Sofern es sich bei der gewünschten Umschulung um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, werden diese durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Somit gibt es festgeschriebene Grundsätze, nach welchen der Ausbildungsberuf zu beurteilen ist. So zum Beispiel die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung, Lehrinhalte, Pflichtqualifikationen, Anforderungsprofil oder typische Tätigkeiten in der Ausbildung und im Beruf. Ein Anhalts- u. Diskussionspunkt könnte hier auch das "BERUFEnet" der Agentur für Arbeit bieten, um genannte Voraussetzungen einzusehen.
Bei der Auswahl oder eventuellen Ablehnung eines Wunschberufes werden grundsätzlich die oben angeführten Ausführungen zu einem Berufsbild zugrunde gelegt. Diese werden mit dem Profil des Versicherten abgestimmt und unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird eine Entscheidung getroffen.