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Experten-Antwort

Irena und weitere Therapien gleichzeitig

von Dörte29.04.2025 | 12:41
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach einem Schlaganfall im Oktober 24 und einer 5-wöchigen stationären Reha habe ich vor kurzem mit der Irena-Nachsorge begonnen. Gleichzeitig habe ich fortlaufend Ergo- und Physiotherapie, die mir weiterhin vom Hausarzt verschrieben wird und somit von der Krankenkasse bezahlt wird. Leider habe ich nun ein Problem mit meiner Krankenkasse: Dort ist der man Ansicht, dass ich während der Irena meine fortlaufenden Therapien nicht mehr in Anspruch nehmen kann mit der Begründung, dass "alle benötigten Behandlungen durch die Einrichtung selbst angeboten und sichergestellt werden müssen." Seit drei Wochen versuche ich nun, darauf eine zufriedenstellende und belastbare Antwort zu finden. Eigentlich ist doch Irena eine reine Gruppenmaßnahme und kann sich mit den Einzeltherapien nicht ausschließen, oder? Sonst würde doch niemand, der noch weiteren Therapiebedarf hat, eine Nachsorge antreten. Telefonisch war man bei der Hotline der Rentenversicherung schon meiner Meinung, empfahl aber, einen Beratungstermin zu vereinbaren um die Rechtslage noch einmal genauer zu beprechen. Dies dauert aber natürlich ein bisschen und ich würde dieses Thema so gerne einmal abschließen und mich wieder auf die Therapie konzentrieren. Sowohl die durchführende als auch die beantragende Rehaklinik waren völlig überrascht von der Aussage der Krankenkasse. Wenn tatsächlich nicht beides zusammen geht, dann würde ich ja eher auf Irena verzichten. Dies wäre aber sehr schade, da mir die bisherigen Termine sehr gut gefallen und gut getan haben. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dörte,

 

Die Nachsorgeleistung "IRENA" und vom Hausarzt verordnete Leistungen der GKV schließen sich per se nicht gegenseitig aus und können aus Sicht der Rentenversicherung gleichzeitig in Anspruch genommen werden - allerdings hat der Rentenversicherungsträger hier keinen Einfluss auf die verordnete Ergo- und Physiotherapie, da es hier um Leistungen geht, die nicht in dem Leistungskatalog der Rentenversicherung fallen. Die Rentenversicherung kann für diese Leistungen kein Kostenträger sein. 

 

Zuständig für die Kostenübernahme der streitgegenständlichen Leistungen ist Ihre Krankenkasse. Die verordnete IRENA-Leistung wird in jedem Fall von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt. Wie es sich mit der Kostenübernahme der neben der IRENA verordneten Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verhält, ist mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Nur Ihre Krankenkasse kann abschließend darüber entscheiden, ob diese die Kosten für die verordneten Leistungen übernimmt. Die Entscheidung fällt Ihre Krankenkasse im eigenen Ermessen nach den Vorschriften des SGB V. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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