Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEine volle Erwerbsminderung kann über die von Ihnen genannte Voraussetzung hinaus, dass Versicherte wegen Krankheit oder Behinderungs außerstande sein müssen, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, bei folgenden Sachverhalten vorliegen:
-Behinderte in anerkannten Werkstätten oder vergleichbaren Einrichtungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
-Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Mindestversicherungszeit von fünf Jahren) voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
-Versicherte, die noch mind. drei Stunden, nicht aber mind. sechs Stunden tgl. erwerbstätig sein können, wenn das ihnen verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit konkret nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.