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Experten-Antwort

IRENA nach AHB oder Alternative möglich?

von Schmitt21.07.2010 | 11:46
1562 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich hab erfolgreich meine AHB (nach Herzinfarkt) absolviert und könnte nun am IRENA Programm teilnehmen, welches kostentechnisch von der Rentenversicherung getragen wird. Nun würde ich gerne diese Training bei mir in der Nähe in einem Fitnessstudio weiterführen, welches ein spezielles Kardioprogramm anbietet. Dies ist mir vom behandelnden Kardiologen geraten worden. Ich würde mir die ganze Fahrerei zum REHA Zentrum sparen, da das Fitnessstudio zu Fuss schnell erreichen kann. Das Ausdauertraining welches ich in der REHA absloviert habe ist im Fitnessstudio exakt identisch so das ich dieses vorziehen würde. Würden die Rentenversicherung sich an den Kosten für das Ausdauertraining beteiligen wie bei IRENA oder wird das nur in REHA Einrichtungen übernommen? Mit freundlichem Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Versicherten erhalten von der behandelnden Klinik eine Empfehlung, mit der sie sich für weitere therapeutische Leistungen in einer örtlichen Rehabilitationsklinik einfinden sollen. Die IRENA kann in unterschiedlicher Intensität, bei maximal 25 Einheiten längstens bis ein Jahr nach Entlassung aus der Klinik, in Anspruch genommen werden. Alle entstehenden Kosten werden von der Deutsche Rentenversicherung Bund direkt mit der die Nachsorge durchführenden Klinik abgerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nixam 21.07.2010 | 12:43
Hallo! Die DRV zahlt nur geringe Fixbeträge für das Irena-Programm. Mit diesen Fix-Beträgen pro Behandlungstag kommen die privaten Fitness-Studios nicht aus. Natürlich steht Ihnen frei, privat selbst den Besuch des Fitness-Studios zu zahlen. Eiin Anspruch auf Bezahlung durch die Rentenversicherung besteht nicht. Viele Grüsse Nix
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