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Experten-Antwort

Ist Widerspruch Rentenbescheid und gleichzeitige Rücknahme Rentenantrag möglich

von Anna27.08.2023 | 18:20
1577 Ansichten
4 Antworten
Ich habe gerade meinen Rentenbescheid auf vorzeitige Rente für langj. Versicherte bekommen. Leider ist die Rente infolge der Abzüge so niedrig, dass sie unter der 80 %-Grenze für Wohngeld liegt, so dass auch nach jährl. Erhöhungen der Rente nie Anspruch auf Wohngeld bestehen würde. Sie ist so niedrig, dass ich, obwohl ich das nie vorher war, zum dauerhaften Sozialfall werden würde. Würde ich noch 2 Jahre weiter arbeiten oder ALG 1 beziehen, wäre die Rente hoch genug, dass nie Sozialhilfe nötig wäre. Kann ich dem Rentenbescheid widersprechen und gleichzeitig die Rücknahme des Rentenantrages erklären? Oder wie mache ich das am Besten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2023 | 06:55

Hallo Anna,
nachdem Sie Ihren Rentenbescheid bekommen haben, können Sie den Antrag nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist.
Die Rücknahme erklären Sie schriftlich gegenüber Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wir empfehlen in diesem Fall ein persönliches Beratungsgespräch.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Königam 27.08.2023 | 18:23
Sie haben doch eine vierwöchige Widerspruchsfrist in der Sie den Antrag zurückziehen können. Fragt sich nur, warum Ihnen das erst jetzt auffällt?
Annaam 27.08.2023 | 18:26
König schrieb

Sie haben doch eine vierwöchige Widerspruchsfrist in der Sie den Antrag zurückziehen können. Fragt sich nur, warum Ihnen das erst jetzt auffällt?

Danke. Ich hatte erst jetzt Zeit hochzurechnen, wie sich die geminderte Rente entwickelt bei Rentenerhöhungen. Und es ist natürlich verlockend, Rente zu bekommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
Aus Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrenteam 27.08.2023 | 18:30
Sie können Ihren Rentenantrag grundsätzlich zurücknehmen oder ändern, solange Sie noch keinen Rentenbescheid erhalten haben. Nachdem Sie Ihren Rentenbescheid bekommen haben, können Sie den Antrag nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist. Eine Rücknahme oder Änderung ist nur bedingt möglich, wenn Sie von einem anderen Leistungsträger (zum Beispiel der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) in Ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt wurden. Wenn Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben, müssen Sie bereits erhaltene Beträge an den Rentenversicherungsträger zurückzahlen.
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