Hallo Dörte,
Die Nachsorgeleistung "IRENA" und vom Hausarzt verordnete Leistungen der GKV schließen sich per se nicht gegenseitig aus und können aus Sicht der Rentenversicherung gleichzeitig in Anspruch genommen werden - allerdings hat der Rentenversicherungsträger hier keinen Einfluss auf die verordnete Ergo- und Physiotherapie, da es hier um Leistungen geht, die nicht in dem Leistungskatalog der Rentenversicherung fallen. Die Rentenversicherung kann für diese Leistungen kein Kostenträger sein.
Zuständig für die Kostenübernahme der streitgegenständlichen Leistungen ist Ihre Krankenkasse. Die verordnete IRENA-Leistung wird in jedem Fall von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt. Wie es sich mit der Kostenübernahme der neben der IRENA verordneten Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verhält, ist mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Nur Ihre Krankenkasse kann abschließend darüber entscheiden, ob diese die Kosten für die verordneten Leistungen übernimmt. Die Entscheidung fällt Ihre Krankenkasse im eigenen Ermessen nach den Vorschriften des SGB V.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung