen Zeiten insgesamt ein höherer Rentenbetrag als bei der innerstaatlichen Rentenberechnung ergeben kann.

Entsprechend wird von jedem der o. g. Staaten verfahren, in dem Sie Zeiten zurückgelegt und einen Rentenanspruch erworben haben.

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7 Antworten

W°lfgangam 10.07.2021 | 18:40
Hallo Schweiz-Fan, Gesamtleistungsbewertung als erster Ansatzpunkt. Lassen Sie sich die kompletten Berechnungsanlagen zuschicken, dann können Sie das im Detail nachlesen. Gruß w.
Jonnyam 10.07.2021 | 18:49
Richtig, der Wert ist kleiner als 1,00000. Aber er wird auf alle Entgeltpunkte aus der zwidvhenstaatlichen Berechnung angewandt, auf deutsch und schweizerische Zeiten. Das ergibt dann den Anteil, der auf DE entfällt.
KSCam 10.07.2021 | 21:41
Es wird eine innerstaatliche Berechnung (also nur Zeiten in D) gemacht und eine zwischenstaatliche (hier spielen auch CH Zeiten eine Rolle) und Sie bekommen den Betrag aus der höheren der beiden Renten. Wenn die zwischenstaatl. Rente 7 € höher ist, beeinflussen die CH Zeiten die deutsche Rente um diese 7 € positiv und eine CH Rente für Ihre Monate in CH bekommen Sie zudem von der Ausgleichskasse in Genf. Ist doch unterm Strich besser als wenn sich die CH Zeit gar nicht auswirken würde, oder? Und wenn Sie das alles verstehen wollen fordern Sie die kompletten Berechnungsunterlagen an......und studieren diese und verstehen dann vielleicht wo die 7 € herkommen. Viel Spaß dabei, als Rentner haben Sie ja Zeit.
Schweiz-Fanam 10.07.2021 | 22:42
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC, tatsächlich ist die zwischenstaatliche Rente 7 € geringer. Das hat mich deshalb gewundert, weil man mir immer wieder gesagt hat, dass sich die Schweizer Zeiten positiv auf meine deutsche Rente auswirken würden. Ob ich tatsächlich die gesamte Berechnung anfordere, werde ich mir überlegen. Ich halte mich für normal intelligent. Doch schon die Rentenauskunft für die deutsche Rente hat mich ein paar graue Haare gekostet, bis ich die Berechnungen verstanden habe. Beste Grüße, Schweiz-Fan
Hallo KSCam 10.07.2021 | 22:59
ich denke, er benötigt 5 Jahre Versicherungszeiten in der Schweiz, um von dort 1 Rente / AHV zu bekommen.
Schweiz-Fanam 11.07.2021 | 00:36
Nein, für die Schweiz gilt eine einjährige Wartezeit. Eine provisorische Rentenberechnung aus der Schweiz liegt mir bereits vor.
Hallo Fanam 11.07.2021 | 08:11
Sie haben Recht, ab 1 Jahr Versicherungszeit, gibt es AHV Rente
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