Guten Morgen Pittiplatsch,
wenn Sie die Sonderzahlung über mehrere Jahre verteilen möchten, wird kein neuer Antrag gestellt. Es bleibt bei den in der ersten Berechnung ermittelten [Entgeltpunkten:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/entgeltpunkte-basis-fuer-die-rentenberechnung.html, die Sie ausgleichen können. Der Ausgleichsbetrag für diese Entgeltpunkte bleibt für drei Monate maßgebend. Bei einer späteren Ausgleichszahlung oder Zahlung von Teibeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren, kann sich die Gesamtsumme ändern. Der Ausgleichsbetrag hängt von der Entwicklung der Durchschnittsentgelte sowie der Höhe des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ab. D.h., wenn sich einer dieser Faktoren erhöht, wird der Beitragsaufwand für den Ausgleich der Entgeltpunkte größer.
Bevor Sie die letzte Zahlung leisten, könnten Sie sich den genauen Zahlbetrag von der Rentenversicherung berechnen lassen. Eine "Überzahlung" ist nicht möglich. Für den Fall, dass Sie mehr Entgeltpunkte durch die Ausgleichszahlung erwerben würden, als Ihnen in der Ausgleichsmitteilung möglich ist, wird der überzahlte Betrag beanstandet und erstattet.