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Experten-Antwort

Jährliche Renteninformation -welcher Betrag gilt?

von Krieger09.10.2012 | 14:11
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, in der Newsletter-Ausgabe vom 26.09.12 von "Ihre-Vorsorge.de", welches ja von den Rentenversicherungsträgern unterhalten wird stand nachfolgender Artikel: "Rente - Merkel verteidigt sinkendes Niveau Kanzlerin räumt ein, dass Akzeptanz der Rentenversicherung auf dem Spiel steht. Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt die geplante Absenkung des Rentenniveaus. Dies sei "Teil eines zukunftsfähigen Rentenkonzepts und deshalb werden wir, die Bundesregierung, an diesen Parametern auch nichts ändern", sagte Merkel am Dienstag auf dem Tag der deutschen Industrie in Berlin. Das Rentenniveau soll bis 2030 von derzeit rund 51 auf 43 Prozent sinken. Merkel räumte ein, dass man sich auch mit der Frage befassen müsse, was die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsgehalt künftig noch bedeute. Die Akzeptanz eines sozialen Sicherungskonzepts hänge davon ab, ob man nach 45 Beitragsjahren die Chance habe, am Ende bessergestellt zu sein als jemand, "der nie in ein solches System eingezahlt hat"." Hier auch nochmals der direkte link zum Nachlesen: https://service.gmx.net/de/cgi/derefer?TYPE=3&DEST=http%3A%2… Nun meine Frage: In meiner Renteninformation, welche ich jährlich erhalte, wird mir die zu erwartende Rente bei Erreichung des Renteneintrittalter, in meinem Fall am 01.05.2034, unter entsprechenden Voraussetzungen hochgerechnet. Dieser Betrag (nehmen wir den OHNE Rentenanpassung), der mir dort genannt wird, entspricht dieser schon dem bis zum Jahr 2030 auf 43 % gesunkenen Rentenniveaus ODER entspricht dieser genannte Betrag dem HEUTIGEN Niveau (2012 = 51 %), weil ja auch h e u t e die Berechnung meiner persönlichen Renteninformation durchgeführt wurde? Dann müßte ich eigentlich, um auf der sicheren Seite mit meiner persönlichen Planung der Altersvorsorge zu sein, den genannten Betrag in der Renteninformation ( = 51 %) nochmals auf 43 % herunter rechnen! Beispiel zum besseren Verständnis: Laut R-Information zu erwartende Rente bei Renteneintritt am 01.05.2034 = 2.000,00 € (= 51 %), OHNE Rentenanpassung ODER (herunter gerechnet) zu erwartende Rente bei Renteneintritt am 01.05.2034 = 1.686,27 € (= 43 %) OHNE Rentenanpassung Was stimmt nun? Auf welchen Betrag kann ich bauen? Der Unterschied wäre in diesem Fall ca. 313,00 € die mir zusätzlich fehlen würden wenn ich auf die falsche Annahme setze. Herzlichen Dank für Ihre Klarstellung.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krieger,

mit dem Rentenniveau bezeichnet der Gesetzgeber die Versorgung des Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer.

Das Nettorentenniveau ist ein Rechenwert, der nichts mit der individuellen Rente des Einzelnen zu tun hat. Es beschreibt das Verhältnis der Nettorente eines so genannten Eckrentners (45 Beitragsjahre, immer Durchschnittsverdiener) zum aktuellen Nettodurchschnittsverdienst aller Beschäftigten.

Ihre Renteninformation stützt sich auf die von Ihnen individuell erzielten Entgelte und Einzahlungen.

Die Renteninformation wird aufgrund der aktuellen Rechtslage und in Abhängigkeit zu Ihrem persönlichen Rentenniveau erstellt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krieger,

die Höhe Ihrer monatlichen Rente und die Anpassungen jeweils zum 01.07.eines jeden Kalenderjahres hängt von der Veränderung des aktuellen Rentenwertes ab (§ 68 SGB VI). Grundsätzlich orientiert sich die Anpassung des aktuellen Rentenwertes an der Veränderung der Bruttolöhne. Daneben wird allerdings auch eine Veränderung des Beitragssatzes und eine Veränderung der Relation zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern in Form des Nachhaltigkeitsfaktors berücksichtigt. Eine Senkung des Beitragssatzes wirkt sich somit rentensteigernd aus, eine Erhöhung des Beitragssatzes dämpft die Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor hat zur Folge, dass sich ein steigender Anteil von Rentenbeziehern in der Bevölkerung – aber z.B. auch eine Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt - dämpfend auf die Rentenanpassung auswirken.

Aufgrund der Schutzklausel des § 68 SGB VI wird aber eine rechnerisch sich ergebende Verringerung des aktuellen Rentenwertes ausgeschlossen. Es verbleibt dann vielmehr beim bisherigen aktuellen Rentenwert. Somit kann eine Kürzung des „heute genannten Betrages“ aufgrund der Rentenanpassung nicht eintreten. Allerdings wird die unterbliebenen Minderung mit künftigen Rentenerhöhungen ausgeglichen.

Bitte bedenken Sie bei all dem aber auch, dass die Rentenversicherungsträger kein Gesetzgeber sind. Eventuelle künftige Änderungen der gesetzlichen Grundlage können bei den Renteninformationen natürlich (noch) nicht berücksichtigt werden. Diese werden ggfs. dann aber bei den Renteninformationen der Folgejahre entsprechende Berücksichtigung finden.

Was die Hochrechnungen anbelangt, so kann die genau Entwicklung tatsächlich nicht vorhergesehen werden. In der Renteninformation wird dargestellt, wie sich zukünftige Rentenanpassungen auswirken könnten. Sie enthält daher auch eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente unter Berücksichtigung angenommener künftiger Rentenanpassungen. Der

hochgerechnete Zahlbetrag der Altersrente wird dabei beispielhaft mit einem unteren und

einem oberen Anpassungswert dynamisiert (Dynamisierungswert). Diese Dynamisierungswerte

werden für jedes Jahr bis zum Beginn der Regelaltersgrenze berücksichtigt.

Die Dynamisierungswerte betrugen zunächst 1,5 % und 3,5%. Sie beruhten auf den mittel und

längerfristigen Prognosen der Europäischen Union, der Bundesregierung, der Wirtschaftsinstitute

und der Rentenversicherung, die von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne

in Deutschland von zwei bis vier Prozent ausgingen. Auf der Basis einer Lohnsteigerung

von 2 % und 4 % ergab sich unter Berücksichtigung der damals gültigen Anpassungsformel

eine Anpassungsrate in der Rentenversicherung von 1,5 % und 3,5 %.

Aufgrund der Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes wurde der Dynamisierungswert für die obere Anpassungsvariante 2004 auf 2,5 % abgesenkt. Infolge der

geänderten Annahmen zur zukünftigen Lohnentwicklung im Rentenversicherungsbericht

2005 erfolgte 2006 eine Absenkung der Dynamisierungswerte auf 1 % und 2 %.

Die Hochrechnung basiert, wie bereits erwähnt, auf heute geltendem Recht und auf der Annahme, dass sich die individuelle Erwerbssituation der letzten 5 Kalenderjahre weiter fortsetzt. Beides sind Variablen, die sich natürlich ändern können.

Darüber hinaus hängt die Höhe der künftigen Rentenansprüche ganz entscheidend von den Rentenanpassungen in der Zukunft ab. Die in der Renteninformation enthaltenen Hochrechnungen der Rentenansprüche werden einmal ohne Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen vorgenommen. Darüber hinaus wird in der Hochrechnung eine günstigere und eine ungünstigere Entwicklungsvariante hinsichtlich der Rentenhöhe unterstellt. Bei der Hochrechnung der Rentenansprüche wird momentan eine langfristige durchschnittliche Rentenanpassung in Höhe von 1,0 beziehungsweise 2,0 Prozent angenommen. Die Anpassungswerte beruhen auf übereinstimmenden mittel- und langfristigen Prognosen sowohl der Europäischen Union als auch der Bundesregierung und der Wirtschaftsforschungsinstitute. An diese Daten ist die Rentenversicherung bei der Festlegung der künftigen Anpassungswerte gebunden. Sie darf nicht beliebige eigene Annahmen setzen.

Die unterschiedlichen Rentenprognosen sollen Ihnen somit als zusätzliche Entscheidungshilfen dienen bei der Frage, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie weitere Altersvorsorge treffen sollten, für den Fall, dass diese Prognosen eintreffen werden. Dies setzt dann aber voraus, dass die Prognosen dann auch von Ihnen so angenommen werden können und nicht nochmals „heruntergerechnet“ werden müssen.

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14 Antworten

Arbeitnehmeram 09.10.2012 | 15:00
Ich glaube Sie können beruhigt auf Sand bauen. Oder Sie fragen Uri Geller was so 2034 sich alles tut auf dieser Welt. Nix für ungut.
Kriegeram 09.10.2012 | 16:11
Hallo Experte, zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Das mit dem Eck-Renter habe ich verstanden. Dennoch 2 Fragen: 1. Grundsätzliche Frage; wird bei der Rentenniveau-Vergleichsberechnung jeweils der aktuelle NETTOdurchschnittsverdienst aller Beschäftigten mit der NETTO-Rente des Eck-Renters verglichen (also wirklich netto mit netto)? 2. Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer wird verglichen. Heute 51 % und ab 2030 ca. 43 %. OK, verstanden. Das beantwortet aber nicht wirklich meine Frage. Denn was dem theoretischen Eck-Renter passiert wird ja auch mir passieren, nämlich das Absinken von ca. 51 % auf 43 %. Ich bin ja sozusagen auch ein Teil des Eck-Rentner-Modells. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen muss ich damit rechnen, dass der mir HEUTE genannte Betrag in meiner persönlichen R-Info im Jahre 2034 dann tatsächlich niedriger ausfallen wird (unter der Annahme keine Rentenanpassungen und dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändern)? Danke.
Poparapulusam 09.10.2012 | 18:22
Zitat von SCK anzeigenausblenden
Hallo Experte, zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Das mit dem Eck-Renter habe ich verstanden. Dennoch 2 Fragen: 1. Grundsätzliche Frage; wird bei der Rentenniveau-Vergleichsberechnung jeweils der aktuelle NETTOdurchschnittsverdienst aller Beschäftigten mit der NETTO-Rente des Eck-Renters verglichen (also wirklich netto mit netto)? 2. Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer wird verglichen. Heute 51 % und ab 2030 ca. 43 %. OK, verstanden. Das beantwortet aber nicht wirklich meine Frage. Denn was dem theoretischen Eck-Renter passiert wird ja auch mir passieren, nämlich das Absinken von ca. 51 % auf 43 %. Ich bin ja sozusagen auch ein Teil des Eck-Rentner-Modells. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen muss ich damit rechnen, dass der mir HEUTE genannte Betrag in meiner persönlichen R-Info im Jahre 2034 dann tatsächlich niedriger ausfallen wird (unter der Annahme keine Rentenanpassungen und dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändern)? Danke.
Der Betrag wird sich nicht ändern, lediglich die Währung. Es werden keine Euro ausgezahlt sondern chinesiche Yüan. SCK Vater der Glaskugel.
Ich finde die Fragen von diesem Krieger geil. Aber ich glaube es ist dieser Herr Span von der CDU der redet auch so ein Stuss daher. Dieser Krieger hat Ideen wie die Bundesregierung wenn sie wieder gesoffen und Drogen genommen haben.
Thoma Esam 09.10.2012 | 19:32
Hallo Experte, Ihre Antwort auf Herrn Kriegers Frage ist auch für mich unverständlich. Wie Sie schreiben, ist bei jeder Rentenberechnung das Rentenniveau individuell. Da jedoch eine Reduzierung beschlossen wurde bis zum Jahre 2030 (also Rentenkürzung für alle Rentenbeitragszahler), müsste doch auch jede individuelle Rente niedrieger ausfallen, als heute mit den jährlichen Renteninformationsschreiben mitgeteil wird. Daher bitte auch ich um noch mal um ergänzende Beantwortung der zweiten Frage von Herrn Krieger, ob der ausgewiesene monatliche Rentenbetrag, bei erreichen der Regelaltersgrenze im Jahre 2030, von heute 50 Prozent auf dann 43 Prozent reduziert wird? Bei mir stehen 1.800 Euro bei erreichen der Regelaltersgrenze, das wäre heute bei 50 Prozent Rentenniveau, jedoch bei 43 Prozent Rentenniveau nur 1.548 Euro. Ist unser Rechnen, und da frage ich hier für viele Freunde und Bekannte mit, so richtig? Ja oder Nein? Vielen Dank im Voraus an den/die Experten/in. Freundliche Grüße Thomas
KSCam 09.10.2012 | 19:03
Ich glaube Sie betrachten das zu theoretisch. Die Renteninformation rechnet nach heutigen Gesetzen ihren Lohn der letzten (5) Jahre auf das Endalter 65 + hoch, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn ein neues Gesetz sagt ab jetzt werden die Renten verdoppelt, ist Ihre nächste Renteninformation doppelt so hoch. Will sagen: jede künftige Gesetzesänderung und jede Entscheidung über die Höhe der nächsten Rentenanpassung wird die nächstfolgende Renteninfo verändern. Welches Niveau im Vergleich zu irgendeinem statistischen Wert Ihre Rente im Jahr 2034 haben wir, kann und wird Ihnen heute keiner sagen. Kein Rentenberater, kein Forenteilnehmer, kein Politiker....
Knut Rassmussenam 10.10.2012 | 08:25
Diese Prozentwerte sind Mindestsicherungsziele, keine beschlossenen Kürzungen. Ein geringerers Nettorentenniveau bei einem durchgehend Beschäftigten erreicht man nur, in dem die Rente geringer wächst, als die Lohnentwickung. Dies kann man wunderbar aus der Anpassungsregelung für den aktuellen Rentenwert ableiten. Viel mehr Dämpfungsfaktoren hat der Gesetzgeber aktuell nicht. Im Ergebnis: Nehmen Sie den nicht dynamisierten Wert, zinsen Sie durchschnittliche 2% Inflation ab (bei 20 Jahren also Faktor 0,6676) und sie haben Ihre "Nettorente".
Kleinbürgeram 10.10.2012 | 09:41
Welcher normale Bürger der sich mit alldem nicht auskennt soll das noch verstehen ?? Es muss doch wohl möglich sein diesen Sachverhalt klar und deutlich und in einfachen Worten zu erklären. So jedenfalls verstehen das fst niemand.
mmmh.am 11.10.2012 | 17:34
Dass heißt dann aber konkret, dasss die Rentenniveua-Senkung auf 43% in der Hochrechnung nicht berücksichtigt wird, sondern tatsächlich "stumpf" mit 1 bzw. 2% gerechnet wird?
SCKam 11.10.2012 | 19:57
Bei der Hochrechnung der Rentenansprüche wird momentan eine langfristige durchschnittliche Rentenanpassung in Höhe von 1,0 beziehungsweise 2,0 Prozent angenommen.
Sie haben nichts aber auch gar nichts begriffen. Dass heißt dann aber konkret, dasss die Rentenniveua-Senkung auf 43% in der Hochrechnung nicht berücksichtigt wird, sondern tatsächlich "stumpf" mit 1 bzw. 2% gerechnet wird?
Arbeitnehmeram 12.10.2012 | 10:54
Das war ja jetzt einfach.
Arbeitnehmeram 12.10.2012 | 10:55
Zitat von Arbeitnehmer anzeigenausblenden
Arbeitnehmer schrieb

Hallo Krieger,

die Höhe Ihrer monatlichen Rente und die Anpassungen jeweils zum 01.07.eines jeden Kalenderjahres hängt von der Veränderung des aktuellen Rentenwertes ab (§ 68 SGB VI). Grundsätzlich orientiert sich die Anpassung des aktuellen Rentenwertes an der Veränderung der Bruttolöhne. Daneben wird allerdings auch eine Veränderung des Beitragssatzes und eine Veränderung der Relation zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern in Form des Nachhaltigkeitsfaktors berücksichtigt. Eine Senkung des Beitragssatzes wirkt sich somit rentensteigernd aus, eine Erhöhung des Beitragssatzes dämpft die Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor hat zur Folge, dass sich ein steigender Anteil von Rentenbeziehern in der Bevölkerung – aber z.B. auch eine Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt - dämpfend auf die Rentenanpassung auswirken.

Aufgrund der Schutzklausel des § 68 SGB VI wird aber eine rechnerisch sich ergebende Verringerung des aktuellen Rentenwertes ausgeschlossen. Es verbleibt dann vielmehr beim bisherigen aktuellen Rentenwert. Somit kann eine Kürzung des „heute genannten Betrages“ aufgrund der Rentenanpassung nicht eintreten. Allerdings wird die unterbliebenen Minderung mit künftigen Rentenerhöhungen ausgeglichen.

Bitte bedenken Sie bei all dem aber auch, dass die Rentenversicherungsträger kein Gesetzgeber sind. Eventuelle künftige Änderungen der gesetzlichen Grundlage können bei den Renteninformationen natürlich (noch) nicht berücksichtigt werden. Diese werden ggfs. dann aber bei den Renteninformationen der Folgejahre entsprechende Berücksichtigung finden.

Was die Hochrechnungen anbelangt, so kann die genau Entwicklung tatsächlich nicht vorhergesehen werden. In der Renteninformation wird dargestellt, wie sich zukünftige Rentenanpassungen auswirken könnten. Sie enthält daher auch eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente unter Berücksichtigung angenommener künftiger Rentenanpassungen. Der

hochgerechnete Zahlbetrag der Altersrente wird dabei beispielhaft mit einem unteren und

einem oberen Anpassungswert dynamisiert (Dynamisierungswert). Diese Dynamisierungswerte

werden für jedes Jahr bis zum Beginn der Regelaltersgrenze berücksichtigt.

Die Dynamisierungswerte betrugen zunächst 1,5 % und 3,5%. Sie beruhten auf den mittel und

längerfristigen Prognosen der Europäischen Union, der Bundesregierung, der Wirtschaftsinstitute

und der Rentenversicherung, die von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne

in Deutschland von zwei bis vier Prozent ausgingen. Auf der Basis einer Lohnsteigerung

von 2 % und 4 % ergab sich unter Berücksichtigung der damals gültigen Anpassungsformel

eine Anpassungsrate in der Rentenversicherung von 1,5 % und 3,5 %.

Aufgrund der Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes wurde der Dynamisierungswert für die obere Anpassungsvariante 2004 auf 2,5 % abgesenkt. Infolge der

geänderten Annahmen zur zukünftigen Lohnentwicklung im Rentenversicherungsbericht

2005 erfolgte 2006 eine Absenkung der Dynamisierungswerte auf 1 % und 2 %.

Die Hochrechnung basiert, wie bereits erwähnt, auf heute geltendem Recht und auf der Annahme, dass sich die individuelle Erwerbssituation der letzten 5 Kalenderjahre weiter fortsetzt. Beides sind Variablen, die sich natürlich ändern können.

Darüber hinaus hängt die Höhe der künftigen Rentenansprüche ganz entscheidend von den Rentenanpassungen in der Zukunft ab. Die in der Renteninformation enthaltenen Hochrechnungen der Rentenansprüche werden einmal ohne Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen vorgenommen. Darüber hinaus wird in der Hochrechnung eine günstigere und eine ungünstigere Entwicklungsvariante hinsichtlich der Rentenhöhe unterstellt. Bei der Hochrechnung der Rentenansprüche wird momentan eine langfristige durchschnittliche Rentenanpassung in Höhe von 1,0 beziehungsweise 2,0 Prozent angenommen. Die Anpassungswerte beruhen auf übereinstimmenden mittel- und langfristigen Prognosen sowohl der Europäischen Union als auch der Bundesregierung und der Wirtschaftsforschungsinstitute. An diese Daten ist die Rentenversicherung bei der Festlegung der künftigen Anpassungswerte gebunden. Sie darf nicht beliebige eigene Annahmen setzen.

Die unterschiedlichen Rentenprognosen sollen Ihnen somit als zusätzliche Entscheidungshilfen dienen bei der Frage, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie weitere Altersvorsorge treffen sollten, für den Fall, dass diese Prognosen eintreffen werden. Dies setzt dann aber voraus, dass die Prognosen dann auch von Ihnen so angenommen werden können und nicht nochmals „heruntergerechnet“ werden müssen.

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Das war ja jetzt einfach.

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Ergänzung. Ich glaube bei Beamten iss die Berechnung ewtas einfacher. Oder?

Hallo Krieger, die Höhe Ihrer monatlichen Rente und die Anpassungen jeweils zum 01.07.eines jeden Kalenderjahres hängt von der Veränderung des aktuellen Rentenwertes ab (§ 68 SGB VI). Grundsätzlich orientiert sich die Anpassung des aktuellen Rentenwertes an der Veränderung der Bruttolöhne. Daneben wird allerdings auch eine Veränderung des Beitragssatzes und eine Veränderung der Relation zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern in Form des Nachhaltigkeitsfaktors berücksichtigt. Eine Senkung des Beitragssatzes wirkt sich somit rentensteigernd aus, eine Erhöhung des Beitragssatzes dämpft die Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor hat zur Folge, dass sich ein steigender Anteil von Rentenbeziehern in der Bevölkerung – aber z.B. auch eine Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt - dämpfend auf die Rentenanpassung auswirken. Aufgrund der Schutzklausel des § 68 SGB VI wird aber eine rechnerisch sich ergebende Verringerung des aktuellen Rentenwertes ausgeschlossen. Es verbleibt dann vielmehr beim bisherigen aktuellen Rentenwert. Somit kann eine Kürzung des „heute genannten Betrages“ aufgrund der Rentenanpassung nicht eintreten. Allerdings wird die unterbliebenen Minderung mit künftigen Rentenerhöhungen ausgeglichen. Bitte bedenken Sie bei all dem aber auch, dass die Rentenversicherungsträger kein Gesetzgeber sind. Eventuelle künftige Änderungen der gesetzlichen Grundlage können bei den Renteninformationen natürlich (noch) nicht berücksichtigt werden. Diese werden ggfs. dann aber bei den Renteninformationen der Folgejahre entsprechende Berücksichtigung finden. Was die Hochrechnungen anbelangt, so kann die genau Entwicklung tatsächlich nicht vorhergesehen werden. In der Renteninformation wird dargestellt, wie sich zukünftige Rentenanpassungen auswirken könnten. Sie enthält daher auch eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente unter Berücksichtigung angenommener künftiger Rentenanpassungen. Der hochgerechnete Zahlbetrag der Altersrente wird dabei beispielhaft mit einem unteren und einem oberen Anpassungswert dynamisiert (Dynamisierungswert). Diese Dynamisierungswerte werden für jedes Jahr bis zum Beginn der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Die Dynamisierungswerte betrugen zunächst 1,5 % und 3,5%. Sie beruhten auf den mittel und längerfristigen Prognosen der Europäischen Union, der Bundesregierung, der Wirtschaftsinstitute und der Rentenversicherung, die von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von zwei bis vier Prozent ausgingen. Auf der Basis einer Lohnsteigerung von 2 % und 4 % ergab sich unter Berücksichtigung der damals gültigen Anpassungsformel eine Anpassungsrate in der Rentenversicherung von 1,5 % und 3,5 %. Aufgrund der Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes wurde der Dynamisierungswert für die obere Anpassungsvariante 2004 auf 2,5 % abgesenkt. Infolge der geänderten Annahmen zur zukünftigen Lohnentwicklung im Rentenversicherungsbericht 2005 erfolgte 2006 eine Absenkung der Dynamisierungswerte auf 1 % und 2 %. Die Hochrechnung basiert, wie bereits erwähnt, auf heute geltendem Recht und auf der Annahme, dass sich die individuelle Erwerbssituation der letzten 5 Kalenderjahre weiter fortsetzt. Beides sind Variablen, die sich natürlich ändern können. Darüber hinaus hängt die Höhe der künftigen Rentenansprüche ganz entscheidend von den Rentenanpassungen in der Zukunft ab. Die in der Renteninformation enthaltenen Hochrechnungen der Rentenansprüche werden einmal ohne Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen vorgenommen. Darüber hinaus wird in der Hochrechnung eine günstigere und eine ungünstigere Entwicklungsvariante hinsichtlich der Rentenhöhe unterstellt. Bei der Hochrechnung der Rentenansprüche wird momentan eine langfristige durchschnittliche Rentenanpassung in Höhe von 1,0 beziehungsweise 2,0 Prozent angenommen. Die Anpassungswerte beruhen auf übereinstimmenden mittel- und langfristigen Prognosen sowohl der Europäischen Union als auch der Bundesregierung und der Wirtschaftsforschungsinstitute. An diese Daten ist die Rentenversicherung bei der Festlegung der künftigen Anpassungswerte gebunden. Sie darf nicht beliebige eigene Annahmen setzen. Die unterschiedlichen Rentenprognosen sollen Ihnen somit als zusätzliche Entscheidungshilfen dienen bei der Frage, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie weitere Altersvorsorge treffen sollten, für den Fall, dass diese Prognosen eintreffen werden. Dies setzt dann aber voraus, dass die Prognosen dann auch von Ihnen so angenommen werden können und nicht nochmals „heruntergerechnet“ werden müssen.
Das war ja jetzt einfach.
Ergänzung. Ich glaube bei Beamten iss die Berechnung ewtas einfacher. Oder?
Pauleam 18.10.2012 | 01:16
... wie in der Politik - tausend Worte und für Laien keine verständliche Aussagen. Die Antwort hätte doch ganz einfach mit "JA" oder "NEIN" beantortet werden! - oder hab ich hier übersehen, dass dies ein Forum für Inseider ist?
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