Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ist man während der " beruflichen" Reha weiterhin AU bzw. kann man weiterhin Au sein?

von Otto24.08.2017 | 21:42
3511 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, sollte man, wenn man eine LTA-Maßnahme der RV antritt, weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben sein? Gruß Otto

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2017 | 11:02

Hallo Otto,

nach § 33 Absatz 4 des Neunten Buches Soziagesetzbuch werden bei der Auswahl der passenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Damit ist die Durchführung von Bildungsmaßnahmen nur möglich, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. Des wird auch die Art der auszuwählenden Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der genannten Kriterien vom zuständigen Rehabilitationsträger bestimmt. Fernunterrichtsmaßnahmen können dabei als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen, wenn sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung oder von der Zentralstelle für Fernunterricht der Länder anerkannt sind und nur so der Rehabilitationserfolg gesichert werden kann. Sie müssen eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und eine Maßnahme der beruflichen Anpassung, Weiterbildung (Fortbildung beziehungsweise Umschulung), Ausbildung vorbereiten und begleiten. Grundsätzlich übernehmen Fernunterrichtsmaßnahmen überwiegend berufsvorbereitende Funktionen und gehen einer Grund-Bildungsmaßnahme voraus. Fernunterricht kann auch als eigenständige Leistung - also ohne begleitenden Nahunterricht - gefördert werden, wenn der Antragsteller wegen Art und Schwere seiner Behinderung nicht an der beruflichen Grund-Bildungsmaßnahme teilnehmen kann. Der Fernunterricht tritt dann an deren Stelle.

Wir empfehlen Ihnen, sich nochmals an Ihren zuständigen Rehafachberater zu wenden. Gegebenenfalls kann durch einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Rechtsweg beschritten werden.

7 Antworten

KSCam 24.08.2017 | 21:48
Macht es denn Sinn dass jemand Dachdecker zu lernen beginnt wenn er für 6 Monate arbeitsunfähig ist, weil er gerade beide Beine gebrochen hat? Man kann natürlich auch eine Grippe haben und 10 Tage krank - was soll also diese Frage?
Ottoam 24.08.2017 | 22:49
Das ist bei mir der Fall. Ich bin jetzt schon über einen geraumen Zeitraum krankgeschrieben, also auch AU. so wie ich das in einem anderen Beitrag hier schon einmal gelesen habe, war das auch ein fast ähnlicher Fall. Ich war nun schon zum BfW und habe dort eine Gezielte Arbeitserprobung durchgeführt, mit dem Ergebnis das ich meinen ausgewählte Weiterbildung machen kann über die RV im Rahmen der LTA. Nun war ich beim Reha-Fachberater und der sagte zu mir, das ich erst wieder Gesundgeschrieben sein muß, um diese Weiterbildung zu absolvieren. Auch das es keine Fernlehrgänge und Wochenendlehrgänge genehmigt werden. Nur Vollzeitlehrgänge in einer freien Bildungsstätte. Weil dieser Lehrgang in keinem BfW ausgebildet bzw. gelehrt wird. Nun hatte ich aber hier irgendwo in einem Beitrag gelesen, das eine/ein Expertin/en eine Experten-Antwort gegeben hat dazu. Zitat: " Voraussetzung für eine erfolgreiche LTA ist natürlich, dass Sie auch in der Lage sind, überhaupt teilzunehmen, also schulungsfähig sind. Wenn Sie Zweifel haben, ob - zum jetzigen Zeitpunkt - diese Schulungsfähigkeit vorliegt, sollten Sie dieses umgehend, noch vor Antritt der LTA, mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. " Das habe ich alles schriftlich von meinen Ärzten, ob Ärzte der Uniklinik und auch von meiner Hausärztin. Leider wollte der Reha-Fachberater nichts davon wissen. Er blieb bei seinem Standpunkt, das ich erst keine Krankschreibung mehr habe und nicht mehr AU bin. Irgendwas ist hier komisch. Gruß Otto
Ottoam 24.08.2017 | 22:55
Ergänzung noch dazu. Bin jetzt genau 20 Monate Krankgeschrieben und werde es noch eine Weile sein. Habe von den Ärzten die Erlaubnis, das ich jetzt schon ein Lehrgänge Teilnehmen kann, und das diese aus medizinischer Sicht keine Bedenken sehen. Bliß der Fachberater sieht das etwas anders. Auch in dem Abschlußbericht vom BfW in das selbe Beinhaltet, das ich diese Weiterbildung machen kann und das ich dieses auch im Fernlehrgang absolvieren kann. So wurde das Empfohlen. Ich denke, der Abschlußbericht des BfW ist Maßgebend, oder? Gruß Otto
bahnhofam 25.08.2017 | 09:38
Zitat von Otto anzeigen
Und genau das sieht die RV anders. Es gibt Spielregeln/Eckdaten und wenn die nicht erfüllt sind, dann gibt es keine Reha. Hier lautet die Spielregel: Arbeitsfähig zu sein. Da ist doch kein Spielraum für Interpretation, auch wenn man im Einzelfall Argumente für eine andere Lösung hat. Das ist die Vorgabe und da ist dann auch schon Ende.
???am 25.08.2017 | 11:27
Auf gut Deutsch: Einen Fernlehrgang bekommen Sie nur, wenn es anders nicht geht. Solange es Alternativen gibt (Präsenzlehrgänge) werden Sie die wohl machen müssen
Ottoam 25.08.2017 | 17:11
Gut bei diesem Lehrgang kann man wohl zwei Richtungen gehen. 1. ein Vollzeitlehrgang, 2. ein Fernlehrgang. Bei diesem Weiterbildungslehrgang gibt es drei Teilgebiete: Teil 1 , dann Teil 2 und Teil 3 = Hauptlehrgang. Der Teil 1 kann in einem Fernlehrgang absolviert werden, dieser gilt auch Gleichzeitig als Einstiegsteil mit Zwischenprüfung. Der Teil 2 ist der praktische Teil und Teil 3 ist der Hauptlehrgang. Um Überhaupt in den teil 3 zu kommen muß man den Teil 1 mit Zwischenprüfung bestehen. In allen Teilgebieten gibt es im Vollzeitlehrgang genaue Zeitrahmen, wo man diese einzelnen Teilgebiete absolvieren muß. Nun für mich wäre der Teil 1 als Fernlehrgang sehr günstig, weil ich dann mehr Zeit hätte und könnte den auf für die Zeit der Operation und Krankenhausaufenthalt unterbrechen. Was ich im Vollzeitlehrgang nicht kann. Und ich kann im Teil 1 des Fernlehrganges, mit Absprache der Bildungseinrichtung, selber den Zwischenprüfungstermin wählen. Teil 2 und Teil 3 würde ich dann in Vollzeit absolvieren. Darum ging es mir nur. Aber der Fachberater spielte da nicht mit. Lies mir auch keine Gelegenheit dieses mal richtig zu erklären, wie der Ablauf des Lehrganges ist. Gut ich bin immer noch AU, aber ich könnte das jetzt schon machen, fühle mich dazu in der Lage und die Ärzte haben nicht dagegen, wurde auch von denen Bescheinigt. Das ich jetzt schon das machen kann, wenigstens den Teil 1. Der Hauptteil, sprich Teil 3 würde wieso erst nächstes Jahr laufen. Dann bin ich nicht mehr AU. Nach Abschluß des Lehrganges bekomme ich ein Internationales anerkanntes Zertifikat zum Schweißtechniker. Das wird von der Gesellschaft für Schweißtechnik International Weltweit anerkannt. Wie kann ich nun den Reha-Fachberater nochmals überzeugen. Gruß Otto
Ottoam 25.08.2017 | 20:02
Fernunterrichtsmaßnahmen können dabei als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen, wenn sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung oder von der Zentralstelle für Fernunterricht der Länder anerkannt sind und nur so der Rehabilitationserfolg gesichert werden kann. Und dieser Fernunterricht ist ein anerkannter Lehrgänge. Siehe Die von der GSI angebotenen Lehrgänge werden von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU), vom Personalzertifizierer DVS-PersZert und vom International Authorisation Board (IAB) des IIW (International Institute of Welding) zugelassen. Und warum kann man da nicht jetzt schon von zu Hause aus das lernen, wenigsten den Teil 1 Gruß Otto
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026