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Experten-Antwort

jährliche Rentensteigrung

von Hopfen1505.12.2019 | 17:34
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Hallo, ein Bekannter meinte, wer mit 63 in Rente geht, bekommt keine Rentensteigerung bis zum regulären Rentenalter. Ist da was drann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hopfen15,

auch wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird diese jährlich zum 01.07. entsprechend angepasst. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter in Deutschland. Für die alten und die neuen Bundesländer wird (noch)getrennt gerechnet. Zusätzlich werden ggf. Veränderungen des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.

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6 Antworten

Ulrich.am 05.12.2019 | 17:42
Nein, alle Rentner bekommen diese Erhöhung, sollte es keine Nullrunde geben.
suchenwiam 05.12.2019 | 17:48
Nein. Wer in Rente geht, hat eine bestimmte Anzahl von persönlichen Entgeltpunkten (pEP), steht im Rentenbescheid. Die Bruttorente berechnet sich aus R = pEP * Zugangsfaktor * akt.Rentenwert Zugangsfaktor ist typisch 1, bei Witwen/Waisen weniger. Die Rentenerhöhung wirkt auf den akt.Rentenwert, derzeit 33.05€ (West). Für den 1.7.2020 wurde wohl eine Erhöhung auf 34.09€, also um 3.1% angekündigt.
Raineram 05.12.2019 | 19:06
3,1%, danke für die info. schon wieder ca. 50 Euro mehr in der Tasche.
suchenwiam 05.12.2019 | 19:35
Ich korrigiere: Die Bruttorente berechnet sich aus R = pEP * Rentenartfaktor * akt.Rentenwert Rentenartfaktor ist typisch 1, bei Witwen/Waisen weniger. Der Zugangsfaktor ist bei Regelaltersrente 1, bei vorzeitigem Bezug um Abschläge vermindert, bei späterem Rentenantritt um Zuschläge erhöht. Der geht aber schon ein in: pEP = EP * Zugangsfaktor
Hoffen und Malzam 06.12.2019 | 09:14
Hallo, etwas dürftig die Ausgangsfrage für eine zweckdienliche Antwort? Könnte auch sein, dass der Bekannte meint, dass, wer mit 63/63+ vorgezogen in Altersrente geht auch nur bis zum entsprechenden Zeitpunkt die Altersrente berechnet bekommt? Also nicht wie bspw. bei der Erwerbsminderungsrente noch Zurechnungszeiten bis 65+8Mon. gewährt bekommt. Weshalb es auch für manchen Rentenantragsteller ab 01.01.2019 u.U. lukrativer erscheinen mag, statt der vorgezogenen Altersrente eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Abschlagsfreie Altersrente mit 63/63+ in Anspruch nehmen oder abschlagsbehaftete Erwerbsminderungsrente mit 65+8Monate - die Experten könnten den eintretenden Effekt sicher mit einem Beispiel veranschaulichen? Was den Gesetzgeber bewogen haben mag die vorletzte Gesetzgebung für EM-Rentenleistungsfälle ab 01.01.2018 binnen Jahresfrist nochmals nur für Neuzugänge ab 01.01.2019 zu überarbeiten und höhere Leistungen u.U. Mitnahmeeffekte zu generieren, ist m.M.n. nicht schlüssig nachvollziehbar.
Ovoam 06.12.2019 | 12:00
Zitat von Hoffen und Malz anzeigenausblenden
Hallo, ein Bekannter meinte, wer mit 63 in Rente geht, bekommt keine Rentensteigerung bis zum regulären Rentenalter. Ist da was drann?
Beantragen kann man vieles! Eine EMR wird nicht ohne weiteres gewährt,die Trauben hängen ziemlich hoch. Das Argument, irgendein Wehwehchen wird das Alter schon mit sich bringen, greift da auch nicht. Wer die EMR bekommt, muss auch tüchtig krank sein, damit das Ganze auch seine Berechtigung hat. Einen puren Mitnahmeeffekt gibt es nicht, dass hieße jeder, der will, bekommt es auch.
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