Da Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, ist zunächst die Rentenversicherung für Sie zuständig. Eine Leistungsbeurteilung mag ich hier nicht angeben, da noch wichtige Angaben fehlen.
Grundsätzlich erhalten Sie bis zur Bewilligung der VOLLEN Erwerbsminderungsrente Krankengeld, es sei denn Sie werden vorher ausgesteuert. Werden Sie vorher ausgesteuert, melden Sie sich bitte umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Agentur für Arbeit hat die Möglichkeit bis zur Bewilligung der Rente Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Lassen Sie sich bitte auf keinen Fall von der Agentur abwimmeln.
Wird Ihnen nur eine TEILWEISE Erwerbsminderungsrente bewilligt oder gar die Rente abgelehnt, können Sie weiterhin Kranken- und Arbeitslosengeld beziehen. Diese Einnahmen werden grundsätzlich bei Teilrente im Rahmen von § 96 a SGB VI auf die Rente angerechnet.
Natürlich steht Ihnen daneben auch der Weg offen Leistungen zur Teilhabe zu beantragen. Diese Entscheidung liegt insbesondere bei Ihnen.