Hallo Anja,
der Bezug von Bürgergeld steht der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nicht entgegen.
Die monatliche Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Während des Bezuges von Bürgergeld werden keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt.
Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte direkt an Ihr zuständiges Jobcenter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Anja,
der Bezug von Bürgergeld steht der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nicht entgegen.
Die monatliche Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Während des Bezuges von Bürgergeld werden keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt.
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