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Experten-Antwort

Integrationsamt

von Jan31.08.2024 | 20:30
309 Ansichten
9 Antworten

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Ich habe eine Schwerbehinderung von 80% und bin arbeitsfähig von der Reha entlassen worden. Ist es sinnvoll sich zusätzlich ans Integrationsamt zu wenden oder kann ich mir den Gang ersparen, da die DRV für mich zuständig ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

ich interpretiere Ihre Anfrage so: Sie gehen davon aus, dass der Reha-Prozess bei der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen ist, da die Reha-Einrichtung keinen LTA-Bedarf erkannt hat und der Meinung ist, dass Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit wieder einsatzfähig sind. Wenn dem so ist, Sie aber der Meinung sind, dass Sie beim Wiederantritt Ihres bisherigen Jobs Unterstützung benötigen, können Sie sich entweder an das Integrationsamt wenden oder auch einen LTA-Antrag bei der DRV stellen - über die Zuständigkeit und ggf. Weitergabe des Antrags wird dann von der Behörde, wo Sie den Antrag gestellt haben, entschieden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung  

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8 Antworten

Mikeam 31.08.2024 | 20:42
Was soll denn jetzt das Integrationsamt machen? Wollen Sie trotzdem einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Dann tun Sie das.
KSCam 31.08.2024 | 20:44
Ohne Hintergründe zu kennen, die Sie nicht angegeben haben, würde ich einem arbeitsfähigen Menschen raten am Montag wieder zur Arbeit zu gehen Für was soll die DRV nach der Reha zuständig sein? Schwerbehindert waren Sie wohl schon vor der Reha?
Schadeam 01.09.2024 | 05:49
Muss man Arzt sein um einem arbeitsfähigen Menschen zu raten er soll arbeiten? PS: @KSC hat sich mehrfach eindeutig als Berater bei der DRV geoutet. Er ist kein Arzt, was aber bei der Frage nicht nötig ist.
Ztam 01.09.2024 | 06:04
Sind Sie doof?
Michelam 01.09.2024 | 07:12
Integrationsamt ist wofür zuständig?! Das Sie einen behinderten gerechten Arbeitsplatz beim Arbeitgeber angeboten bekommen.....oder das Ihr Arbeitsplatz entsprechend Ihren Fähigkeiten eingerichtet wird-----Sie haben ja Kündigungsschutz durch Ihre Behinderung.....sollte der Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage sein bzw. es Ihm nicht zumutbar sein.....Sie weiterhin in seinem Betrieb zu beschäftigen.....könnte auch so eine Kündigung seinerseits eingereicht werden! Was wollen Sie im DRV Forum sorry ,,,,,wenn Sie EWR beantragen wollen machen Sie das.....das Rehagutachten wird....vermutlich dazu führen das dieser Anttrag abgelehnt wird.....lassen Sie sich mal von einem Sozialverband beraten....wie der die Lage sieht.....
hmam 01.09.2024 | 07:12
Eine Schwerbehinderung hat mit Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit erstmal nichts zu tun. Mir ist nicht ganz klar, was Sie von den Behörden wollen. Rente, höheren Grad der Schwerbehinderung oder was ganz anderes?
Realistam 01.09.2024 | 13:23
Leider ist aus Ihren Kommentar nicht heraus zu lesen was Ihr Ziel ist. Vielleicht könnten Sie dies noch hinzufügen um Ihnen eine bessere Antwort geben zu können.
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