Hallo Hopfen15,
auch wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird diese jährlich zum 01.07. entsprechend angepasst. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter in Deutschland. Für die alten und die neuen Bundesländer wird (noch)getrennt gerechnet. Zusätzlich werden ggf. Veränderungen des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.