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Experten-Antwort

Ist Rentenpunkte-Kauf auch bei Bezug von Bürgergeld möglich ?

von Anja07.10.2024 | 14:49
965 Ansichten
4 Antworten
Ich kaufe seit 2021 regelmäßig Rentenpunkte , weil ich im Mai 2026 mit dem Alter von 63 Jahren in die Rente für langjährig Versicherte gehen möchte. Die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Bund liegt mir dazu seit 2021 vor. Nun befinde ich mich leider zur Zeit im Bürgergeld-Bezug. Im Juli und August habe ich wiederum Rentenpunkte gekauft. Nun weiss das Jobcenter nicht, ob sie den Rentenpunktenkauf im Juli und August 2024 als Altersvorsorge werten kann. Es geht um das Berechnen meines verwertbaren Vermögens. Ich bin der Meinung, dass der Rentenpunktenkauf als Altersvorsorge gewertet werden muss. Mit freundlichen Grüßen Anja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2024 | 15:14

Hallo Anja,

 

der Bezug von Bürgergeld steht der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nicht entgegen.

 

Die monatliche Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Während des Bezuges von Bürgergeld werden keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt.

 

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte direkt an Ihr zuständiges Jobcenter.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

ThomasRam 07.10.2024 | 14:59
Siehe z.B. auch https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergerge… -> "Während Sie Bürgergeld erhalten, führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung für Sie ab. Auf diese Weise entsteht eine Lücke in Ihrer Rentenversicherung." Wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind und auch keine Beiträge für Sie z.B. von der Arbeitsagentur einbezahlt werden, können Sie freiwillig versichert sein und dafür eigene Beiträge für die Rente einzahlen. Dies ist auf jeden Fall Altersvorsorge und sogar steuerlich absetzbar. Erkundigenn Sie sich bei der Agentur, was genau erwartet wird, bzw. wo das Verständnisproblem liegt.
Praxisam 08.10.2024 | 05:36
Bin mir ziemlich sicher, dass das Jobcenter konkrete interne Regelungen hat, was als Altersvorsorge gilt und was nicht. Die Möglichkeit des "Entgeltpunktekaufs" gibt es seit Jahrzehnten. Es würde mich wundern, wenn Sie der erste Fall dieser Art wären, mit dem es das Jobcenter zu tun bekommen hat. Gefühlt würde ich auch meinen, es sind Altersvorsorgebeiträge, denn sie erhöhen Ihre Rente und führen dazu, dass - bei weiterer Bedürftigkeit - der Hilfeträger weniger zahlen muss. Aber weder mein noch Ihr Gefühl sind maßgeblich. Falls Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
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