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Experten-Antwort

Ist eine Höherbewertung bei Nachmeldung einer Ausbildungszeit möglich?

von Rita11115.07.2020 | 12:17
247 Ansichten
5 Antworten

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Liebes Forum, ich befinde mich seit 01.07.2019 in Rente (besonders langjährig, über 45 Jahre). Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich eine weitere Ausbildung zum Industriekaufmann (Ost) vom 01.09.78 bis 06.07.79 nachtragen lassen soll bzw. darf. Folgende Zeiten sind vorhanden: SVA 01.01.78-30.10.78 DM 17220,75 FZR 01.01.78-30.10.78 DM 347,08 SVA 01.01.79-31.12.79 DM 20593,77 FZR 01.01.79-31.12.79 DM 987,17 Gesamte Ausbildungszeiten Ost/West (bereits anerkannt, ohne Industriekaufmann): 3 Mon Fachschulausbildung und 27 Monate berufliche Ausbildung. Nun die Frage: Darf ich überhaupt noch Ausbildungszeiten nachmelden (Zeugnis habe ich), wenn „ja“ kommt es in meinem Fall überhaupt noch zu einer Höherbewertung? Die DRV verweigert mir den erweiterten Versicherungs-Ausdruck (mit allen Berechnungsanlagen), da ich bereits in Rente bin. Auch bei Rentenbeginn habe ich nur die vordere Version erhalten, daher kann ich es selbst nicht einschätzen. Für Eure Bemühungen und Mithilfe bedanke ich mich im Voraus. Eure Rita111

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita111,

bitte reichen Sie das vorhandene Zeugnis noch nach. Ihr Rentenversicherungsträger wird Ihren Versicherungsverlauf überprüfen und ggf. einen neuen Bescheid erteilen.

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4 Antworten

Rita111am 19.07.2020 | 06:31
Hallo, vielen Dank für die sehr kurze Antwort des Experten, aber gerne hätte ich es verstanden. Wie verhält es sich in dem genannten Zeitraum mit den Höchstwerten (75%, oder liege ich komplett falsch)? Wie kann ich das selbst verstehen und in meiner eigenen Excel-Liste nachrechnen? Auch Berechnungsansätze reichen mir um das komplexe Thema zu verstehen. Vielen Dank Rita111
Berechnungam 19.07.2020 | 08:03
Zitat von Rita111 anzeigenausblenden
Wie der Experte schon geantwortet hat. Reichen Sie Ihre Unterlagen nach und fordern Sie eine aktualisierte Rentenauskunft mit allen Anlagen bezüglich der Berechnungen an. Aus diesen Unterlagen können Sie alles entnehmen. Bei konkreten Fragen zu Ihnen dann vorliegenden Berechnung können Sie sich dann an Ihren Rententräger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Das Thema ist viel zu komplex um so etwas im Forum zu behandeln. Für Personen, die sich intensiv mit der Berechnung beschäftigen wollen, bietet die Rentenversicherung auch Vorträge an. Übrigens können Sie anderen Antworten hier auch entnehmen, dass die Rentenversicherung privat erstellte Berechnungstabellen „null“ interessieren. Das wäre ja auch noch schöner, dass jeder seine eigene Berechnung erstellt und dann überprüfen lassen will. Glauben Sie mir, die Mitarbeiter haben wichtigeres zu tun. VG
W°lfgangam 19.07.2020 | 19:12
Hallo Rita, da bereits 30 (von 36) Monate an auf- bzw. zu bewertenden Monaten für Fachschule + Berufsausbildung 'verbraucht' worden sind, geht es letztendlich nur noch um weitere Aufwertung für 6 Monate berufliche Ausbildung. Sofern diese zusätzlich aufzuwertenden Zeiten in 1978/anfänglich 1979 liegen, könnte der Nachweis einer Berufsausbildung tatsächlich etwas bringen (geht eher in den Cent- oder kleinen €-Bereich, da Ihre Entgelte neben FRZ schon nahe an der 75-%-Grenze liegen ;-)) Nebenbei habe wir es hier auch noch mit weiteren 'beitragsgeminderten Zeiten' zu tun, die grundsätzlich Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung (Durchschnittswert aller Zeiten) haben ...das wird nun wirklich kompliziert *g Ob damit in Summe wirklich eine Erhöhung der mtl. Rente erfolgt?? ...DRV informieren/Zeit belegen und abwarten. Gefühlt kann es nur ein 'Plus' geben ...aber Gefühle sind keine DRV-Rechenmaschiene ;-) Gruß w.
Rita111am 20.07.2020 | 07:12
Hallo Wolfgang, vielen Dank für Ihre zielgerichtete Antwort. Damit haben Sie mir sehr geholfen es ansatzweise zu verstehen (Rest 6 Monate, Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung, gefühltes Plus). Gruß Rita111
Deutsche Rentenversicherung
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