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Experten-Antwort

Intervall-Reha abgelehnt

von Valerie06.04.2015 | 11:11
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6 Antworten

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Guten Tag und frohe Ostern, am Samstag bekam ich die Ablehnung für eine Intervall-Reha mit der Begründung, da ich ja erwerbsgemindert bin und Rente beziehe. Meine Erwerbsfähigkeit durch eine Reha in absehbarer Zeit nicht wesentlich bessern oder wieder hergestellt werden kann. Allerdings ist meine Rente doch nur bis Juni 2016 befristet. Was heisst das denn nun für mich? Bekomme ich nach neuen Rentenantrag weiter meine Rente ohne Reha oder wie verstehe ich den Bescheid? Schon jetzt vielen Dank für die Antworten. Valerie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Valerie,

die Ablehnung der Reha-Leistung bedeutet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussicht für die medizinische Leistung besteht, die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bessern oder die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. An Ihrer Stelle würde ich im Februar 2016 einen erneuten Antrag auf Reha stellen - ggf. bietet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger dies im EM-Rentenverlängerungsverfahren ohnehin an.

Mit gesundheitlich abgeschrieben hat das keineswegs zutun.

Viele Grüße

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5 Antworten

KSCam 06.04.2015 | 12:33
Das heißt, dass man bei der DRV derzeit (also im Frühjahr 2015) glaubt, dass eine Reha die Rente nicht beheben kann..... Was in einem Jahr passiert, wenn Sie möglicherweise den Verlängerungsantrag auf Rente stellen, kann Ihnen heute wohl niemand zu 100% genau sagen. Entweder wird die Rente dann weiter verlängert, weil Sie immer noch erwerbsgemindert sind (mit oder ohne Reha), oder sie wird nicht verlängert, weil Sie im Sommer 2016 eben nicht mehr em sind. Und ob dann (in ca. 12 Monaten) eine Reha was bringt und finanziert wird oder nötig ist, warten Sie ab......
???am 06.04.2015 | 15:48
Was verstehen Sie unter Intervall-Reha? Meinen Sie damit die Regel, dass man nur alle 4 Jehre zur Kur kann (es sei denn besondere Gründe liegen vor)? Dann hat KSC Recht. Sie können aber auch gleich einen Kur-Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen und eine Kopie des Ablehnungsbescheides beilegen. Oder Sie legen Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.
Valerieam 06.04.2015 | 15:56
In dem Bescheid steht ebenfalls, dass auch kein anderer Leistungsträger für eine Reha in Frage kommt, also auch nicht meine Krankenkasse. Klingt eigentlich so, als hätte man mich schon abgeschrieben...
Valerieam 06.04.2015 | 15:56
In dem Bescheid steht ebenfalls, dass auch kein anderer Leistungsträger für eine Reha in Frage kommt, also auch nicht meine Krankenkasse. Klingt eigentlich so, als hätte man mich schon abgeschrieben...
schadeam 06.04.2015 | 20:33
Wieso abgeschrieben? Es gibt auch Erkrankungen, die man heilen oder Behandeln kann ohne Reha - also einfach ambulant zu Hause.
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