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Experten-Antwort

Ist das eine UmDeutung?

von Else09.10.2018 | 16:41
1101 Ansichten
7 Antworten
Die deutsche Rentenversicherung hat mich aufgefordert, nach der Reha einen Rentenantrag innerhalb von 4 Wochen zu stellen. Hab ich bereits vor 2 Wochen gemacht. Im Brief steht der Satz: Ob sie tatsächlich vermindert erwerbsfähig sind und ihnen eine Rente zusteht, kann nur geprüft werden, wenn sie einen Rentenantrag stellen. Ist das jetzt eine UmDeutung oder nicht, ich verstehe das nicht sodann vorher steht dass mich die Ärzte, die mich in der Reha betreut haben, eine nicht unerhebliche Minderung meiner Leistungsfähigkeit vorgelegen, so dass das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinn nicht ausgeschlossen werden kann. Wer kAnn mir da kurz helfen, was das alles bedeutet? Danke im voraus

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.10.2018 | 10:38

Hallo Else,

während der Reha-Leistung wurde festgestellt, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Daraufhin wurde von Ihrem Rentenversicherungsträger nach Abschluss der Reha-Maßnahme das so genannte Umdeutungsverfahren eingeleitet; Sie wurden gebeten, einen (formellen) Rentenantrag zu stellen. Erst wenn der Rentenantrag Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt, kann er endgültig darüber entscheiden, in wieweit die Reha-Maßnahme bezogen auf Ihre Erwerbsfähigkeit erfolgreich war oder nicht und damit gegebenenfalls ein Rentenanspruch besteht. Stellt Ihr Rentenversicherungsträger fest, dass Ihre Erwerbfähigkeit auf unter 6 Stunden täglich gesunken ist, so gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Experten-Antwortam 10.10.2018 | 10:39

Hallo Else,

während der Reha-Leistung wurde festgestellt, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Daraufhin wurde von Ihrem Rentenversicherungsträger nach Abschluss der Reha-Maßnahme das so genannte Umdeutungsverfahren eingeleitet; Sie wurden gebeten, einen (formellen) Rentenantrag zu stellen. Erst wenn der Rentenantrag Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt, kann er endgültig darüber entscheiden, in wieweit die Reha-Maßnahme bezogen auf Ihre Erwerbsfähigkeit erfolgreich war oder nicht und damit gegebenenfalls ein Rentenanspruch besteht. Stellt Ihr Rentenversicherungsträger fest, dass Ihre Erwerbfähigkeit auf unter 6 Stunden täglich gesunken ist, so gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Experten-Antwortam 12.10.2018 | 07:45

Diese Frage, ob Sie noch mal einen Gutachter aufsuchen müssen, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.

4 Antworten

DRVam 09.10.2018 | 19:28
Wenn man nach einer Reha durch den Rententräger aufgefordert wird, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, nennt man das „Umdeutung“, weil das Datum des Rehaantrags jetzt als Antragsdatum auf eine Erwerbsminderungsrente gilt. Sollten Sie durch die Krankenkasse zu dem Rehaantrag aufgefordert sein, hat die Krankenkasse das Dispositionsrecht und kann auf die Rentenantragstellung bestehen (was sie meistens auch macht).
W*lfgangam 09.10.2018 | 19:40
Hallo Else, ja, das ist ein Schreiben der DRV nach abgeschlossener Reha, bei der der 'Verdacht' auf eine bereits vorliegende EM besteht - also eine klassische 'Umdeutung' des früheren Reha-Antrags in einen EM-Antrag. Im Rahmen der Reha selbst wird die EM nicht direkt festgestellt, das geht hier nur durch den 'nachgeholten' Rentenantrag. Solange Ihr 'Dispositionsrecht'/ich kann frei entscheiden, nicht von der Krankenkasse eingeschränkt ist, können Sie tatsächlich frei wählen, ob Sie nun den Rentenantrag stellen wollen/Umdeutung, oder nicht. Die tatsächliche Situation, wie die berufliche (Wiedereingliederung), die aktuell finanzielle (KG, ALG, künftige Rente) sind dabei ebenfalls zu bedenken ...das kann nur in direkter Beratung besprochen werden. Wenn Sie allerdings für sich das Angebot/Umdeutung den besten Ausweg sehen -> Antrag auf EM-Rente stellen.. Andernfalls der DRV bitte eine Kurznachricht zukommen lassen "ich will keinen Antrag stellen" - Akte wird geschlossen. Gruß w.
Elseam 11.10.2018 | 22:08
Ja in der Reha wurde alles unter 3 Stunden angekreuzt. Heisst das jetzt, dass ich eventuell nochmal zu einem Gutachter muss? Oder ob die RV gleich Rente gibt? Danke
DRVam 11.10.2018 | 22:19
Else schrieb

Ja in der Reha wurde alles unter 3 Stunden angekreuzt. Heisst das jetzt, dass ich eventuell nochmal zu einem Gutachter muss? Oder ob die RV gleich Rente gibt? Danke

Das werden Sie hier im Forum nicht erfahren können. Warten Sie nach der Antragstellung den weiteren Verfahrensverlauf ab.
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