Hallo Patient 4321,
ob und wielange Sie an der Nachsorgebehandlung teilnehmen, können nur Sie entscheiden. Es ist bei einem vorzeitigen Abbruch einer Leistung zur Teilhabe allerdings immer angemessen, sich mit dem Personal der Rehabilitationseinrichtung abzustimmen und den gegebenenfalls bereits vereinbarten Terminen nicht einfach fernzubleiben.
Wenn Sie Irena nicht mehr brauchen, gehen Sie einfach nicht mehr hin.
Ist Ihre ureigene Entscheidung.
Was für eine hoch intelligente Antwort von unserem inkompetenten Sachbearbeiter der DRV
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