1996 waren Sie als Unterhaltsgeldempfänger in der Regel rentenversicherungspflichtig. Die Zeit ist damit nicht beitragsfrei. Sie geht sowohl als Beitragszeit als auch als Anrechnungszeit und damit als sogenannte beitragsgeminderte Zeit in die Bewertung ein.
Eine Umschulung kann als Fachschulausbildung und damit auch als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung beurteilt werden, wenn der theoretische Unterricht im Vordergrund stand und die Ausbildung mindestens ein halbes Jahr mit Ganztagsunterricht oder 600 Unterrichtsstunden umfasste.
1996 waren Sie als Unterhaltsgeldempfänger in der Regel rentenversicherungspflichtig. Die Zeit ist damit nicht beitragsfrei. Sie geht sowohl als Beitragszeit als auch als Anrechnungszeit und damit als sogenannte beitragsgeminderte Zeit in die Bewertung ein.
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