Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSofern es sich bei der gewünschten Umschulung um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, werden diese durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Somit gibt es festgeschriebene Grundsätze, nach welchen der Ausbildungsberuf zu beurteilen ist. So zum Beispiel die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung, Lehrinhalte, Pflichtqualifikationen, Anforderungsprofil oder typische Tätigkeiten in der Ausbildung und im Beruf. Ein Anhalts- u. Diskussionspunkt könnte hier auch das "BERUFEnet" der Agentur für Arbeit bieten, um genannte Voraussetzungen einzusehen.
Bei der Auswahl oder eventuellen Ablehnung eines Wunschberufes werden grundsätzlich die oben angeführten Ausführungen zu einem Berufsbild zugrunde gelegt. Diese werden mit dem Profil des Versicherten abgestimmt und unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird eine Entscheidung getroffen.
Die Entscheidung für eine Kostenzusage seitens der Deutschen Rentenversicherung zu einer "Umschulung / Ausbildung" wird nie eine Entscheidung eines einzelnen Sachbearbeiters sein. Wie bereits ausgeführt ist die Entscheidung von festgelegten Regularien abhängig. Ferner gibt es Verfahren mit unabhängigen Sachverständigen, in welchen die Bildungsfähigkeit eines Versicherten getestet werden kann, sodass das Erreichen des Bildungszieles prognostiziert werden kann. Der zuständige Sachbearbeiter ist gehalten alle zur Beurteilung notwendigen Sachverhalte zusammen zu stellen, um eine entsprechende Entscheidung herbeiführen zu können. Die Entscheidung selbst ist nicht von der "Einschätzung" des Sachbearbeiters abhängig, vielmehr davon, ob die vielen notwendigen Voraussetzungen, sowohl in der Person des Versicherten, als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.Sofern es sich bei der gewünschten Umschulung um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, werden diese durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Somit gibt es festgeschriebene Grundsätze, nach welchen der Ausbildungsberuf zu beurteilen ist. So zum Beispiel die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung, Lehrinhalte, Pflichtqualifikationen, Anforderungsprofil oder typische Tätigkeiten in der Ausbildung und im Beruf. Ein Anhalts- u. Diskussionspunkt könnte hier auch das "BERUFEnet" der Agentur für Arbeit bieten, um genannte Voraussetzungen einzusehen. Bei der Auswahl oder eventuellen Ablehnung eines Wunschberufes werden grundsätzlich die oben angeführten Ausführungen zu einem Berufsbild zugrunde gelegt. Diese werden mit dem Profil des Versicherten abgestimmt und unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird eine Entscheidung getroffen.Danke für die Antwort Das heist der SB muss entscheiden ob ich die umschullung überhaupt schaffe?
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