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intelligenzrente

von heidi22.09.2007 | 17:16
2167 Ansichten
12 Antworten
liebe experten, werde noch aus ddr-zeiten intelligenzrente erhalten. muss diese rente extra beantragt werden?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.09.2007 | 07:37

Dem Beitrag von Amade´ wird insoweit zugestimmt.

11 Antworten

Amadéam 22.09.2007 | 17:53
Sozialleistungen werden grundsätzlich nicht "ins Haus getragen". Zu mehr als 99% ist ein Antrag zu stellen.
Amadéam 22.09.2007 | 20:04
Ich habe eine vollkommen sachliche Antwort gegeben. Anscheinend haben Sie andere Informationen. Würden Sie uns damit freundlicherweise beglücken?
Rudolph IIam 22.09.2007 | 22:05
Die "Intelligenz-Rente" zahlen letztendlich die Dummen aus den alten Ländern. Gibt es eine rationale und nachvollziehbare Erklärung für diese Segnungen?
Diplomingenieur DDRam 22.09.2007 | 19:40
@Motzki, Wessi, Beitragszahler für Ossi, Amandé ich bedanke mich für Eure Beleidigungen. Ich werde mich aus diesem Forum verabschieden.
iiiam 22.09.2007 | 22:19
Die Intelligenzrente berücksichtigt nur erziehltes Einkommen, wie für jeden Rentner der alt-brd schon immer
iiiam 22.09.2007 | 22:14
Die betroffenen sind für Politik nicht verantwortlich Die Beitragszahler wohnen auch in der ehem.DDR Die Rente wird im Umlageverfahren gezahlt. Der Anteil Kinder, also Beitragszahler von heute, pro Rentner ist höher als in alt-brd
lotscheram 22.09.2007 | 23:20
ja, die gibt es, es sind die hierzu erlassenen gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung, die, gottseidank, zu diesem Problem eine andere Meinung hatte.
lotscheram 22.09.2007 | 23:25
zur Richtigstellung, es gibt keine Intelligenzrente der DDR, die durch die DRV der BRD gezahlt wird, man kann sie auch nicht beantragen. Wenn überhaupt, kann es sich nur um Ansprüche aus einem in der ehemaligen DDR existierenden Zusatz oder Sonderversorgungssystem handeln, die in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands überführt wurden. Diese Ansprüche sind im Vorfeld der Rentengewährung entweder im Zusammenhang mit der Kontenklärung geltend zu machen und nachzuweisen, oder auch getrennt davon. Die eigens dafür geschaffene Behörde innerhalb der damaligen BfA "Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme" entscheidet, ob Ansprüche anzuerkennen sind, für welche Zeiten und in welcher Höhe. Ist dies geschehen, erfolgt die Berücksichtigung im Rentenbescheid für die jeweils beantragte Rentenart.
Ossiam 23.09.2007 | 17:08
Hallo, die Entscheidung,dass auch nach dem Ende der DDR die technische Intelligenz u.a.in die bereits geschlossenen Versorgungssysteme der ehemaligen DDR einbezogen werden,hat das BSG durch Urteil verfügt. Auch wir als Mitarbeiter der DRV haben das mit s e h r gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen müssen. Jetzt wieder das Ding mit den Jahresendprämien! Diese Ausgaben trägt der Steuerzahler in Ost und West! Nicht derRentenversicherungsbeitragszahler! Im übrigen,in der ehemaligen DDR gab es 28! Versorgungssysteme mfG
?-?am 23.09.2007 | 20:48
Hallo Ossi, "Jetzt wieder das Ding mit den Jahresendprämien! Diese Ausgaben trägt der Steuerzahler in Ost und West! Nicht derRentenversicherungsbeitragszahler!" Das glauben sie doch selbst nicht. Dafür gibts dann halt für alle geringere Rentenerhöhungen. Diese neue "Rente" für Jahresendprämien ist der absolute Hammer. Im Westen gibts für Schwarzgeld höchstens eine Strafe aber mit Sicherheit keine höhere Rente.
auch DDRam 14.01.2008 | 14:11
Es ist interessant - es wird immer drum herum geredet, die Angehörigen der Stasi haben es jedoch geschafft, wir fallen durch und unsere Rente verbrauchen andere. Ich habe 2 x geklagt - nur der Stichtag zählt, nicht die Leistung! Alles ist fast wie früher...
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