Hallo Daniela,
wenn Ihre Schwiegermutter keine weiteren Beitragszeiten zurückgelegt hat, ist auch weiterhin die versicherungsrechtliche Voraussetzung von 3 Jahren Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht erfüllt. Ein Anspruch wird dann nicht entstehen.