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Experten-Antwort

Irena Nachsorge

von Conni06.05.2022 | 19:09
440 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Ich habe nach meiner Reha Irena aufgeschrieben bekommen. Bei Irena sollen zwei Therapiefelder abgedeckt werden: IRENA kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nach der Reha noch Probleme in mehreren Bereichen haben. Das ganzheitliche Nachsorgeangebot zielt auf die Stabilisierung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Je nach Bedarf werden Leistungen aus mindestens zwei der nachfolgenden Therapiefelder erbracht: Therapiefeld I: Sport- und Bewegungstherapie, Physiotherapie Therapiefeld II: Klinische Psychologie, Arbeitstherapie, Klinische Sozialarbeit Therapiefeld III: Information/Motivation/Schulung, Ernährungsmedizin IRENA wird ausschließlich in stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Wenn die Einrichtung jetzt 60 Minuten Training am Gerät und 30 Minuten Gymnastik auf der Matte macht, was hat das dann bitte mit 2 Therapiefeldern zu tun? Und man auch nichts anderes machen darf! Keine Ernährungsberatung, keine Physio, keine Wassergymnastik und sonst auch nix. Ist das so richtig? Hätte mich nämlich für die anderen Therapiefelder interessiert. Wurde aber abgelehnt, ist bei Irena nicht dabei. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Conni,

den vorherigen Ausführungen von "Abschläge" schließen wir uns an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 07.05.2022 | 07:54
Hallo Conni, letztendlich kommt es darauf an, welche Empfehlung die Reha-Klinik konkret ausgesprochen hat und welchem Behandlungsplan Sie zugestimmt haben. Vorgesehen ist bei IRENA tatsächlich die multimodale Ausgestaltung, also aus mindestens zwei der Therapiefelder. Vielleicht wurde Ihnen aber auch 'nur' T-RENA empfohlen, dies beinhaltet dann tatsächlich nur trainingstherapeutische Einheiten bei der Indikation 'Beeinträchtigungen bzw. Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat'. Hier sollten Sie also zum Einen noch mal in Ihren Unterlagen nachsehen, was empfohlen wurde und zum Anderen dann mit der Therapieeinrichtung direkt das nochmal klären. Sollte dies dort nicht zufriedenstellend geklärt werden können, sollten Sie sich an Ihre zuständige DRV direkt wenden. Sehr umfangreiche Informationen* über das Konzept IRENA finden Sie hier im Experten-Bereich der DRV-Veröffentlichungen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… *Inkl. Informationen, ob und wie Sie ggfs. den IRENA-Anbieter wechseln können, sofern es so gar nicht einvernehmlich regelbar ist. Zu berücksichtigen wäre aber, dass 'Bewegungsbad' in Therapiemodul I gehört, wie eben auch z.B. Training auf der Matte. Hier kann es durchaus sein, dass der Anbieter diese Möglichkeit (Bewegungsbad) nicht bietet, auch wenn es für Sie wohl angenehmer wäre, im Wasser zu turnen als das eigene Gewicht komplett selbst bewegen zu müssen. Viel Erfolg für die Klärung als auch für die Anwendung und alles Gute!
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