Hallo Jan,
ich interpretiere Ihre Anfrage so: Sie gehen davon aus, dass der Reha-Prozess bei der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen ist, da die Reha-Einrichtung keinen LTA-Bedarf erkannt hat und der Meinung ist, dass Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit wieder einsatzfähig sind. Wenn dem so ist, Sie aber der Meinung sind, dass Sie beim Wiederantritt Ihres bisherigen Jobs Unterstützung benötigen, können Sie sich entweder an das Integrationsamt wenden oder auch einen LTA-Antrag bei der DRV stellen - über die Zuständigkeit und ggf. Weitergabe des Antrags wird dann von der Behörde, wo Sie den Antrag gestellt haben, entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung