Hallo Anna,
nachdem Sie Ihren Rentenbescheid bekommen haben, können Sie den Antrag nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist.
Die Rücknahme erklären Sie schriftlich gegenüber Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wir empfehlen in diesem Fall ein persönliches Beratungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie haben doch eine vierwöchige Widerspruchsfrist in der Sie den Antrag zurückziehen können. Fragt sich nur, warum Ihnen das erst jetzt auffällt?
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