Hallo S. H.,
T-Rena ist in aller Regel wohnortnah und berufsbegleitend. Ob Sie Ihren Mitarbeiter dafür freistellen, bezahlt oder unbezahlt, ist eine Frage des Arbeitsrechts, die wir nicht beantworten können. Rentenversicherungsrechtlich hat Ihr Mitarbeiter jedenfalls keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Nachsorge wird immer berufsbegleitend durchgeführt, also neben der Berufstätigkeit. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht daher nicht.
Je nach Arbeitszeitmodell kann es natürlich Schwierigkeiten geben, die Nachsorge-Termine mit der Berufstätigkeit zu vereinbaren. Da sollte der Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse (gesünderer Mitarbeiter) versuchen, die Teilnahme an der Nachsorge zu ermöglichen. Bei T-Rena geht es ja nur um Gerätetraining, das sollten sich passende Termine finden lassen.
Danke für die Antwort. Im Rahmen unserer gleitenden Arbeitszeitregelungen wäre es eigentlich gut machbar, die Termine zu vereinbaren.
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