Die erforderlichen Fahrkosten während der Teilnahme an einer Reha-Leistung, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels entstehen, werden grundsätzlich vom Rentenversicherungsträger übernommen. Für die Fahrkosten wird der Betrag zugrunde gelegt, der für die die niedrigste Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist. Mögliche Fahrpreisvergünstigungen sollten dabei ausgeschöpft werden. Nach Prüfung im o. g. Sinn können ggf. auch die Kosten von Monats- oder Jahreskarten übernommen.