Hallo Kurt,
Die Arbeitsmarktrente erhalten Sie nur, wenn Sie zwar 3 -6 Stunden täglich arbeiten könnten, aber keine passende Teilzeitstelle finden. Sobald Sie aber sozialversicherungspflichtig arbeiten ( zum Beispiel 2 Stunden täglich ), zeigt das, das der Arbeitsmarkt nicht " verschlossen " ist. Dadurch entfällt dann die volle Arbeitsmarktrente, und Sie erhalten nur noch die Teilerwerbsminderungsrente. Ein Minijob (im Jahr 2025 bis 556 Euro monatlich ) ist meist unproblematisch, wenn Sie dabei zeitlich unter 3 Stunden täglich bleiben.
Wir hoffen, diese Informationen waren für Sie hilfreich, Ihre Situation zu klären.
Gegen eine schriftliche Entscheidung hierüber ist grundsätzlich der Widerspruch zulässig, sofern dieser innerhalb der Rechtsbehelfsfristen erfolgt. Wir weisen aber daraufhin, dass wir hier die Rechtslage für eindeutig halten. Dies berührt natürlich Ihr Recht, einen Widerspruch einzulegen, nicht.
Sie können sich hierbei auch durch einen Sozialverband-wie den SoVD oder VdK-unterstützen und beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bei 2 Stunden ist es ein Minijob und da zahlen Sie keine Sozialversicherung. Warum wollen Sie da einen Widerspruch machen?
"Minijobber sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei"
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/G/geringfuegig_entlohnt_beschaeftigte_minijobber.html
Es ist kein Minjob. Ich verdiene viel mehr.
Das werden Sie im Forum nicht geklärt bekommen!
Man könnte durchaus der Meinung sein, dass jemand mit versicherungspflichtigem Teilzeitjob keine Arbeitsmarktrente sondern nur noch eine teilweise EM Rente bekommt.
Widerspruch gegen den Verlängerungsbescheid mit dem die Arbeitsmarktrente verlängert wurde????? momentan sind Sie noch nicht "beschwert", grins
Auf jeden Fall möglich, wenn ein Bescheid über teilweise EM käme und Sie dann damit nicht einverstanden sind.
Aber warum? Es ist eine AMR. Wenn er über der Grenze kommt, dann eben Teil EMR.
Und da ist das wieder. Während der Antragsbearbeitung zu krank zu arbeiten, es gibt eigenartiger Weise auch keine Teilzeitstelle. Und kaum ist man in dieser unsäglichen ungerechten AMR sind plötzlich die Minijobs da. Unfassbar
Aber warum? Es ist eine AMR. Wenn er über der Grenze kommt, dann eben Teil EMR.
Und da ist das wieder. Während der Antragsbearbeitung zu krank zu arbeiten, es gibt eigenartiger Weise auch keine Teilzeitstelle. Und kaum ist man in dieser unsäglichen ungerechten AMR sind plötzlich die Minijobs da. Unfassbar
Das werden Sie im Forum nicht geklärt bekommen!
Man könnte durchaus der Meinung sein, dass jemand mit versicherungspflichtigem Teilzeitjob keine Arbeitsmarktrente sondern nur noch eine teilweise EM Rente bekommt.
Widerspruch gegen den Verlängerungsbescheid mit dem die Arbeitsmarktrente verlängert wurde????? momentan sind Sie noch nicht "beschwert", grins
Auf jeden Fall möglich, wenn ein Bescheid über teilweise EM käme und Sie dann damit nicht einverstanden sind.
Und da ist es wieder. Das kranke Hirn mit seinen schwachsinnigen Beiträgen. Liebe Experten waltet bei diesem Subjekt Eures Amtes.
also ich würde das ausfechten .Jeder Arbeitsmarkt-Rentner, der dann über 2 Stunden täglich arbeitet, ist sv-pflichtig. Dann könnten sie doch gleich schreiben: bei Arbeitsmarktrente sind nur Minijobs erlaubt.
Und da ist es wieder. Das kranke Hirn mit seinen schwachsinnigen Beiträgen. Liebe Experten waltet bei diesem Subjekt Eures Amtes.
Ich hab das auch gerade erst wieder gelesen. Ich verstehe nicht wie die DRV neuerdings auf solche Maßnahmen kommt.
Ich bleibe ja unter den 3 Stunden bei einer vollen Rente. Komischerweise wird bei manchen das gar nicht bemängelt wenn sie unter 3 Stunden bleiben. Ich verstehe es nicht.
Und das ist richtig so. Schön Beiträge zahlen. Wäre bei einer TeilEMR auch so. Wird Zeit das die AMR abgeschafft wird.
Dies ist ein inhaltsleerer Trollbeitrag und sollte ignoriert werden.
Eine Beschäftigung von unter 3 Stunden an 5 Tagen in der Woche ist definitiv unschädlich was den grundsätzlichen Rentenanspruch betrifft. Eine Koppelung des Rentenanspruchs an die Frage "geringfügig oder versicherungspflichtig" gibt es nicht. Die Höhe des Verdienstes hat lediglich Auswirkungen in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenzen. So kann es durchaus zu einer Nullrente kommen, wenn der Verdienst zu hoch ist. Das beendet aber nicht den Rentenanspruch also solchen, sondern nur die Auszahlung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen die Rente mit der von Ihnen genannten Begründung entzogen werden soll. Da würde mich wirklich mal der Wortlaut der Begründung interessieren. Vermutlich haben Sie was Falsches hineininterpretiert.
Den Brief der Rhein Rheinland-Pfalz
„ wie schon im Rentenbescheid vom 28.02.2025 und in unserem Schreiben vom 14.03.2025 angeführt, entfällt Ihr Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin ausüben, auch wenn die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten wird.
Eine Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat hingegen keine Auswirkungen auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung.“
Ich komme auch ungefähr 980 € brutto im Monat.
Es gibt Tabellen wo man schonmal grob abschätzen kann, wie viel Stunden gearbeitet wird. Bei bis zu 810€ geht man davon aus, dass die unter 3 Stunden eingehalten werden. Bei mehr als 810€ wie bei Ihnen, müssen Sie der DRV nachweisen, dass Sie unter 3 Stunden liegen zum Beispiel Auszüge der Zeiterfassung, bzw. wird Ihr Arbeitgeber gefragt.
Bei dem hohen Hinzuverdienst kann man zumindest skeptisch werden, wenn diese in rund 40 Stunden errreicht werden. 24,50€ Stundenlohn bei einem EM Rentner ist zumindest selten
Es gibt Tabellen wo man schonmal grob abschätzen kann, wie viel Stunden gearbeitet wird. Bei bis zu 810€ geht man davon aus, dass die unter 3 Stunden eingehalten werden. Bei mehr als 810€ wie bei Ihnen, müssen Sie der DRV nachweisen, dass Sie unter 3 Stunden liegen zum Beispiel Auszüge der Zeiterfassung, bzw. wird Ihr Arbeitgeber gefragt.
Bei dem hohen Hinzuverdienst kann man zumindest skeptisch werden, wenn diese in rund 40 Stunden errreicht werden. 24,50€ Stundenlohn bei einem EM Rentner ist zumindest selten
Also ich habe 32,48 € brutto und gehe bei einer Arbeitsmarkt-Rente 2,5 Stunden arbeiten. Allerdings bin ich auch schon 62. Aber ich mache das schon mindestens fünf Jahre und meine Rentenversicherung hat keinen Aufriss gemacht und das nie in Frage gestellt.
Ich halte das für eine einzelfallbezogene Sachbearbeiter-Entscheidung, gegen die man vorgehen sollte
So lässt es sich dann gut Leben. Mit 2 Stunden Arbeit und von der Solidargemeinschaft finanzierten EMR kommen Sie locker auf 2000 Euro. Dafür muss manch einer 40 Stunden die Woche schuften.
Schämen Sie sich hier so rumzutönen. Die DRV hat schon recht Sie zu überprüfen und Ihnen ggf. die Rente zu entziehen
Den Brief der Rhein Rheinland-Pfalz
„ wie schon im Rentenbescheid vom 28.02.2025 und in unserem Schreiben vom 14.03.2025 angeführt, entfällt Ihr Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin ausüben, auch wenn die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten wird.
Eine Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung hat hingegen keine Auswirkungen auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung.“
Arbeitskräfte sind rar. Und ich könnte sogar eine Arbeitserprobung für ein halbes Jahr machen und da würde auch nichts passieren, wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Wenn es erlaubt ist, dass man unter 3 Stunden arbeiten kann, dann ist es erlaubt. Neid steht niemandem gut zu Gesicht, aber das wurde Ihnen wahrscheinlich oft genug gesagt.
Eben Arbeitskräfte sind rar. Es gibt genug Teilzeitstellen. Daher muss niemand eine Arbeitsmarktrente bekommen. Es wird Zeit diese abzuschaffen
Abschaffen muss man Dich. Damit wäre allen am meisten geholfen.
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