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Experten-Antwort

Ist Widerspruch möglich?

von Kurt17.03.2025 | 14:40
253 Ansichten
27 Antworten
Ich habe eine Arbeitsmarktrente und habe der DRV geschrieben, dass ich gedenke 2 Stunden am Tag arbeiten zu gehen. Sie haben mir sowohl in den Verlängerungscheid, als auch per Extra Brief mitgeteilt, dass ich nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben darf. Sobald ich für die 2 Stunden in die Sozialversicherungspflicht komme entziehen sie mir die Arbeitsmarkt -Rente und ich bekomme nur noch eine TeilEMR. Das kann doch nicht rechtens sein.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2025 | 12:35

Hallo Kurt,

 

Die Arbeitsmarktrente erhalten Sie nur, wenn Sie zwar 3 -6 Stunden täglich arbeiten könnten, aber keine passende Teilzeitstelle finden.   Sobald Sie aber sozialversicherungspflichtig arbeiten ( zum Beispiel 2 Stunden täglich ), zeigt das, das der Arbeitsmarkt nicht " verschlossen " ist. Dadurch entfällt dann die volle Arbeitsmarktrente, und Sie erhalten nur noch die Teilerwerbsminderungsrente. Ein Minijob (im Jahr 2025 bis 556 Euro monatlich ) ist meist unproblematisch, wenn Sie dabei zeitlich unter 3 Stunden täglich bleiben.

 

Wir hoffen, diese Informationen waren für Sie hilfreich, Ihre Situation zu klären.

 

Gegen eine schriftliche Entscheidung hierüber ist grundsätzlich der Widerspruch zulässig, sofern dieser innerhalb der Rechtsbehelfsfristen erfolgt. Wir weisen aber daraufhin, dass wir hier die Rechtslage für eindeutig halten. Dies berührt natürlich Ihr Recht, einen Widerspruch einzulegen, nicht.

 

Sie können sich hierbei auch durch einen Sozialverband-wie den SoVD oder VdK-unterstützen und beraten lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

26 Antworten

RWam 17.03.2025 | 14:50
Bei 2 Stunden ist es ein Minijob und da zahlen Sie keine Sozialversicherung. Warum wollen Sie da einen Widerspruch machen? "Minijobber sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
KSCam 17.03.2025 | 15:33
Kurt schrieb

Es ist kein Minjob. Ich verdiene viel mehr.

Das werden Sie im Forum nicht geklärt bekommen! Man könnte durchaus der Meinung sein, dass jemand mit versicherungspflichtigem Teilzeitjob keine Arbeitsmarktrente sondern nur noch eine teilweise EM Rente bekommt. Widerspruch gegen den Verlängerungsbescheid mit dem die Arbeitsmarktrente verlängert wurde????? momentan sind Sie noch nicht "beschwert", grins Auf jeden Fall möglich, wenn ein Bescheid über teilweise EM käme und Sie dann damit nicht einverstanden sind.
Maximiliane am 17.03.2025 | 16:34
KSC schrieb

Das werden Sie im Forum nicht geklärt bekommen!

Man könnte durchaus der Meinung sein, dass jemand mit versicherungspflichtigem Teilzeitjob keine Arbeitsmarktrente sondern nur noch eine teilweise EM Rente bekommt.

Widerspruch gegen den Verlängerungsbescheid mit dem die Arbeitsmarktrente verlängert wurde????? momentan sind Sie noch nicht "beschwert", grins

Auf jeden Fall möglich, wenn ein Bescheid über teilweise EM käme und Sie dann damit nicht einverstanden sind.

Aber warum? Es ist eine AMR. Wenn er über der Grenze kommt, dann eben Teil EMR. Und da ist das wieder. Während der Antragsbearbeitung zu krank zu arbeiten, es gibt eigenartiger Weise auch keine Teilzeitstelle. Und kaum ist man in dieser unsäglichen ungerechten AMR sind plötzlich die Minijobs da. Unfassbar
Zu spätam 18.03.2025 | 07:22
Anti-Maximiliane schrieb

Und da ist es wieder. Das kranke Hirn mit seinen schwachsinnigen Beiträgen. Liebe Experten waltet bei diesem Subjekt Eures Amtes.

Wie es scheint haben die Experten schon kapituliert . Wann war die letzte Antwort eines Experten ? 🤔
Maximiliane am 18.03.2025 | 07:41
Uwe schrieb

Ich hab das auch gerade erst wieder gelesen. Ich verstehe nicht wie die DRV neuerdings auf solche Maßnahmen kommt.

Und das ist richtig so. Schön Beiträge zahlen. Wäre bei einer TeilEMR auch so. Wird Zeit das die AMR abgeschafft wird.
Fliederam 18.03.2025 | 07:47
Kurt schrieb

Ich bleibe ja unter den 3 Stunden bei einer vollen Rente. Komischerweise wird bei manchen das gar nicht bemängelt wenn sie unter 3 Stunden bleiben. Ich verstehe es nicht.

Sie sind auf dem Papier zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig, bekommen die Vollrente, weil kein Teilzeitarbeitsverhältnis zur Verfügung steht/stand, der Arbeitsmarkt also verschlossen ist/war. Jetzt haben Sie einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob angenommen/wollen das tun. Sie werden da "viel mehr" als in einem Minijob verdienen. Der Arbeitsmarkt scheint doch nicht so verschlossen. ich bin wirklich ein sozialer Mensch. Aber auch da komme ich an meine Grenzen. Wenn Ihnen die AMR entzogen und auf eine halbe EMR herabgestuft werden sollte (und erst dann hätten Sie einen Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können), müssten Sie m.E. der DRV klar machen bzw. nachweisen, dass zwar ein Job mit 2 Std/Tag zur Verfügung steht, aber keiner mit 4 Std/Tag. Ob das gelingt, ist eine andere Frage.
Vorsicht!am 18.03.2025 | 08:36
Maximiliane schrieb

Und das ist richtig so. Schön Beiträge zahlen. Wäre bei einer TeilEMR auch so. Wird Zeit das die AMR abgeschafft wird.

Dies ist ein inhaltsleerer Trollbeitrag und sollte ignoriert werden.
Ultraam 18.03.2025 | 08:54
Eine Beschäftigung von unter 3 Stunden an 5 Tagen in der Woche ist definitiv unschädlich was den grundsätzlichen Rentenanspruch betrifft. Eine Koppelung des Rentenanspruchs an die Frage "geringfügig oder versicherungspflichtig" gibt es nicht. Die Höhe des Verdienstes hat lediglich Auswirkungen in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenzen. So kann es durchaus zu einer Nullrente kommen, wenn der Verdienst zu hoch ist. Das beendet aber nicht den Rentenanspruch also solchen, sondern nur die Auszahlung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen die Rente mit der von Ihnen genannten Begründung entzogen werden soll. Da würde mich wirklich mal der Wortlaut der Begründung interessieren. Vermutlich haben Sie was Falsches hineininterpretiert.
Ich zitieream 18.03.2025 | 09:15
Ultra schrieb

Eine Beschäftigung von unter 3 Stunden an 5 Tagen in der Woche ist definitiv unschädlich was den grundsätzlichen Rentenanspruch betrifft. Eine Koppelung des Rentenanspruchs an die Frage "geringfügig oder versicherungspflichtig" gibt es nicht. Die Höhe des Verdienstes hat lediglich Auswirkungen in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenzen. So kann es durchaus zu einer Nullrente kommen, wenn der Verdienst zu hoch ist. Das beendet aber nicht den Rentenanspruch also solchen, sondern nur die Auszahlung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen die Rente mit der von Ihnen genannten Begründung entzogen werden soll. Da würde mich wirklich mal der Wortlaut der Begründung interessieren. Vermutlich haben Sie was Falsches hineininterpretiert.

Den Brief der Rhein Rheinland-Pfalz „ wie schon im Rentenbescheid vom 28.02.2025 und in unserem Schreiben vom 14.03.2025 angeführt, entfällt Ihr Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin ausüben, auch wenn die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten wird. Eine Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat hingegen keine Auswirkungen auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung.“
Rente am 18.03.2025 | 09:33
Kurt schrieb

Ich komme auch ungefähr 980 € brutto im Monat.

Es gibt Tabellen wo man schonmal grob abschätzen kann, wie viel Stunden gearbeitet wird. Bei bis zu 810€ geht man davon aus, dass die unter 3 Stunden eingehalten werden. Bei mehr als 810€ wie bei Ihnen, müssen Sie der DRV nachweisen, dass Sie unter 3 Stunden liegen zum Beispiel Auszüge der Zeiterfassung, bzw. wird Ihr Arbeitgeber gefragt. Bei dem hohen Hinzuverdienst kann man zumindest skeptisch werden, wenn diese in rund 40 Stunden errreicht werden. 24,50€ Stundenlohn bei einem EM Rentner ist zumindest selten
Karl am 18.03.2025 | 10:03
Rente schrieb

Es gibt Tabellen wo man schonmal grob abschätzen kann, wie viel Stunden gearbeitet wird. Bei bis zu 810€ geht man davon aus, dass die unter 3 Stunden eingehalten werden. Bei mehr als 810€ wie bei Ihnen, müssen Sie der DRV nachweisen, dass Sie unter 3 Stunden liegen zum Beispiel Auszüge der Zeiterfassung, bzw. wird Ihr Arbeitgeber gefragt.

Bei dem hohen Hinzuverdienst kann man zumindest skeptisch werden, wenn diese in rund 40 Stunden errreicht werden. 24,50€ Stundenlohn bei einem EM Rentner ist zumindest selten

Also ich habe 32,48 € brutto und gehe bei einer Arbeitsmarkt-Rente 2,5 Stunden arbeiten. Allerdings bin ich auch schon 62. Aber ich mache das schon mindestens fünf Jahre und meine Rentenversicherung hat keinen Aufriss gemacht und das nie in Frage gestellt. Ich halte das für eine einzelfallbezogene Sachbearbeiter-Entscheidung, gegen die man vorgehen sollte
Maximiliane am 18.03.2025 | 10:19
Karl schrieb

Also ich habe 32,48 € brutto und gehe bei einer Arbeitsmarkt-Rente 2,5 Stunden arbeiten. Allerdings bin ich auch schon 62. Aber ich mache das schon mindestens fünf Jahre und meine Rentenversicherung hat keinen Aufriss gemacht und das nie in Frage gestellt.

Ich halte das für eine einzelfallbezogene Sachbearbeiter-Entscheidung, gegen die man vorgehen sollte

So lässt es sich dann gut Leben. Mit 2 Stunden Arbeit und von der Solidargemeinschaft finanzierten EMR kommen Sie locker auf 2000 Euro. Dafür muss manch einer 40 Stunden die Woche schuften. Schämen Sie sich hier so rumzutönen. Die DRV hat schon recht Sie zu überprüfen und Ihnen ggf. die Rente zu entziehen
Karlam 18.03.2025 | 10:34
Maximiliane schrieb

So lässt es sich dann gut Leben. Mit 2 Stunden Arbeit und von der Solidargemeinschaft finanzierten EMR kommen Sie locker auf 2000 Euro. Dafür muss manch einer 40 Stunden die Woche schuften.

Schämen Sie sich hier so rumzutönen. Die DRV hat schon recht Sie zu überprüfen und Ihnen ggf. die Rente zu entziehen

Arbeitskräfte sind rar. Und ich könnte sogar eine Arbeitserprobung für ein halbes Jahr machen und da würde auch nichts passieren, wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Wenn es erlaubt ist, dass man unter 3 Stunden arbeiten kann, dann ist es erlaubt. Neid steht niemandem gut zu Gesicht, aber das wurde Ihnen wahrscheinlich oft genug gesagt.
Ultraam 18.03.2025 | 10:39
Ich zitiere schrieb

Den Brief der Rhein Rheinland-Pfalz

„ wie schon im Rentenbescheid vom 28.02.2025 und in unserem Schreiben vom 14.03.2025 angeführt, entfällt Ihr Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin ausüben, auch wenn die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten wird.

Eine Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat hingegen keine Auswirkungen auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung.“

Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, die eine Entscheidung wie diese rechtfertigt. Wurden im bisherigen Schriftverkehr Paragrafen genannt, auf die man sich bezieht? Denn selbst wenn Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten würden, wäre das bei <3 h egal. Und an der Höhe des Hinzuverdienstes kann es auch nicht liegen. Der ist viel zu gering.
Maximiliane am 18.03.2025 | 14:30
Anti-Maximiliane schrieb

Abschaffen muss man Dich. Damit wäre allen am meisten geholfen.

😂😂😂😂😂, Du Spinner
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