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Experten-Antwort

Ist das Führen einer UG Kaptialgesellschaft mit EU Rente und Grundsicherung möglich?

von Frührentner03.08.2017 | 09:13
935 Ansichten
3 Antworten
Ich erhalte volle EU Rente und Grundsicherung. Kann ich eine UG Kleinstkapitalgesellschaft führen und mir erst angemessenes Geld als Geschäftsführer auszahlen, wenn die UG dies sicher zulässt? Die Firma ist ja rechtlich eine eigene „Person" bzw. Körperschaft und hat normalerweise nichts mit mir als Privatperson zu tun. Es wäre als Beispiel nach einem Jahr Betreiben der UG evtl. möglich mir ein festes Monatsgehalt als Geschäftsführer von 500,00 Euro monatlich auszubezahlen, nach Abzug aller Kosten und geplanten Kosten für die UG. Somit würde ich unter den in diesem Jahr festgelegten 6300,- Euro Zuverdienst-grenze bleiben, da die UG ja unabhängig zu meiner Person behandelt wird und wenn die UG z. B. 10000,00 Euro Gewinn erzielt, bleibt dieses Geld ja in der UG und wird normalerweise nicht meinem Vermögen oder als mein Einkommen gerechnet. Ist dies so richtig und könnte ich somit eine UG ordnungsgemäß als EU Frührentner und Grundsicherungsempfänger führen? Was könnte problematisch dabei sein oder gibt es Tipps wie man so etwas bewerkstelligen könnte? Im Voraus möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Antwort bedanken.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2017 | 13:04

Hallo, Frührentner,

erwirtschaften Sie neben dem Bezug der EU-Rente weiteres Einkommen aus der UG Kapitalgesellschaft, wird dieses Einkommen Gegenstand bei der Berechnung der Rentenhöhe. Einnahmen als Geschäftsführer als auch Einnahmen als Gesellschafter sind als Einkommen heranzuziehen. Als Grundlage für die Berechnung wird der Steuerbescheid herangezogen. Ob Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung haben erfahren Sie beim zuständigen Träger der Grundsicherung.

Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

2 Antworten

Werner67am 03.08.2017 | 12:26
So wird das nicht funktionieren, denn: die UG erwirtschaftet Gewinn; Die UG gehört Ihnen. (so habe ich Sie zumindest verstanden) Folgerung: der Gewinn gehört Ihnen. (wem denn auch sonst?) Daraus folgt, dass zusätzlich zum Geschäftsführergehalt auch der steuerliche Gewinn als Einkommen zählt. Wenn also im Steuerbescheid ein Gewinn aus Gewerbebetrieb/selbständiger Tätigkeit/freiberuflicher Tätigkeit auftaucht, ist das anrechenbares Einkommen.
Herz1952am 03.08.2017 | 12:31
Hallo Frührentner, die Grundsicherung wäre wohl ganz weg. Mit Grundsicherung dürfen nur 30 % der Einnahmen ohne Anrechnung bleiben. Sie hätten ja ein zusätzliches Einkommen als Geschäftsführer. Da spielt die Gesellschaftsform keine Rolle.
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