Hallo Berti,
möglich ist, dass der Tag der ersten Krankschreibung als Leistungsfall festgestellt wird. Ab wann dann die Rente tatsächlich gezahlt werden kann hängt davon ab, wann der Rentenantrag gestellt wird/wurde und ob es sich um eine Zeitrente oder eine Dauerrente handelt. Im günstigsten Fall kann die Rente am 1 des Monats nach dem Leistungsfall beginnen.