Guten Tag Fragende,
für Sie ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich, wenn für den Zeitraum für den die freiwilligen Beiträge gezahlt werden sollen keine Versicherungspflicht vorliegt.
Durch die freiwillige Versicherung gehen Sie keine dauerhafte Verpflichtung für zukünftige Jahre ein. Sollte am Jahresende ein Betrag für die Altersvorsorge übrig bleiben, kann dieser Betrag für die freiwillige Versicherung genutzt werden.
Für die Entrichtung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen gilt eine Zahlungsfrist. Danach müssen die freiwilligen Beiträge für ein Kalenderjahr spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres geleistet werden.
Die Beitragshöhe ist zwischen dem mtl. Mindestbeitrag (2021: 83,70€) und dem mtl. Höchstbeitrag (2021: 1320,60€) frei wählbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam