Guten Morgen Valerie,
die Ablehnung der Reha-Leistung bedeutet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussicht für die medizinische Leistung besteht, die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bessern oder die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. An Ihrer Stelle würde ich im Februar 2016 einen erneuten Antrag auf Reha stellen - ggf. bietet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger dies im EM-Rentenverlängerungsverfahren ohnehin an.
Mit gesundheitlich abgeschrieben hat das keineswegs zutun.
Viele Grüße