Hallo Rudi Car,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie ohne Abschläge ab dem 01.06.2027 in Anspruch nehmen. Mit Abschlägen ab dem 01.06.2024.
Die Abschläge auf die Entgeltpunkte Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung bleiben jedoch bei der Altersrente bestehen, sofern die Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende der Rente wegen Erwerbsminderung beginnt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung