Hallo Lazarus
hinsichtlich der Bestimmung des Jahresarbeitsverdienstes für Arbeitsunfälle in der DDR (Beitrittsgebiet) würde auch ich gerne an den Unfallversicherungsträger verweisen, da hier mit Pauschalregelungen zum Jahresarbeitsverdienst gearbeitet wird. Die Anpassung der Jahresarbeitsverdienste erfolgt analog der Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres.