Hallo Else,
während der Reha-Leistung wurde festgestellt, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Daraufhin wurde von Ihrem Rentenversicherungsträger nach Abschluss der Reha-Maßnahme das so genannte Umdeutungsverfahren eingeleitet; Sie wurden gebeten, einen (formellen) Rentenantrag zu stellen. Erst wenn der Rentenantrag Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt, kann er endgültig darüber entscheiden, in wieweit die Reha-Maßnahme bezogen auf Ihre Erwerbsfähigkeit erfolgreich war oder nicht und damit gegebenenfalls ein Rentenanspruch besteht. Stellt Ihr Rentenversicherungsträger fest, dass Ihre Erwerbfähigkeit auf unter 6 Stunden täglich gesunken ist, so gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Hallo Else,
während der Reha-Leistung wurde festgestellt, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Daraufhin wurde von Ihrem Rentenversicherungsträger nach Abschluss der Reha-Maßnahme das so genannte Umdeutungsverfahren eingeleitet; Sie wurden gebeten, einen (formellen) Rentenantrag zu stellen. Erst wenn der Rentenantrag Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt, kann er endgültig darüber entscheiden, in wieweit die Reha-Maßnahme bezogen auf Ihre Erwerbsfähigkeit erfolgreich war oder nicht und damit gegebenenfalls ein Rentenanspruch besteht. Stellt Ihr Rentenversicherungsträger fest, dass Ihre Erwerbfähigkeit auf unter 6 Stunden täglich gesunken ist, so gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Diese Frage, ob Sie noch mal einen Gutachter aufsuchen müssen, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.
Ja in der Reha wurde alles unter 3 Stunden angekreuzt. Heisst das jetzt, dass ich eventuell nochmal zu einem Gutachter muss? Oder ob die RV gleich Rente gibt? Danke
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