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Ist dieser Weg legal oder bekommt man Probleme???Vor LTA kurz ALG1

von franz213.01.2012 | 18:10
2671 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend. Ich würde bitte folgendes wissen, ob dieser Weg erlaubt ist. Wäre nett, wenn ich ehrliche Antworten erhalten würde. Danke! Ich beginne Anfang Febr. eine LTA Maßnahme (Umschulung 12 Monate). Bin jetzt noch in Krankengeld. Würde mich gerne von meinem Arzt nächste Woche praktisch "gesundschreiben" lassen, damit ich in ALG1 falle. (Für 2 Wochen) Habe hier 12 Monate Anspruch vom letzten Job. Wenn dann die LTA beginnt und ich ins Übergangsgeld falle, hätte ich ALG1 Bestandsschutz, wenn die LTA Maßnahme nach 12 Monaten abgeschlossen ist und ich wieder ins ALG1 falle (wird ja wohl so sein). Somit würde ich dann mein vor der LTA bezogenes ALG1 erhalten. (Ist höher als bei Neubrechnung). Darf man das, oder gibt es Probleme von der RV oder A-Amt??? Danke

7 Antworten

Fredam 13.01.2012 | 18:12
Ich habe es ganau so gemacht. Jedoch berufliche Reha baut kein neues ALG1 auf.
Herr Laibleam 14.01.2012 | 01:03
Meines Wissens gibt es nach dem Übergangsgeld sogar ein auf 3 Monate befristetes Anschluß-Übergangsgeld. Gut was?
franz2am 14.01.2012 | 11:14
Dass keiner neuer Anspruch aufgebaut wird (während Übergangsgeld/Reha) ist egal. Ich habe ja vollen Anspruch von 12 Monaten. Es gibt also keine Probleme mit dem Rententräger oder Arbeitsamt wer die Umschulung zahlt... danke
Fredam 14.01.2012 | 15:00
Bei mir keine Probleme. Mußt nur deinem Arzt deine "plotzliche Genesung" schmackhaft machen.
Krämersam 14.01.2012 | 16:51
Wie geht denn bitte eine " Gesundschreibung " ?? Gibts da ein Formular für ???.... Eine Krankschreibung kenne ich ja, aber eine " Gesundschreibung " ?? Und letztlich wird bei ALG I Beantragung in so einem Fall mit Sicherheit sofort der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit eingeschaltet um die Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ( und damit auch den ALG I Anspruch ) zu prüfen. Eine " Gesundschreibung " durch den behandelnden Arzt wird daran auch nix ändern...
Fredam 14.01.2012 | 19:49
Zu "Gesundschreiben" gibt es kein Formular aber im Sinn ist schon ein gesundschreiben, wenn auf dem Auszahlschein ein Enddatum geschrieben wird, also AU bis xx.xx.xxxx . Wegen 1 - 2 Wochen wird AfA keine Probleme machen (können).
Xavieram 15.01.2012 | 10:09
Dieser Weg wird kein leichter sein Dieser Weg wird steinig und schwer Nicht mit vielen wirst du dir einig sein Doch dieser Leben bietet so viel mehr
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