Hallo Eve,
die persönlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Reha-Nachsorge der DRV
sind unter anderem gegeben, wenn der Versicherte an einer medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI teilgenommen hat und ein Nachsorgebedarf indiziert ist.
Weitere Voraussetzungen sind eine positive Erwerbsprognose und ein festgestelltes Leistungsvermögen von mindestens drei Stunden bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Entlassungsbericht.
Reha-Nachsorge kommt auch bei Arbeitsunfähigkeit in Frage.
In Ihrer Anfrage haben Sie zwar angegeben, dass ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden im Entlassungsbericht bestätigt wurde, aber nicht ob in Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bitte lesen Sie dies bitte nochmals in Ihrem Entlassungsbericht nach. Setzen Sie sich bitte nochmals mit Ihrem Rehazentrum in Verbindung, sofern die obigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Soweit sie die Frage dort nicht klären können, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrer zuständigen Rehasachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Reha-Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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