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Experten-Antwort

Ist Reha-Nachsorge Arbeitszeit?

von S. H. 12.09.2024 | 10:11
2711 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, einer unserer Mitarbeiter war für fünf Wochen zur REHA und wurde arbeitsfähig entlassen. Er nimmt jetzt während der Arbeitszeiten an zwei Tagen die Woche am T-Rena Nachsorgeprogramm teil. Der Mitarbeiter verlangt hierfür eine bezahlte Freistellung, wofür wir als Arbeitgeber keine Grundlage finden können. Gibte es seitens der Rentenversicherung eine rechtliche Grundlage für die bezahlte Freistellung am T-Rena Programm?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.09.2024 | 07:00

Hallo S. H., 

 

T-Rena ist in aller Regel wohnortnah und berufsbegleitend. Ob Sie Ihren Mitarbeiter dafür freistellen, bezahlt oder unbezahlt, ist eine Frage des Arbeitsrechts, die wir nicht beantworten können. Rentenversicherungsrechtlich hat Ihr Mitarbeiter jedenfalls keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung.

3 Antworten

neeam 12.09.2024 | 10:37
Nachsorge wird immer berufsbegleitend durchgeführt, also neben der Berufstätigkeit. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht daher nicht. Je nach Arbeitszeitmodell kann es natürlich Schwierigkeiten geben, die Nachsorge-Termine mit der Berufstätigkeit zu vereinbaren. Da sollte der Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse (gesünderer Mitarbeiter) versuchen, die Teilnahme an der Nachsorge zu ermöglichen. Bei T-Rena geht es ja nur um Gerätetraining, das sollten sich passende Termine finden lassen.
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