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Experten-Antwort

Ist ATZ und Teilrente mit Abzügen möglich

von Gerd K.19.02.2025 | 14:23
225 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Das der Bezug einer Rente oder Teilrente in der ATZ einen Störfall darstellt wurde schon hinreichend diskutiert und wie es scheint geht dies nicht, ohne dass es zu einen Erlöschen des ATZ-Vertrages kommt. Ich wollte in dieser Sachen noch einmal nachfragen, ob diese Sichtweise auch die "Teilrente mit Abschlägen" abdeckt. In "AltTZG § 5 i.d.F. 16.12.2022 - § 5 Erlöschen und Ruhen des Anspruchs" wird stets erklärt, dass es sich um den Bezug von Renten wegen Alters handelt, die zum Erlöschen des Anspruchs führen und daher einen Störfall darstellen. Beziehe ich eine Teilrente und habe Abzüge, da ich die altersbedingten Voraussetzung für eine abschlagsfreie (Teil)Rente nicht erfülle, würde ich der Meinung sein, dass dies keine Rente wegen Alters ist und daher von den genannten Fällen abweicht und folglich nicht zum Erlöschen führt. Zumal mit der "Teilrente mit Abschlägen" auch eine permanente Reduzierung der Rentenzahlung verbunden ist, die letztlich die vorabgezahlten Rentenbeträge wieder aufzehren sollen, so dass die bis zum regulären Renteneintritts gezahlten Rentenbeträge keinen Mehrwert, sondern eher einen Kredit darstellen. Ist mein Verständnis in dieser Sache falsch oder ist der Bezug der "Teilrente mit Abschlägen" während der ATZ legitim und stellt keinen Störfall dar? Viele Grüße Gerd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, 

 

auch eine vorgezogene (Teil)- Rente definiert sich als Altersrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mondkindam 19.02.2025 | 14:27
Auch wenn Sie die Altersrente als Teilrente in Anspruch nehmen bleibt es doch eine Altersrente und damit ein Störfall bei der ATZ. Und ob die Altersrente mit oder ohne Abschlag ist, ist auch egal.
Goodam 19.02.2025 | 14:45
Alle Gedankenspiele können Sie getrost aufgeben. Alle vorgezogenen Renten sind per Definition Altersrenten.
Oh Mannam 19.02.2025 | 17:13
Wie kann man nur auf derartig abstruse Ideen kommen?🤦‍♂️
Praxisam 20.02.2025 | 06:42
Allein der Begriff "Rente wegen Alters" ist doch schon selbsterklärend. Es ist eine Rente, die wegen des Alters gezahlt wird. Ist das bei Ihnen der Fall, erübrigen sich alle weiteren Spitzfindigkeiten.
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