Hallo Carlo,
die Arbeitgeberbescheinigung wird nicht benötigt, da ja kein Entgelt ab dem angeführten Zeitpunkt vorhanden ist.
Der Bescheid mit den Berechnungsunterlagen von der Agentur für Arbeit sollte in Kopie beigefügt werden.
Sofern ein Fragebogen für die Agentur für Arbeit (Sozialleistungsträger) beiliegt, senden Sie diesen bitte an die Agentur für Arbeit und reichen den ausgefüllten Fragebogen an den Rentenversicherungsträger nach.