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Jahresendprämie

von Xedos21.03.2008 | 10:32
1332 Ansichten
4 Antworten

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Sind bei der Brechnung der Rente die Jahresendprämien mit einbezogen. Mein Mann war nicht in der FZR, hat aber mehr als das doppelte von 7200,00 Mark verdient. Iat es da rechtens das nur der Grundbetrag angerechnet wird.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "LS" wird zugestimmt. Es verhält sich tatsächlich so, dass die Berücksichtigung von Jahresendprämien nur bei Beschäftigungszeiten möglich ist, aufgrund derer eine Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bestand.

3 Antworten

Jaam 21.03.2008 | 11:37
Selbstverständlich
Wolfgangam 21.03.2008 | 19:28
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/lang_de/nn_7130/S… ...ein'kurzer' Link dazu. Gruß w. ...alternativ: www.drv-bund.de >>> SUCHE: Jahrensendprämien In dem Flyer findet sich auch ein Verweis auf das BSG-Urteil vom 23.8.2007 (Az. B 4 RS 4/06 R)
LSam 21.03.2008 | 18:46
Leider wird im zutreffenden Urteil des BSG unterschieden zwischen a) Beschäftigten in der ehemaligen DDR, die einem Zusatz - oder Sonderversorgungssystem angehörten und daraus Ansprüche geltend machen können und b) übrigen Beschäftigten der ehemaligen DDR. Für den Personenkreis zu a) zählt die Jahresendpränmie zum Gehalt, für den Personenkreis zu b) wird es verneint. Mit der FZR Zugehörigkeit hat das nichts zu tun. Auch wenn Ihr Mann das Doppelte von 7200 verdient hat und für die FZR extra gezahlt hätte, würde er die JEP nicht zusätzlich berücksichtigt bekommen. Der Aussage von "ja" schließe ich mich trotzdem nicht an weil hier eine Ungleichbehandlung vorliegt. Wenn nämlich jemand, der in der FRZ Beiträge für seinen gesamten Verdienst gezahlt hat, was man ja ab 1977 durfte, bekommt diese Person die JEP, wie schon gesagt, trotzdem nicht berücksichtigt, da kann von Gleichheit keine Rede sein.
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