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Experten-Antwort

Ist der Rentenbescheid fehlerhaft???

von Manu02.12.2021 | 19:13
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5 Antworten

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Liebes Forum In meinem letzten Rentenbescheid vom 0.8.21 steht, das ich die Voraussetzungen für eine EM Rente ( letzten 5 Jahre- 36 Pflichtbeiträge ) nicht erfülle. Ich habe aber durchgehend Berücksichtigungszeiten von 1987 bis 05.2017 vorzuweisen. So käme ich doch auf ( rückwirkend ) auf die fehlenden Pflichtbeiträge in der Vergangenheit. Werden die Berücksichtigungszeiten gesondert berechnet, so das diese in dem normalen Rentenbescheid gar nicht drin stehen, bzw. nicht gerechnet werden und deshalb also im Bescheid als nicht erfüllt steht? Das verwirrt mich etwas.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Manu,

wie Sie bereits selbst geschrieben haben, ist Voraussetzung für die Gewährung der Erwerbsminderungente u.a, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind. Der 5-Jahreszeitraum verlängert sich um bestimmte Zeiten, d.h. diese Zeiten werden bei der Ermittlung des 5-Jahreszeitraums nicht mitgezählt. Hierzu zählen auch die von Ihnen angesprochenen Berücksichtigungszeiten. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Zeiten dann nicht zur Verlängerung führen, wenn in dem entsprechenden Kalendermonat bereits eine Pflichtbeitragszeit vorhanden ist.

Für weitere Fragen zu Ihrem Rentenbescheid können Sie sich auch gern an Ihre Beratungsstelle vor Ort wenden und Ihr Anliegen individuell klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

KSCam 02.12.2021 | 19:18
Und was war seit 05/2017? Wann trat die EM ein? Mit den gemachten Angaben kann man die Richtigkeit des Bescheides nicht bewerten. Wenn Sie seit Ende der Beücksichtigungszeit nicht mehr versichert waren und beispielsweise erst 2020 oder 2021 erwerbsgemindert wurden, dann sind die Bedingungen nicht erfüllt. Waren Sie bereits 2018 erwerbsgemindert, dürfte der Bescheid fehlerhaft sein.
Manuam 02.12.2021 | 19:30
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Die EMR trat am 01.07.2020 ein. Ich habe im 5 Jahreszeitraum ( 01.07.2015 bis 01.07.2020 -- 30 Pflichtbeiträge erlangt ) Ich habe aber wie bereits geschrieben, bis Mai 2017 Berücksichtigungszeiten. Diese verlängern doch den 5 Jahreszeitraum in die Vergangenheit. Wenn ich lt. der Berücksichtigungszeiten zurückgehe, erreiche ich sehrwohl die 36 Pflichtbeiträge. Warum steht dann im Rentenbescheid, die 36 Pflichtbeiträge sind nicht erfüllt? Verstehe ich nicht....
W°lfgangam 02.12.2021 | 21:23
Zitat von Manu anzeigenausblenden
Und was war seit 05/2017? Wann trat die EM ein? Mit den gemachten Angaben kann man die Richtigkeit des Bescheides nicht bewerten. Wenn Sie seit Ende der Beücksichtigungszeit nicht mehr versichert waren und beispielsweise erst 2020 oder 2021 erwerbsgemindert wurden, dann sind die Bedingungen nicht erfüllt. Waren Sie bereits 2018 erwerbsgemindert, dürfte der Bescheid fehlerhaft sein.
Die EMR trat am 01.07.2020 ein. Ich habe im 5 Jahreszeitraum ( 01.07.2015 bis 01.07.2020 -- 30 Pflichtbeiträge erlangt ) Ich habe aber wie bereits geschrieben, bis Mai 2017 Berücksichtigungszeiten. Diese verlängern doch den 5 Jahreszeitraum in die Vergangenheit. Wenn ich lt. der Berücksichtigungszeiten zurückgehe, erreiche ich sehrwohl die 36 Pflichtbeiträge. Warum steht dann im Rentenbescheid, die 36 Pflichtbeiträge sind nicht erfüllt? Verstehe ich nicht....
Hallo Manu, der Einfachheithalber rechen Sie doch mal 'umgekehrt': in den letzten 5 Jahren vor EM (01.07.2020) benötigen Sie 36 Monate an Pflichtbeiträgen, können sich somit eine Lücke von 24 Monaten leisten, um diese Bedingung zu erfüllen ...bevor überhaupt die Frage nach 'Streckungszeiten' und was war davor im verlängerten 5-Jahreszeitraum an Pflichtbeiträge vorhanden. Wie lang ist die Lücke vor EM zurück bis zur letzten Versicherungszeit bis Mai 2017 ...genau, über 3 Jahre – damit ist ganz egal, welche Zeiten davor liegen = niemals 36 Monate 'in den letzten 5 Jahren' erreichbar *). Der EM-Fall hätte im Juni/Juli 2019 festgestellt werden müssen, dann wären die versicherungsrechtlichen Bedingungen/genug Pflichtbeiträge, vorhanden gewesen. Einziges Argument für den Widerspruch: das Datum des EM-Fall ist fehlerhaft festgestellt, das liegt (nachweislich!) länger zurück. Gruß w. * offensichtlich doch noch ein paar/wenige Monate bis zum EM-Fall zusätzlich vorhanden, sonst wären statt nur u2 Jahren nicht 30 Monate vorhanden ...insofern wäre noch Spielraum bis ggf. Ende 2019, da ein rechtlich gesichertes Datum für den EM-Fall zu ermitteln. Der nächste Sozialverband/Fachanwalt freut sich vielleicht, das 'hinbiegen' zu können ;-) - SOFERN DAS ZUR EM FÜHRENDE 'EREIGNIS' NICHT BEREITS EINDEUTIG IST!!
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