Danke an „Ich“. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner rechtssicher beantworten. Während Ihrer Beschäftigung in der Transfergesellschaft werden die notwendigen Pflichtbeiträge auf jeden Fall gezahlt.
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Danke an „Ich“. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner rechtssicher beantworten. Während Ihrer Beschäftigung in der Transfergesellschaft werden die notwendigen Pflichtbeiträge auf jeden Fall gezahlt.
Möglicherweise hat Cassandra Recht. Wegen der Beschäftigung in der Transfergesellschaft nach der Insolvenz wage ich mich öffentlich nicht so weit vor!
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