Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

intelligenzrente

von heidi22.09.2007 | 17:16
2179 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
liebe experten, werde noch aus ddr-zeiten intelligenzrente erhalten. muss diese rente extra beantragt werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Amade´ wird insoweit zugestimmt.

11 Antworten

Amadéam 22.09.2007 | 17:53
Sozialleistungen werden grundsätzlich nicht "ins Haus getragen". Zu mehr als 99% ist ein Antrag zu stellen.
Amadéam 22.09.2007 | 20:04
Ich habe eine vollkommen sachliche Antwort gegeben. Anscheinend haben Sie andere Informationen. Würden Sie uns damit freundlicherweise beglücken?
Rudolph IIam 22.09.2007 | 22:05
Die "Intelligenz-Rente" zahlen letztendlich die Dummen aus den alten Ländern. Gibt es eine rationale und nachvollziehbare Erklärung für diese Segnungen?
Diplomingenieur DDRam 22.09.2007 | 19:40
@Motzki, Wessi, Beitragszahler für Ossi, Amandé ich bedanke mich für Eure Beleidigungen. Ich werde mich aus diesem Forum verabschieden.
iiiam 22.09.2007 | 22:19
Die Intelligenzrente berücksichtigt nur erziehltes Einkommen, wie für jeden Rentner der alt-brd schon immer
iiiam 22.09.2007 | 22:14
Die betroffenen sind für Politik nicht verantwortlich Die Beitragszahler wohnen auch in der ehem.DDR Die Rente wird im Umlageverfahren gezahlt. Der Anteil Kinder, also Beitragszahler von heute, pro Rentner ist höher als in alt-brd
lotscheram 22.09.2007 | 23:20
ja, die gibt es, es sind die hierzu erlassenen gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung, die, gottseidank, zu diesem Problem eine andere Meinung hatte.
lotscheram 22.09.2007 | 23:25
zur Richtigstellung, es gibt keine Intelligenzrente der DDR, die durch die DRV der BRD gezahlt wird, man kann sie auch nicht beantragen. Wenn überhaupt, kann es sich nur um Ansprüche aus einem in der ehemaligen DDR existierenden Zusatz oder Sonderversorgungssystem handeln, die in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands überführt wurden. Diese Ansprüche sind im Vorfeld der Rentengewährung entweder im Zusammenhang mit der Kontenklärung geltend zu machen und nachzuweisen, oder auch getrennt davon. Die eigens dafür geschaffene Behörde innerhalb der damaligen BfA "Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme" entscheidet, ob Ansprüche anzuerkennen sind, für welche Zeiten und in welcher Höhe. Ist dies geschehen, erfolgt die Berücksichtigung im Rentenbescheid für die jeweils beantragte Rentenart.
Ossiam 23.09.2007 | 17:08
Hallo, die Entscheidung,dass auch nach dem Ende der DDR die technische Intelligenz u.a.in die bereits geschlossenen Versorgungssysteme der ehemaligen DDR einbezogen werden,hat das BSG durch Urteil verfügt. Auch wir als Mitarbeiter der DRV haben das mit s e h r gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen müssen. Jetzt wieder das Ding mit den Jahresendprämien! Diese Ausgaben trägt der Steuerzahler in Ost und West! Nicht derRentenversicherungsbeitragszahler! Im übrigen,in der ehemaligen DDR gab es 28! Versorgungssysteme mfG
?-?am 23.09.2007 | 20:48
Hallo Ossi, "Jetzt wieder das Ding mit den Jahresendprämien! Diese Ausgaben trägt der Steuerzahler in Ost und West! Nicht derRentenversicherungsbeitragszahler!" Das glauben sie doch selbst nicht. Dafür gibts dann halt für alle geringere Rentenerhöhungen. Diese neue "Rente" für Jahresendprämien ist der absolute Hammer. Im Westen gibts für Schwarzgeld höchstens eine Strafe aber mit Sicherheit keine höhere Rente.
auch DDRam 14.01.2008 | 14:11
Es ist interessant - es wird immer drum herum geredet, die Angehörigen der Stasi haben es jedoch geschafft, wir fallen durch und unsere Rente verbrauchen andere. Ich habe 2 x geklagt - nur der Stichtag zählt, nicht die Leistung! Alles ist fast wie früher...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026