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Experten-Antwort

jährliche Sonderzahlung in die GRV als Selbständige

von Die Fragende22.07.2021 | 16:33
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Grüß Gott zusammen, ich bin seit 10 Jahren freiberuflich tätig und sorge für mein Alter in Form einer Rürup-Rente vor. Wenn am Ende des Jahres Geld übrig ist, leiste ich zusätzlich zu meinem dortigen Grundvertrag eine Sonderzahlung. Nun meine Frage: ist es möglich, als Selbständige einmalige Sonderzahlungen in die GRV zu leisten und gegebenenfalls diese Sonderzahlungen jedes Jahr neu zu beantragen (nach dem Motto: wenn Geld übrig ist, zahle ich das nun an die GRV)? Ich danke im voraus für hilfreiche Infos. Mit besten Grüßen Die Fragende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Fragende,

für Sie ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich, wenn für den Zeitraum für den die freiwilligen Beiträge gezahlt werden sollen keine Versicherungspflicht vorliegt.

Durch die freiwillige Versicherung gehen Sie keine dauerhafte Verpflichtung für zukünftige Jahre ein. Sollte am Jahresende ein Betrag für die Altersvorsorge übrig bleiben, kann dieser Betrag für die freiwillige Versicherung genutzt werden.

Für die Entrichtung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen gilt eine Zahlungsfrist. Danach müssen die freiwilligen Beiträge für ein Kalenderjahr spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres geleistet werden.

Die Beitragshöhe ist zwischen dem mtl. Mindestbeitrag (2021: 83,70€) und dem mtl. Höchstbeitrag (2021: 1320,60€) frei wählbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 22.07.2021 | 19:11
Hallo Fragende, aktuell liegt der Höchstbeitrag für freiwillige Beiträge 2021 bei 15.847,20 €. Sofern keine 'Verhinderungsgründe' vorliegen, die die Zuordnung der Beitragszahlung nachträglich obsolet macht, können Sie auch Beiträge 'blind' auf Ihr Rentenkonto überweisen. Stichworte bei der Überweisung: VersicherungsNR + freiwillige Beiträge + Zeitraum. Natürlich können Sie auch regelmäßig einen Antrag dafür ausfüllen: Vordruck V0060 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w.
Klugpuperam 22.07.2021 | 18:32
Ohne Versicherungspflicht können freiwillige Beiträge entrichtet werden. Das kann bei Bedarf jährlich neu beantragt werden.
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