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Experten-Antwort

Irena

von Bianca19.03.2012 | 13:34
2569 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hat man bei einer vollen bzw. teilweisen Erwerbsminderungsrente einen Anspruch auf Irena?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine positive Erwerbsprognose (> 50%) und die vorherige Teilnahme an einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation nach § 15 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) sind notwendige Voraussetzungen für die Leistungserbringung. Arbeitsunfähigkeit oder ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich keine Ausschlussgründe, Arbeitsunfähigkeit ist umgekehrt aber auch keine Voraussetzung für die Leistungserbringung. Die persönlichen (§ 10 SGB VI) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11 SGB VI) sind durch die vorangegangene Bewilligung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Regel gegeben. Bei Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung sollte eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ernaam 19.03.2012 | 14:03
Es heißt: IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Auf-enthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Trifft das zu?
Biancaam 19.03.2012 | 15:03
Ja, aber der Sozialdienst der Rehaklinik sagt, das es eine berufsbegleidene Nachsorge ist und wer Rente bezieht diese Leistungen nicht bekommt, aber letztes Jahr war ich auch schon Rentner und habe die Irena bekommen
Deutsche Rentenversicherung
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