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Jahrgang 1952 Rentenbeginn Schwerbehindert 50%

von Johannes07.04.2009 | 14:52
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Hallo, Könnten Sie mir mitteilen wann ich frühestens als unbefristet Schwerbehinderter 50% ohne Abzüge und wann mit wieviel Abzügen in Rente gehen kann. Jahrgang 1952 Ausbildungsbeginn 1966 und seither durchgehend Beitragszahler.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen ist nichts mehr hinzuzufügen.

Fordern Sie unbedingt eine Rentenauskunft an, damit Sie dies verbindlich für Ihre persönliche Situation nachlesen können.

7 Antworten

Schiko.am 07.04.2009 | 15:09
Warum schauen sie nicht in Ihrer Rentenauskunft nach. Dort stehen alle Daten komplett mit den Abschlägen. Und das Sie bei Jahrgang 1962 noch keine Rentenauskunft erhalten haben ist zweifellos unmöglich.
Schiko.am 07.04.2009 | 15:12
Meinte Jahrgang 1952 ( niemand ist perfekt ;-)
...am 07.04.2009 | 15:15
Jahrgang 1952 kann mit SB mind. 50% und bei Erfüllung der 35jährigen Wartezeit je nach Geburtsmonat mit zwischen 60Jahren+1Monat und 60Jahren+6Monate mit 10,8% Abschlag frühestmöglich in Rente gehen und mit zwischen 63Jahren+1Monat und 63Jahren+6Monate abschlagsfrei die Altersrente beziehen. Wenn die Schwerbehinderung am 01.01.2007 bereits vorgelegen hat und Sie vor dem 01.01.2007 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit verbindlich vereinbart haben, können Sie bereits mit 60 mit 10,8% Abschlag bzw. ab 63Jahren abschlagsfrei die Rente beziehen.
Schiko.am 07.04.2009 | 17:01
Beide Einträge unter Schiko sind nicht von mir. Es ist nicht meine Art zu be- richten wo was steht. Schreibe mein Meinung auch wenn es nicht immer richtig ist, andere freuen sich wenn sie..... MfG.
Wolfgangam 07.04.2009 | 22:55
> Beide Einträge unter Schiko sind nicht von mir. ah jah, thx für die stündliche Klarstellung ...haben Sie schon mal an eine fürstliche Adoption (mit durchlauchteter Namensänderung) gedacht ? ;-)) Gruß w. ...gleich ob SchikoPunktreal oder -Punktfantomas - in der Rentenauskunft steht es drin, wie die individuellen Ansprüche aussehen könnten. Ansonsten hier anfordern (und ggf. den R240/V300 für besondere Vertrauensschutzregelungen an die DRV einreichen): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Auch jede Beratungsstelle/Rathaus vor Ort berät Sie, Johannes. Gruß w. PS: für Jahrgang 52 gibt es schon - je nach Monat - unterschiedliche Eingangsalter in die Altersrente an Schwerbehinderte ab 60 ...1 bis 6 Monate drauf (mit Abschlag 10,8 %). Entsprechend auch der Zugang zur ungekürzten Rente 63 plus 1 bis 6 Monate.
Schiko.am 08.04.2009 | 09:39
Ungern erwähne ich den Namen Wolfgang noch, doch dies muss scheinbar doch sein. Habe nur darauf hingewiesen, dass meine Beiträge unter "Schiko" leicht zu er- kennen sind, da ich grundsätzlich nicht auf Rentenbescheide oder auf Eintragungen unter www....... die Nachzulesen sind nicht verweise. Dies war überhaupt keine Kritik an der Vorgehensweise anderer User, gerade für Zuverdienste bei Teilerwerbsminderungsrente, Hochrechnung bis zu 60 Jahren der Durchschnittsverdienste etc. sind Einsichten in Kontoauskunft und Rentenbescheide unabdingbar. Welche Kriterien Sie für eine Beurteilung ob ein Rentner Steuer zahlen muss anwenden ist Ihre Sache. Ich meine allerdings, neben den Grund und Splittingbeträgen sind 10,15 % aus der Bruttorente für Kranken/Pflegeversicherung nicht unerheblich. Kommt hinzu, der Rentner kann bei entsprechenden Nachweisen bis zu 5069/ 10138 led/vh. Beträge absetzen, da der Vorwegabzug entfällt. Nütze auch gleich die Gelegenheit auf eine Verschlechterung ab 2009 hinzuweisen, auf Hauptvordruck Seite 4 können die Beträge 624 0der 924 "Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt " nicht mehr geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber erklärt dies damit, es besteht ja die Möglichkeit, dies bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen geltend zu machen. Dies wird bei vielen scheitern, da sich der Geldempfänger sträuben wird diese Beträge offen zu deklarieren aus Angst hierfür Steuer zahlen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 08.04.2009 | 11:02
Der Beitrag um 9.39 Uhr stammt natürlich wieder vom Falschmünzer, diese Zeilen sind nicht aus meiner Feder entwichen. mfg
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