Bei Ihrer Modellberechnung beziehen Sie sich auf den sogenannten Regelbeitrag eines Durchschnittsverdieners (2021 voraussichtliches Jahresbruttoeinkommen von 41.541 EUR). Bei dem derzeitigen Beitragssatz von 18,6% ergibt dies 611,94 EUR monatlichen Beitrag. Unterstellt die Werte ändern sich nicht, ergibt dies ca. (52.-67.LJ) für 16 Jahre einen Gesamtbeitrag in Höhe von (612 EUR x 12 x 16) 117.504 EUR. Die sich durch die Einzahlung ergebende monatliche Bruttorente beträgt (16 x 34,19 EUR) 547,04 EUR. Vergleichen Sie ganz vereinfacht die Einzahlungssumme mit der monatlichen Rente (117.504 : 547,04) ergibt sich eine Amortisierung von 215 Monaten (18 Jahre). Ganz so vereinfacht kann man diese Berechnung aber nicht tätigen, ohne daraus eventuell zu falschen Rückschlüssen zu kommen. Die Beiträge können Sie ggf. in der Einzahlungsphase steuerlich geltend machen, minimieren somit Ihren effektiven Einzahlungsbetrag (individuelle steuerliche Beratung empfehlenswert). Neben der Erhöhung Ihrer Altersrente verändert sich auch die Höhe der Hinterbliebenenrente (falls es diese gibt). Eine Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung ist aufgrund Ihres Alters von 52 Jahren nicht mehr möglich (Übergangsregelung erfordert 5 Jahre mit Beitragszeiten vor 1984). Dem steuerlichen Vorteil in der Einzahlungsphase steht eine nachgelagerte Versteuerung im Rentenbezug und eine Kranken-und Pflegeversicherungspflicht (bei gesetzlicher Krankenversicherung) gegenüber. Somit verändern sich die jeweiligen Werte für Ihre Berechnung. Grundsätzlich bleibt die Entscheidung, für oder gegen diese Einzahlung, eine Spekulation auf Ihre Lebenserwartung. Neben dem Sicherheitsgedanken, der sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung verbindet, kann man sicher nach Alternativen suchen. Bei Ihrer Vergleichsberechnung mit der Eigentumswohnung müssten Sie natürlich auch detaillierter herangehen. Ob Sie für den Betrag ein Objekt finden, welche die Kaltmiete der monatlichen Rente erwirtschaftet, will ich nicht beurteilen, dürfte allerdings etwas optimistisch gerechnet sein. Hier bitte auch bedenken, dass Mieteinkünfte versteuert werden müssen, die Kaltmiete noch lange nicht den Gewinn darstellen (usw.). Positiv ist sicher, dass mit der Immobilie ein bleibender Wert gekauft wird (Erbrecht) und eventuell die Liquidität besser ist. Meine Empfehlung für Sie wäre, splitten Sie die Einzahlungen auf mehrere Positionen. Zahlen Sie einen Betrag X in die gesetzliche Rentenversicherung und zusätzlich bauen Sie sich auf dem privaten Sektor Kapital auf (z.B. in Form von einem Sparplan in Fonds). Viel Glück und Erfolg bei Ihrer Altersvorsorge!