Hallo Brannigan,
eine solche Zahlung wird nicht auf eine (volle) Erwerbsminderungsrente angerechnet, da es sich weder um Arbeitsentgelt, noch um Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder eine Sozialleistung handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung