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Experten-Antwort

Irrtürmer bei Berufen

von Bumblebee24.11.2011 | 10:50
1806 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Kann es vorkommen das bei Prüfung eines Antrages für LTA der SB sich von dem Beruf ein falsches Bild macht und deswegen den Antrag ablehnt? Insbesonders empfand ich die Beabeitung von 3-4 Wochen auch als sehr zügig

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2011 | 12:07

Sofern es sich bei der gewünschten Umschulung um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, werden diese durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Somit gibt es festgeschriebene Grundsätze, nach welchen der Ausbildungsberuf zu beurteilen ist. So zum Beispiel die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung, Lehrinhalte, Pflichtqualifikationen, Anforderungsprofil oder typische Tätigkeiten in der Ausbildung und im Beruf. Ein Anhalts- u. Diskussionspunkt könnte hier auch das "BERUFEnet" der Agentur für Arbeit bieten, um genannte Voraussetzungen einzusehen.

Bei der Auswahl oder eventuellen Ablehnung eines Wunschberufes werden grundsätzlich die oben angeführten Ausführungen zu einem Berufsbild zugrunde gelegt. Diese werden mit dem Profil des Versicherten abgestimmt und unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird eine Entscheidung getroffen.

10 Antworten

Pfffffffffffffffam 24.11.2011 | 10:52
Jetzt beschweren sich schon Leute, dass der Bescheid zu schnell ergeht. Unglaublich!!! Im übrigen dürfen Sie davon ausgehen, dass in der DRV genaue Kenntnisse über sämtliche Berufsbilder vorliegen.
Bumblebeeam 24.11.2011 | 11:00
Ich frage mich was das für ein Expertenforum ist in welches man solche Unqalifizierte Antworten erhält. Ich bin Gesundheitlich Stark beeinträchtigt und Habe die Med.Reha der DRV mit starken einschränkungen verlassen i Gutachten wurde auch vermerkt das ich meine Letzte Tätigkeit unter 3 Stunden ausüben kann. auf ihre kommentare verzichte ich gehrne
Bumblebeeam 24.11.2011 | 11:51
Hallo @??? Natürlich habe ich dies Angegeben deswegen wurde doch im Gutachten Vermerkt das Ich meine Letzte Tätigkeit unter 3 Stunden ausüben kann.
???am 24.11.2011 | 11:33
Im Antrag ist eine Arbeitsplatzbeschreibung enthalten, die Sie ja wohl auch ausgefüllt haben. Wie soll da ein falscher Eindruck Ihrer Arbeit entstehen?
Pfffffffffffffffam 24.11.2011 | 11:41
"Qualifizierte" Fragen beginnen auch nicht mit "Kann es sein......."!!
????am 24.11.2011 | 12:03
Können Sie nun, oder nicht?
Neverendingstoryam 24.11.2011 | 12:10
Hallo Dumblabee! Nu warten Sie dochmal die Antwort des wahren Experten ab, bevor Sie sich ereifern... Hier treiben sich sicher viele User rum, die nicht so das perfekte Vollwissen haben..:) Für alle anderen sollte der Spruch gelten: "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten." :) Schönen Gruß....NES
Bumblebeeam 24.11.2011 | 12:17
Danke für die Antwort Das heist der SB muss entscheiden ob ich die umschullung überhaupt schaffe?
Bumblebeeam 24.11.2011 | 12:22
Hallo NES. Danke es gibt scheinbar überall user die Einfach nur Provozieren wollen. Der Entsprechende user wird von mir ab sofort ignoriert
-am 24.11.2011 | 13:54
Sofern es sich bei der gewünschten Umschulung um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, werden diese durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Somit gibt es festgeschriebene Grundsätze, nach welchen der Ausbildungsberuf zu beurteilen ist. So zum Beispiel die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung, Lehrinhalte, Pflichtqualifikationen, Anforderungsprofil oder typische Tätigkeiten in der Ausbildung und im Beruf. Ein Anhalts- u. Diskussionspunkt könnte hier auch das "BERUFEnet" der Agentur für Arbeit bieten, um genannte Voraussetzungen einzusehen. Bei der Auswahl oder eventuellen Ablehnung eines Wunschberufes werden grundsätzlich die oben angeführten Ausführungen zu einem Berufsbild zugrunde gelegt. Diese werden mit dem Profil des Versicherten abgestimmt und unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird eine Entscheidung getroffen.
Danke für die Antwort Das heist der SB muss entscheiden ob ich die umschullung überhaupt schaffe?
Die Entscheidung für eine Kostenzusage seitens der Deutschen Rentenversicherung zu einer "Umschulung / Ausbildung" wird nie eine Entscheidung eines einzelnen Sachbearbeiters sein. Wie bereits ausgeführt ist die Entscheidung von festgelegten Regularien abhängig. Ferner gibt es Verfahren mit unabhängigen Sachverständigen, in welchen die Bildungsfähigkeit eines Versicherten getestet werden kann, sodass das Erreichen des Bildungszieles prognostiziert werden kann. Der zuständige Sachbearbeiter ist gehalten alle zur Beurteilung notwendigen Sachverhalte zusammen zu stellen, um eine entsprechende Entscheidung herbeiführen zu können. Die Entscheidung selbst ist nicht von der "Einschätzung" des Sachbearbeiters abhängig, vielmehr davon, ob die vielen notwendigen Voraussetzungen, sowohl in der Person des Versicherten, als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.
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