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Ist das ein Dogma - 3 - Stunden

von Dogma06.06.2010 | 07:34
1625 Ansichten
10 Antworten

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,,,, die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können,,,, oder gibt es noch andere Merkmale, die ein volle EU rechtfertigen - selbst wenn theoretisch noch volle 3 Stunden machbar wären. ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.06.2010 | 10:35

Eine volle Erwerbsminderung kann über die von Ihnen genannte Voraussetzung hinaus, dass Versicherte wegen Krankheit oder Behinderungs außerstande sein müssen, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, bei folgenden Sachverhalten vorliegen:

-Behinderte in anerkannten Werkstätten oder vergleichbaren Einrichtungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

-Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Mindestversicherungszeit von fünf Jahren) voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

-Versicherte, die noch mind. drei Stunden, nicht aber mind. sechs Stunden tgl. erwerbstätig sein können, wenn das ihnen verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit konkret nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann.

9 Antworten

Axelam 06.06.2010 | 08:25
nein.
Axelam 06.06.2010 | 14:02
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11318/SharedDocs /de/Navigation/Rente/Leistungen/EM/ em__voll__node.html__nnn=true#doc6368bodyText1
Dogmaam 06.06.2010 | 13:03
- NEIN - warum ist dann nur dieser einzige Hinweis auf der Seite www. DRV - zu finden und keine Angaben zu Alternativen ? Zumindest der Hinweis, das Ausnahmen eben nicht die Regel bestätigen ......
Axelam 06.06.2010 | 14:01
Medizinische Voraussetzungen : Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11318/SharedDocs/de… Mehr gibt es dazu nicht zu sagen !
Hubsiam 06.06.2010 | 13:39
Und welche Kriterien sollten Ihrer Ansicht nach noch dazugehören?Keine Lust auf Arbeit?
Dogma@Hubsiam 06.06.2010 | 14:22
Sie sollten sich mit ihren unqualifizierten Antworten lieber von diesem Forum fernhalten, oder haben Sie auch 38 Berufsjahre auf dem Buckel.
Hubsiam 06.06.2010 | 14:32
Nö,da ich Jahrgang 1949 bin, arbeite ich erst seit 1964 :-)) Und das immer noch gerne.
Dogma@Hubsiam 06.06.2010 | 14:37
Dann machen Sie mal bitte schön Weiter. Niemand wird Sie daran hindern zu Arbeiten. Einer muss ja die Faulenzer in unserer Gesellschaft unterstützen, die EU - Rente beantragen wollen - nur weil Diese keinen Bock mehr auf Arbeit haben. Freut mich sehr, das Sie in Persona dazugehören, weiter so.
neptunam 07.06.2010 | 09:13
Hallo Dogma, gibt es! Die qualitativen Leistungseinschränkungen können so gravierend sein, daß sie das quantitative Leistungsvermögen aufheben. Steht auch in der 1. überarbeitete Fassung von „Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung“, Hinweise zur Begutachtung, vom September 2001, veröffentlicht von der DRV. Es handelt sich um die absoluten Erwerbshindernisse, die aufgehobene Wegefähigkeit und den betriebsunüblichen Pausenbedarf. Zu lesen in den Katalogfällen 2 und 1. Beschlüsse des Großen Senates des Bundessozialgerichtes vom 19.12.1996 (Az: GS 1-4/95), Katalog- und Seltenheitsfälle für die Begriffe „Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen“ und „schwere spezifische Leistungsbehinderungen“ LG Neptun
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