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Ist Erwerbsminderungsrente höher?

von Marianne28.07.2008 | 17:51
1250 Ansichten
6 Antworten
Ich habe momentan wieder sehr starke Schmerzen. Meine Frage ist, falls ich Erwerbsminderungsrente bekommen würde, wäre diese höher als die Schwerbehindertenrente. Ich bin 61 Jahre und 6 Monate alt und bin 50% Schwerbeschädigt. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.07.2008 | 06:54

Wenn Sie nach dem 16.11.2000 die 50% MdE erhielten sind beide Rentenbeträge gleich hoch. Waren Sie an diesem Tage bereits 50% schwerbehindert entfiele bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen die Kürzung.

5 Antworten

Happyam 28.07.2008 | 18:20
Hallo Marianne, haben Sie die 35 jährige Wartezeit erfüllt und waren Sie am 16.11.2000 evtl. bereits schwerbehindert? (mind.50 %) Es könnte sogar sein, dass die Rente wegen Erwerbsminderung niedriger ausfallen würde, da ja nur die Entgeltzeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) berücksichtigt würden. Die Abschläge sind die gleichen. MfG Happy
Rente mit 77am 28.07.2008 | 18:09
Hallo, die Antwort auf Ihre Frage lautet: nein. Liebe Grüße, Der Freund der Rente mit 77.
Marianneam 28.07.2008 | 18:56
Danke für die Auskunft.
Amadéam 28.07.2008 | 19:30
Einen Anhaltspunkt können Sie der aktuellen RentenINFORMATION entnehmen. Da ist sowohl die mögliche Höhe der Erwerbsminderungsrente als auch die der Altersrente angegeben. Bei der Altersrente bitte den Wert ohne Hochrechnung nehmen. In Ihrem Fall scheint mir eine Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlenswert zu sein - siehe links auf dieser Seite unter Service. Dort kann man folgendes klären: 1. Probeberechnungen vornehmen 2. Prüfen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für beide Rentenarten erfüllt sind - übrigens auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente ebenfalls erfüllt sein müssen. 3. Entsprechende Rentenanträge können dort gleich aufgenommen werden. Nehmen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Schwerbehindertenausweis mit. Des weiteren empfiehlt sich, dass Sie Name, Anschrift und ggf. Telefonnummern der aktuell behandelnden Ärzte und der Kliniken, in denen Sie in den letzten 3 Jahren behandelt worden sind, angeben können. Das erspart dem Antragsaufnehmenden und Ihnen enorm Zeit. Ach so, nehmen Sie auch Ihren Kontoauszug mit. Dort sind BIC und IBAN vermerkt. Seit 01.07.08 sind die Rentenversicherungsträger gehalten, die internationale Bankverbindung einzugeben. Ein Versichertenältester/ Versichertenberater ist nicht online an den Rechner der Rentenversicherung angeschlossen. Suchen Sie daher lieber eine Auskunfts- und Beratungsstelle auf. Beziehen Sie momentan Krankengeld? Dann könnte es ggf. empfehlenswert sein, die Antragstellung wegen möglicher Abschläge noch etwas hinauszuzögern. Alles Gute.
Marianneam 31.07.2008 | 13:11
Nochmals vielen Dank für die guten Ratschläge. Die rentenrechtlichen Voraussetzungen habe ich für beide Rentenarten erfüllt. Allerdings habe ich die 50% Schwerbehinderung erst nach dem Stichtag Nov.2000 erhalten. Falls noch Fragen in Zukunft auftauchen im voraus besten Dank.
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