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Experten-Antwort

Ist Arbeitslosengeld 1 eine Sozialleistung?

von Carlo06.05.2021 | 16:42
510 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, in mein Erwerbsminderungsrentenverfahren scheint Bewegung zu kommen. Erhielt heute von der DRV drei Schreiben: 1. Erklärung zu meinem Hinzuverdienst 2. Bescheinigung des Arbeitgebers/der Zahlstelle 3. Sozialleistungen neben einer Rente Meine Fragen hierzu lauten Zu 1: Hier wird unter Pos. 1.2 gefragt, ob ich ab Datum xx.xx.xxxx Arbeitsentgelt erhalten hätte (NEIN) und unter Pos. 4.1, ob ich ab dem xx.xx.xxxx eine "Sozialleistung" erhalten hätte (Arbeitslosengeld 1 JA, Bewilligungsbescheid füge ich bei) Zu. 2: Damit ist doch die Bescheinigung des AG's obsolet, da ich eben ab diesem Datum keinerlei Arbeitsentgelt erhalten habe. Sehe ich das richtig?! Zu 3: ALG 1 ist doch eine Versicherungsleistung und (eigentlich) keine Sozialleistung? Wenn ich dem ersten Formular meinen Bewilligungsbescheid für's ALG 1 beifüge, muss ich das dritte Formular dennoch bei der AfA ausfüllen lassen? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Danke im voraus für hilfreiche Antworten! LG Carlo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlo,

die Arbeitgeberbescheinigung wird nicht benötigt, da ja kein Entgelt ab dem angeführten Zeitpunkt vorhanden ist.

Der Bescheid mit den Berechnungsunterlagen von der Agentur für Arbeit sollte in Kopie beigefügt werden.

Sofern ein Fragebogen für die Agentur für Arbeit (Sozialleistungsträger) beiliegt, senden Sie diesen bitte an die Agentur für Arbeit und reichen den ausgefüllten Fragebogen an den Rentenversicherungsträger nach.

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10 Antworten

Siehe hieram 06.05.2021 | 16:52
Hallo Carlo, als Sozialleistung würde z.B. (aufstockendes) ALG II ('Hartz IV') gelten. Wenn dies nicht bezogen wird, reicht der Bewilligungsbescheid für ALG I und die Frage Sozialleistung ist dann zu verneinen. Hilfreich könnte noch sein, wenn Sie ein Kündigungsschreiben vorlegen können (Sie haben keine Arbeit mehr?, so verstehe ich jedenfalls Ihren Text). Denn die Indizien sprechen dafür, dass Sie zumindest eine Teil-EM-Rente erhalten werden - da bei Ablehnung keine (überflüssigen) Fragen wegen Hinzuverdienst gestellt werden. Und wenn Sie keine Arbeit mehr haben, könnte ein Anspruch auf volle EM-Rente 'aufgrund der Arbeitsmarktlage' so gleich mit geprüft werden. Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 06.05.2021 | 19:51
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
...eine Sozialleistung, die nach SGB gezahlt wird, ist doch immer eine Sozialleistung (da wird kein Sparbuch aufgelöst/ausgezahlt). Also auch die Rente nach SGB 6, auch wenn es im Speziellen eine '(Sozial)Versicherungsleistung ist. Es ist eben keine andere Einkommensart aus Beschäftigung /Tätigkeit /Vermögenseinkünfte /etc. ...der 'Sozialstaat' trägt die Zahlung aus der 'Rentengarantie' für die eigenen Beiträge zugunsten der früheren Generation, gemessen an diesen eigenen Leistungen = schlicht in EP umgerechnet und in € 'allgemein sozialverträglich' ausgezahlt ;-) Gruß w.
Siehe hieram 06.05.2021 | 21:07
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
als Sozialleistung würde z.B. (aufstockendes) ALG II ('Hartz IV') gelten.
...eine Sozialleistung, die nach SGB gezahlt wird, ist doch immer eine Sozialleistung (da wird kein Sparbuch aufgelöst/ausgezahlt). Also auch die Rente nach SGB 6, auch wenn es im Speziellen eine '(Sozial)Versicherungsleistung ist. Es ist eben keine andere Einkommensart aus Beschäftigung /Tätigkeit /Vermögenseinkünfte /etc. ...der 'Sozialstaat' trägt die Zahlung aus der 'Rentengarantie' für die eigenen Beiträge zugunsten der früheren Generation, gemessen an diesen eigenen Leistungen = schlicht in EP umgerechnet und in € 'allgemein sozialverträglich' ausgezahlt ;-) Gruß w.
@W°lfgang: Da der Fragesteller aber gerade erst Rente (in diesem Fall EMR) beantragt hat, hielt ich es für sinnvoll, auf andere 'mögliche' Sozialleistungen hinzuweisen, die neben ALG1 evtl. noch im Zusammenhang mit diesem 'Fragebogen zum Hinzuverdienst' zu berücksichtigen sein könnten... Die Feinheiten teilweise widersprüchlichen Wortgebrauchs im Konsens zu Gesetzen zu erklären folgt dann ja wie so oft wieder zuverlässig und lehrreich von Ihnen :-)
Carloam 06.05.2021 | 21:22
Vielen Dank für die Antworten, aber jetzt weiß ich immer noch nicht wirklich, was ich in Bezug auf die Formulare Nr 2 und 3 machen soll... Durchstreichen und "so" an die DRV zurücksenden weil nicht zutreffend in meinem speziellen Fall (und nicht an den Arbeitgeber / die AfA zum Ausfüllen weitergeben, da unnötig)?!? Wünsche einen schönen Abend, LG Carlo
Siehe hieram 06.05.2021 | 21:50
Zitat von Carlo anzeigenausblenden
Guten Tag, in mein Erwerbsminderungsrentenverfahren scheint Bewegung zu kommen. Erhielt heute von der DRV drei Schreiben: 1. Erklärung zu meinem Hinzuverdienst 2. Bescheinigung des Arbeitgebers/der Zahlstelle 3. Sozialleistungen neben einer Rente Meine Fragen hierzu lauten Zu 1: Hier wird unter Pos. 1.2 gefragt, ob ich ab Datum xx.xx.xxxx Arbeitsentgelt erhalten hätte (NEIN) und unter Pos. 4.1, ob ich ab dem xx.xx.xxxx eine "Sozialleistung" erhalten hätte (Arbeitslosengeld 1 JA, Bewilligungsbescheid füge ich bei) Zu. 2: Damit ist doch die Bescheinigung des AG's obsolet, da ich eben ab diesem Datum keinerlei Arbeitsentgelt erhalten habe. Sehe ich das richtig?! Zu 3: ALG 1 ist doch eine Versicherungsleistung und (eigentlich) keine Sozialleistung? Wenn ich dem ersten Formular meinen Bewilligungsbescheid für's ALG 1 beifüge, muss ich das dritte Formular dennoch bei der AfA ausfüllen lassen? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Danke im voraus für hilfreiche Antworten! LG Carlo
Vielen Dank für die Antworten, aber jetzt weiß ich immer noch nicht wirklich, was ich in Bezug auf die Formulare Nr 2 und 3 machen soll... Durchstreichen und "so" an die DRV zurücksenden weil nicht zutreffend in meinem speziellen Fall (und nicht an den Arbeitgeber / die AfA zum Ausfüllen weitergeben, da unnötig)?!? Wünsche einen schönen Abend, LG Carlo
Hallo Carlo, Leider kenn ich den Ihnen zugesandten Fragebogen nicht :-( aber bei den Fragebögen ist meistens - wenn zwischen ja und nein gewählt werden kann - ein weiterer Hinweis dabei. wenn 'ja' fügen Sie bitte auch Formular Nr xx bei... Ansonsten meine ich, dass es ausreicht, wenn Sie den ALGI-Bescheid beifügen (bzw. den Bescheid über die Berechnungen hierzu). Den Arbeitgeberfragebogen würde ich einfach 'querstreichen' mit Vermerk 'entfällt/Beschäftigungsverhältnis endete am xx.xx.xx' und so dann mit zurück schicken (da ja nur für Zeiten danach gefragt wird). Aber vielleicht sagt @Experte ja morgen noch etwas anderes dazu...
Carloam 06.05.2021 | 21:57
Hallo Siehe hier, dann warte ich mal, ob sich evtl. morgen ein Experte zu meinen Fragen äußert - herzlichen Dank für Ihre Überlegungen! So dachte ich mir das eigentlich auch...
Carloam 07.05.2021 | 15:44
Vielen Dank für die Experten-Antwort! Aber ist denn der Fragebogen der AfA nicht sozusagen"doppelt gemoppelt"? Eben die Beträge die hier abgefragt werden sind der DRV doch mit den Entgeltbescheinigung der AfA für die angefragten Zeiträume bereits bekanntgegeben worden (und sind übrigens in meinem Versicherungsverlauf auch ersichtlich). Würde ich dieses Formular nun zum Ausfüllen an der AfA schicken (keine Ahnung wie lange ich auf den ausgefüllten Rückläufer warten müsste...) würde sich doch nur wieder alles verzögern...
Oh Mannam 07.05.2021 | 17:23
Zitat von Carlo anzeigenausblenden
Hallo Carlo, die Arbeitgeberbescheinigung wird nicht benötigt, da ja kein Entgelt ab dem angeführten Zeitpunkt vorhanden ist. Der Bescheid mit den Berechnungsunterlagen von der Agentur für Arbeit sollte in Kopie beigefügt werden. Sofern ein Fragebogen für die Agentur für Arbeit (Sozialleistungsträger) beiliegt, senden Sie diesen bitte an die Agentur für Arbeit und reichen den ausgefüllten Fragebogen an den Rentenversicherungsträger nach.
Vielen Dank für die Experten-Antwort! Aber ist denn der Fragebogen der AfA nicht sozusagen"doppelt gemoppelt"? Eben die Beträge die hier abgefragt werden sind der DRV doch mit den Entgeltbescheinigung der AfA für die angefragten Zeiträume bereits bekanntgegeben worden (und sind übrigens in meinem Versicherungsverlauf auch ersichtlich). Würde ich dieses Formular nun zum Ausfüllen an der AfA schicken (keine Ahnung wie lange ich auf den ausgefüllten Rückläufer warten müsste...) würde sich doch nur wieder alles verzögern...
Man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen. Ihr Problem ist doch gar keins.
Carloam 07.05.2021 | 18:46
Ach du Zeit, mein lieber Mann... Ein Fall von Morbus Bahlsen? Zum Glück habe ich Ihre Probleme nicht - bitte bleiben Sie ansonsten (im Rahmen Ihrer Möglichkeiten) gesund!
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