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Ist es eigentlich empfehlenswert..

von Wunschrentner05.01.2020 | 16:50
88 Ansichten
9 Antworten
.. die Regelaltersrente in Anspruch zu nehmen und als Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten? Das soll doch jeweils zum 1. Juli eines Jahres neben der Rentenanpassung eine höhere Rente ergeben. Gibt es da irgendwelche Richtwerte, aus denen man entnehmen kann, wann die zu zahlenden Arbeitnehmeranteile sich durch die Rentensteigerung wieder ausgleichen?

9 Antworten

W°lfgangam 05.01.2020 | 20:08
Hallo Wunschrenter, bei Verzicht auf die Regelaltersrente erhalten Sie ein Zuschlag auf den späteren Beginn der Rente, sind 0,5 % pro Monat verschobenem/späterem Beginn der Rente, also aufs Jahr gerechnet 6 % oben drauf. Ein einfaches Beispiel: - 2000 EUR Regelaltersrente zum Tag X - 60.000 EUR Brutto-Jahresverdienst weiterhin mit Versicherungspflicht - Sie verzichten auf 1 Jahr Rentenbezug Sie verzichten also auf 2000 x 12 = 24000 EUR Rentenzahlung, zahlen dafür auch noch 'brav' 9,3 % eigenen Rentenbeitrag = 5580 EUR. Daher müssten Sie diese rd. 30.000 EUR mit dem späteren Mehrbetrag (durch den Zuschlag auf alles) wieder 'reinholen'. Ihre Rente erhöht sich um die versicherungspflichtige Weiterbeschäftigung um rd. 176 EUR (durch die EP aus Weiterbeschäftigung/53 EUR, wie auch aus dem dann gesamten Zuschlag auf die Rente/123 EUR). Schlichte Endrechnung: 30.000 / 176 = 171 ...Monate, bis Sie wieder im 'Plan' liegen und einen Mehrnutzen haben. Kann man machen, sofern Ihre Ärzte Sie bis dahin/darüber hinaus, am Leben erhalten ;-) Gruß w. PS: Das ist wirklich nur eine 'schlichte' 3-Satz-Rechnung, ohne Berücksichtigung paralleler Komponenten /Rentenanpassungen (quasi Verzinsung/Wertentwicklung) /Steuern /Steuerfreibetragssatz ab Regenbeginn /Einfluss auf eine Folgerente (Teilweiterzahlung der höheren Renten in eine Hinterbliebenenrente) ...Fragen zur KV/etwaige PKV stehen da noch im Hintergrund. Wie auch: soll ich doch die Regelaltersrente neben der wahlweise versicherungspflichtigen Weiterbeschäftigung beantragen, was bringts/'kostet' mich das ...nun, die 'Amortisierungsphase' wird nur etwas kürzer sein – lässt sich mit einem 3-Satz errechnen :-) Das kann auch Ihre nächste Beratungsstelle ...
Wunschrentneram 05.01.2020 | 20:45
W°lfgang schrieb

Hallo Wunschrenter,

bei Verzicht auf die Regelaltersrente erhalten Sie ein Zuschlag auf den späteren Beginn der Rente, sind 0,5 % pro Monat verschobenem/späterem Beginn der Rente, also aufs Jahr gerechnet 6 % oben drauf.

Ein einfaches Beispiel:

- 2000 EUR Regelaltersrente zum Tag X

- 60.000 EUR Brutto-Jahresverdienst weiterhin mit Versicherungspflicht

- Sie verzichten auf 1 Jahr Rentenbezug

Sie verzichten also auf 2000 x 12 = 24000 EUR Rentenzahlung, zahlen dafür auch noch 'brav' 9,3 % eigenen Rentenbeitrag = 5580 EUR. Daher müssten Sie diese rd. 30.000 EUR mit dem späteren Mehrbetrag (durch den Zuschlag auf alles) wieder 'reinholen'.

Ihre Rente erhöht sich um die versicherungspflichtige Weiterbeschäftigung um rd. 176 EUR (durch die EP aus Weiterbeschäftigung/53 EUR, wie auch aus dem dann gesamten Zuschlag auf die Rente/123 EUR).

Schlichte Endrechnung:

30.000 / 176 = 171 ...Monate, bis Sie wieder im 'Plan' liegen und einen Mehrnutzen haben. Kann man machen, sofern Ihre Ärzte Sie bis dahin/darüber hinaus, am Leben erhalten ;-)

Gruß

w.

PS: Das ist wirklich nur eine 'schlichte' 3-Satz-Rechnung, ohne Berücksichtigung paralleler Komponenten /Rentenanpassungen (quasi Verzinsung/Wertentwicklung) /Steuern /Steuerfreibetragssatz ab Regenbeginn /Einfluss auf eine Folgerente (Teilweiterzahlung der höheren Renten in eine Hinterbliebenenrente) ...Fragen zur KV/etwaige PKV stehen da noch im Hintergrund.

Wie auch: soll ich doch die Regelaltersrente neben der wahlweise versicherungspflichtigen Weiterbeschäftigung beantragen, was bringts/'kostet' mich das ...nun, die 'Amortisierungsphase' wird nur etwas kürzer sein – lässt sich mit einem 3-Satz errechnen :-) Das kann auch Ihre nächste Beratungsstelle ...

Vielen Dank auch. Ich hab es selbst mal versucht. Kann das richtig sein: Nach knapp 9 Jahren, also mit 74+ komme ich wieder auf einen grünen Zweig? Und ich dachte, dass die Politiker Recht haben, dass sich das lohnen soll.
W°lfgangam 05.01.2020 | 21:11
W°lfgang schrieb

Hallo Wunschrenter,

bei Verzicht auf die Regelaltersrente erhalten Sie ein Zuschlag auf den späteren Beginn der Rente, sind 0,5 % pro Monat verschobenem/späterem Beginn der Rente, also aufs Jahr gerechnet 6 % oben drauf.

Ein einfaches Beispiel:

- 2000 EUR Regelaltersrente zum Tag X

- 60.000 EUR Brutto-Jahresverdienst weiterhin mit Versicherungspflicht

- Sie verzichten auf 1 Jahr Rentenbezug

Sie verzichten also auf 2000 x 12 = 24000 EUR Rentenzahlung, zahlen dafür auch noch 'brav' 9,3 % eigenen Rentenbeitrag = 5580 EUR. Daher müssten Sie diese rd. 30.000 EUR mit dem späteren Mehrbetrag (durch den Zuschlag auf alles) wieder 'reinholen'.

Ihre Rente erhöht sich um die versicherungspflichtige Weiterbeschäftigung um rd. 176 EUR (durch die EP aus Weiterbeschäftigung/53 EUR, wie auch aus dem dann gesamten Zuschlag auf die Rente/123 EUR).

Schlichte Endrechnung:

30.000 / 176 = 171 ...Monate, bis Sie wieder im 'Plan' liegen und einen Mehrnutzen haben. Kann man machen, sofern Ihre Ärzte Sie bis dahin/darüber hinaus, am Leben erhalten ;-)

Gruß

w.

PS: Das ist wirklich nur eine 'schlichte' 3-Satz-Rechnung, ohne Berücksichtigung paralleler Komponenten /Rentenanpassungen (quasi Verzinsung/Wertentwicklung) /Steuern /Steuerfreibetragssatz ab Regenbeginn /Einfluss auf eine Folgerente (Teilweiterzahlung der höheren Renten in eine Hinterbliebenenrente) ...Fragen zur KV/etwaige PKV stehen da noch im Hintergrund.

Wie auch: soll ich doch die Regelaltersrente neben der wahlweise versicherungspflichtigen Weiterbeschäftigung beantragen, was bringts/'kostet' mich das ...nun, die 'Amortisierungsphase' wird nur etwas kürzer sein – lässt sich mit einem 3-Satz errechnen :-) Das kann auch Ihre nächste Beratungsstelle ...

Sorry Wunschrentner, zu schnell gelesen, da Sie ja neben der Regelaltersrente überlegen, mit oder ohne Versicherungspflicht weiterbeschäftigt sein zu wollen. Daher ergänze ich mein Beispiel: - 60.000 EUR Jahresverdienst/bleiben wir dabei - 'kosten' Sie weiterhin 5.580 EUR Rentenbeitrag Der Rentenanspruch/-zuwachs daraus beträgt rd. 51 EUR, auf den Sie dann den Zuschlag erhalten würden ...angenommen nach 1 Jahr + 6 % (Stichtag ist immer der 01.07., so das die 12 Monate = 6 % Zuschlag, die günstigste 'Erhöhungsvariante' wäre) ergeben das rd. 3 EUR. Ergebnis schlicht: 5.580 Beitrag ./. durch 54 EUR 'Mehrrente' = 104 Monate ...sofern 'Brutto'-Rentenbeträge angesetzt werden. Bei üblichem KV/PV-Abzug (gleich 'quasi'-Nettorentenmehrbetrag) sind es 114 Monate. Gruß w. PS: Erfahrungsgemäß wird weder der Aufschub der Regelaltersrente noch die 'Befreiung' von der Versicherungsfreiheit bei Weiterbeschäftigung gewählt ...das Leben ist endlich/was ist schon in 10 Jahren - und Sie 'wetten' mit Ihrer Entscheidung darauf, was/wann/aus Ihrer Sicht für Sie am Sinnvollsten ist.
W°lfgangam 05.01.2020 | 21:32
Wunschrentner schrieb

Vielen Dank auch.

Ich hab es selbst mal versucht. Kann das richtig sein: Nach knapp 9 Jahren, also mit 74+ komme ich wieder auf einen grünen Zweig?

Und ich dachte, dass die Politiker Recht haben, dass sich das lohnen soll.

Da Sie liegen durchaus richtig ...was sind schon nur 9 Jahre - verglichen mit anderen finanziellen Anlagemöglichkeiten/da werden alle *Bankster 'blass' ← die stehen dann allerdings noch mit beiden Beinen außerhalb der 'Kiste', während Sie so langsam im Humus einsinken ;-) Gruß w.
Wunschrentneram 05.01.2020 | 22:11
Wie lautet dafür denn Ihr Dreisatz? Ich habe das mit dem Kettensatz ermittelt, falls Ihnen der noch aus der Schulzeit geläufig ist.
Rechenfuchsam 05.01.2020 | 23:55
Noch besser ist es, die Alterrente für langjährig Versicherte einen Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu nehmen. 99,7% der Rente (einmalig) für 0,3% Abzug (dauerhaft). 332 Monate sind Sie damit im Plus.
KSCam 06.01.2020 | 09:11
egal wie man es rechnet, muss man die durch als Regelaltersrentner gezahlte Beiträge erhöhte Rente 8-9 Jahre erleben, bis es sich "rechnet". Wer also mit 66 neben der rente noch einzahlt, sollte ca 75 Jahre alt werden, wer das mit 75 immernoch tut, hat seine Beiträge die er zwischen 75 und 76 zahlt mit 82-83 Jahren wieder raus. Jetzt muss jeder nur noch wissen wie alt er wird. :) Was ist besser? Der Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach?
W°lfgangam 06.01.2020 | 20:06
Wunschrentner schrieb

Wie lautet dafür denn Ihr Dreisatz? Ich habe das mit dem Kettensatz ermittelt, falls Ihnen der noch aus der Schulzeit geläufig ist.

:-)) Hallo Wunschrentner, ...ich hatte das nicht auf den 'einfachen' Dreisatz eingeschränkt *g @KSC kann das auch, die Info von @Rechenfuchs ist auch zu beachten ...gerade das mit 'Flexi-Rente' ist interessant ohne Ende, aber grundsätzlich nicht Inhalt einer 'Simple-Beratung', da zeitaufwändig. Da Sie mathematisch offensichtlich gut im Geiste sind, werfen Sie mal hier den Online-Rechner der DRV an, um ein paar Rentenbeginn-Modelle, abhängig vom Rest-Hinzuverdienst bis zur Regelaltersrente, durchzuspielen/den Hinzuverdienstrechner auswählen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Vorsicht aber, die abgefragte Datenlage sollte gewissenhaft/vollständig berücksichtigt/ermittelt werden ...nur dann passt es auch! Vorsicht auch, wenn neben der gesetzlichen Rente noch Betriebsrenten im Spiel sind, auch der steuerrechtliche Freibetrags-%-Satz ausgehend vom ersten Rentenbeginn/auch Teilrente mitwirken (von anderen Einkünften an dieser Stelle ganz zu schweigen) ...da hilft auch der 'eingesprungene' Dreisatz nicht mehr weiter, den absolut 'richtigen' Rentenbeginn ohne 6-köpfiges-Beratergremium aus beteiligten Rechtsbereichen zu finden, um die bestmögliche/finanzielle Zukunft bis Tag X (???) zu erreichen ;-) Allein die Prognosen zur DRV-Leistung/Rente sind aber schon sehr zuverlässig/aus Sicht heute ...bis Politik da wieder zwischenfummelt ;-) Gruß w.
-am 07.01.2020 | 13:45
Hallo Wunschrentner, ob es sich lohnt, bei Bezug einer Regelaltersrente auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die sicher zum einen von der aktuellen Rentenhöhe als auch von der Höhe des Verdienstes und damit den zu zahlenden Beiträgen abhängig ist. Hierzu haben Ihnen die anderen User schon wertvolle Hinweise gegeben. Wichtig: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Sie erhalten also die Rente immer in voller Höhe. Die Rente wird sich aber trotz Weiterarbeit nicht mehr erhöhen (außer im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung). Ihr Arbeitgeber muss jedoch weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dieser Arbeitgeberanteil geht Ihnen sozusagen verloren. Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit und Zahlung des Arbeitnehmeranteils aktivieren Sie für sich den Arbeitgeberanteil. Dies war unter anderem die Begründung für die Gesetzesänderung. Ob sich dies für Sie lohnt, ist - wie schon gesagt - eine individuelle Entscheidung. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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