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IRENA-Nachsorge nach Antritt ein MUSS?

von Mimi4810.02.2020 | 21:56
195 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, nach einer leider erfolglosen ambulanten Reha hat mir die Ärztin die IRENA-Nachsorge verordnet. Leider muss ich feststellen, dass die geforderten Gerätetrainingseinheiten über meine Kräfte gehen. Ich habe jetzt zusätzlich zu meinen bisherigen Beschwerden (Schulter, Knie, HWS, LWS) noch beiseitig ein Karpaltunnelsyndrom. Dies hat sich so verschlechtert, dass ich kaum noch in der Lage bin, eine Tasse zu halten, geschweige denn Übungen mit Gewichten zu leisten. Nächste Woche habe ich den Besprechnungstermin wegen den OPs. Jetzt meine Frage: Kann ich die IRENA-Nachsorge auch von mir aus abbrechen oder entstehen mir irgendwelche Nachteile daraus? Muss ein ärztliches Attest vorliegen? Noch zur Information: Ich bin AU, werde Ende März 20 ausgesteuert (dann leider arbeitslos) und erhalte kein Übergangsgeld von der DRV. Übrigens fand kein Vorgespräch zur IRENA seitens der Ärzte der Rehaeinrichtung statt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2020 | 07:16

Guten Morgen Mimi48,

Bei der Nachsorge handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die können die Leistung demnach jederzeit abbrechen. Bevor Sie das jedoch tun, wäre es jedoch ratsam, das Gespräch zu suchen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, den Trainingsplan - unter Berücksichtigung Ihrer neu hinzugetretenen gesundheitlichen Einschränkungen - entsprechend anzupassen.

1 Antworten

KSCam 10.02.2020 | 22:33
Irene machen Sie freiwillig oder eben nicht - Ihre Entscheidung, Konsequenzen hat e keine, wenn Sie abbrechen.
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