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Experten-Antwort

Ist bei Aktivrente die freiwillige Zuzahlung eines Arbeitnehmerbeitrags möglich um Rente noch aufzubessern?

von von WEM19.01.2026 | 23:26
441 Ansichten
6 Antworten

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Guten Abend, bislang war es so, dass wenn man als Rentner noch arbeitet (mehr als Minijob), der Arbeitgeber immer einen Rentenversicherungsbeitrag zahlen muss und der Arbeitnehmer (Rentner) sich entscheiden kann, ob er noch Beiträge in die Rentenversicherung zahlen möchte. Tut er es nicht, so fließen die Arbeitgeberbeiträge der Allgemeinheit zu, wählt er die freiwillige Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen, so werden, jeweils nach Abschluss eines Jahres, die Werte dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben und erhöhen die persönliche Rente für die Zukunft. Gilt dieses Prinzip auch weiterhin bei der Aktivrente? Ich konnte bei meinen Recherchen leider keinerlei Informationen hierzu finden. Viele Grüße von W.E.M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WEM,

 

ja, dies gilt auch weiterhin.

 

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei.

 

Sie müssen dann selbst keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Ihr Arbeitgeber schon, aber diese Beiträge haben keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe.

 

Sie können Ihrem Arbeitgeber gegenüber jedoch erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Klarer Fallam 20.01.2026 | 00:04
Natürlich gilt das auch weiterhin. Die sogenannte "Aktivrente" hat mit der Rentenversicherung auch überhaupt nichts zu tun, das ist lediglich eine Lohnsteuervergünstigung .
Eviam 20.01.2026 | 01:01
Einfach auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und weiter fröhlich einzahlen. Ob sich das lohnt oder nicht, müssen Sie selber wissen.
Reine Phantastereien!am 20.01.2026 | 04:13
Sie haben ja, was die sogenannte „Aktivrente“ angeht, gar nichts verstanden🤦‍♂️. Das ist eine Steuervergünstigung und ändert rein gar nichts an sonstigen bestehenden rentenrechtlichen Vorgängen. Daher können Sie dazu auch keine Informationen finden. Wie kommen Sie nur auf diese abwegige Ideen?
Praxisam 20.01.2026 | 07:16
Auf diese abwegige Idee kommen die Leute, weil unsere großartigen Politikanten einer Steuersache einen Rentennamen geben - ohne auch nur ansatzweise nachzudenken, was sie damit anrichten. Nichts Neues also :-(
Oh Mannam 20.01.2026 | 07:52
Dass man einem steuerrechtlichen Vorgang einen Rentennamen gibt, ist tatsächlich schlecht durchdacht. Das erklärt aber trotzdem nicht die völlig abwegigen Gedanken, die auch nirgendwo nur ansatzweise so genannt worden sind🤦‍♂️. Reines Wunschdenken, ohne realistischen Bezug.
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