Hallo Geschäftsführer,
wird eine Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt, so ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und den vorherigen Beschäftigungen ausschließlich nach deutschen Rechtsvorschriften zu prüfen, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Die Versicherungspflicht für eine abhängige Beschäftigung tritt in Deutschland immer ein, wenn Sie in einem Unternehmen mehr als geringfügig (> 400 Euro/ mtl.) beschäftigt sind.
Ein Rentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung besteht, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt haben. Die Erfüllung dieser Wartezeit ist gegeben, wenn unter Zusammenrechnung von deutschen und amerikanischen Beitragszeiten mindestens 5 Beitragsjahre vorliegen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.