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Ist dieser EU-Antrags-Weg richtig?Viele Punkte sind für mich unklar...

von helloboy18.06.2009 | 21:42
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Ich bin richtig am schwimmen. Habe mich zwar schon sehr lange bzgl. EU-Rentenantrag informiert, doch habe ich wohl zu viele "Probleme" gleichzeitig laufen... Zu meiner Person: Alter:38 60% Schwerbehindert auf Dauer Habe Rheuma und psychische Probleme Werde in 6 Wochen ausgesteuert Habe in den letzten 12 Monate 2 Wiedereingliederungen abgebrochen Arbeitsplatz habe ich "nur noch auf dem Papier" Es gibt keine andere Stelle für mich in der Firma Mit stehen 12 Monate ALG1 zu Bin also seit fast 1,5 Jahren krankgeschrieben. Arbeite in der Firma seit 2 Jahren (davon 1,5J krank!!!) Meine Probleme: -Wie komme ich ohne Stress per Nahtlosigkeitsregelung ins ALG1 -Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis selbst kündigen (möchte endlich einen Schlussstrich) -Wie stelle ich einen EU-Antrag auf Zeit (MDK Gutachter hat gesagt ich hätte 0%!Erwerbsminderung! -Meine Krankheiten sind belegbar Ein ehrenamtlicher Rentenberater hat mir am Telefon folgendes geraten! "Sofort noch während Krankengeldbezug EU-Rentenantrag stellen" "Nicht bzw. noch nicht beim Arbeitsamt melden. Erst wenn KG ausgelaufen ist" (Ich möchte ja noch während des Krankengeldbezuges kündigen! Zeitgleich mit Abbruch der Wiedereingliederung) "Ich könnte jederzeit meinen Rentenantrag zurücknehmen, sollte ich einen geeigneten Job finden" Jetzt bin ich halt verunsichert wg. der Meldung beim Arbeitsamt! Ich wollte mich am Tag des ABbruches der Wiedereingliederung und Eigenkündigung (wg. Krankheit) beim Amt arbeitslos melden bzw. mitteilen, dass ich per Nahtlosigkeitsregelung bald in ALG1 rutsche, und dass ich einen Rentenantrag stellen werde. Die Rentenberaterin meint, ich sollte diese Meldung nicht machen. Sonst tauschen sich die Ämter aus. Erst Rentenantrag stellen und dann das Amt informieren... Was meinen Sie? Welcher Weg wäre der richtige? Danke!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch ich würde Ihnen raten, sich sowohl mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen alsauch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen.

Kündigen Sie ihr Beschäftigungsverhältnis selbst, laufen Sie Gefahr, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt.

4 Antworten

Corlettoam 19.06.2009 | 08:08
Sie sollten sich SOFORT bei der Agentur für Arbeit melden, da Sie ja bereits in 6 Wochen ausgesteuert werden. Normalerweise sollte man sich bei Kenntnis des Zeitpunktes der bevorstehenden Beantragung , bereits 3 Monate VORHER bei der Agentur für Arbeit erstmalig melden, um dem Vorwurf einer Fristversäumis und damit verspäteten Arbeitslosmeldung aus dem Wege zu gehen. Den Antrag auf EM-Rente können Sie sofort ( also noch vor ALG I Beantragung ) stellen oder erst zeitgleich bei Beantragung des ALG I. Stellen müssen Sie ihn aber auf jeden Fall, da spätestens die AfA sie dazu zwingend auffordern wird. Kommen Sie dem nicht fristgerecht nach, wird kein ALG I gezahlt. Persönlich würde ich den EM-Antrag aber sofort stellen. Worauf wollen Sie noch warten ?? So ein Rentenverfahren ( mit Begutachtungen, Reha etc.. ) kann sich - bei Widerspruch - auch schon mal bis zu 1 Jahr oder sogar noch länger - bei Klage vor dem Sozialgericht - hinziehen. Sie haben also überhaupt keine Zeit mehr zu verschenken und sollten sie hinsichtlich des EM-Antrages " sputen ". Ob Sie überhaupt ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhalten entscheidet alleine die AfA. Um ALG I nach Nahtlosigkeit zu bekommen, müssen ihrerseits einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. Werden diese nicht oder nur teilweise erfüllt, kann und darf die AfA ihnen kein ALG I nach der Nahtlosigkeit zahlen. Dann erhalten Sie aber auf jeden Fall das " normale " ALG I . Finanziell macht dies keinen Unterschied, sehr wohl aber in Bezug auf ihre Pflichten bezüglich Arbeitssuche und eigenständige Bemühungen/Bewerbungen etc. um einen Arbeitsplatz. Eine Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich und überhaupt NICHT zu empfehlen und sollte unterlassen werden. Warum wollen Sie dies tun ? Lassen Sie doch in aller Ruhe den Arbeitgeber auf Sie zukommen und ihn kündigen. Grundsätzlich können Sie aber jederzeit selber kündigen, ohne das dies auf ihren ALG I Bezug negativ Einwirkung haben wird. Das Sie damit aber auf alle Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber freiwillig verzichten dürfte klar sein. Besser und sicherer ist es natürlich diese Eigenkündigung VORHER mit der Agentur für Arbeit abzusprechen und sich absegnen zu lassen. Eine ärztliches Attest ihres behandelnden Arztes, welche ihre Eigenkündigung aus rein gesundheitlichen Gründen für notwendig attestiert, ist in solchen Fällen eigentlich immer sehr hilfreich. Das der MDK Gutachter sie für " 0% Erwerbsunfähigkeit " spielt übrigens keinerlei Rolle. Daraus können und sollten Sie keinesfalls zwangsläufig ableiten, das ihnen eine EM-Rente durch die RV zuerkannt wird. Diese Entscheidung trifft einzig und alleine der med. Dienst der Rentenversicherung nach sehr umfangreichen Ermittlungen/ Begutachtungen die den Rahmen eines MDK Guatchtens bei weitem übersteigen und mit diesem in keinster Weise auch nur vergleichbar sind !
Corlettoam 19.06.2009 | 10:30
Entschuldigung. Falsch gelesen. Aber auch diese Aussage (also keine Erwerbsminderung lt. MDK ) hat in Bezug auf eine eventuelle Zuerkennung einer EM-Rente nichts zu bedeuten. Den Auusaagen des MDK würde ich grundsätzlich in bezug auf eine EM-Rente keine große Bedeutung beimessen. Die von ihnen gemachten Angaben wie 1,5 Jahre lang krank, 2 gescheiterte WE Versuche etc. lassen die Chancen auf eine EM-Rente zumindest nicht unrealistisch erscheinen.
btwam 19.06.2009 | 09:46
"MDK Gutachter hat gesagt ich hätte 0%!Erwerbsminderung! -Meine Krankheiten sind belegbar" 0 % EM = 100 % Erwerbsfähigkeit
MDKam 19.06.2009 | 11:37
Alles in Allem könnte man auch sage:"Go To Hell Boy"!
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