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Experten-Antwort

jetzt verbeamtet, was passiert mit eingezahlten Beiträgen?

von Julie01.08.2018 | 13:21
14589 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 1.09.2017 verbeamtet und arbeite seit 1.09.2011 im öffentlichen dienst ( 3 Jahre Ausbildung) danach 2014-2017 vollbeschäftigt! Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen kann man diese Ausbezahlen lassen? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julie,

sobald die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, da ein Rentenanspruch besteht.

Die Regelaltersrente würde nach derzeitiger Rechtslage nach Vollendung des 67. Lebensjahres auf Antrag des Versicherten gezahlt (unabhängig von einem möglicherweise früheren Pensionsbeginn).

Ab Rentenbeginn prüft Ihr Dienstherr, ob die Rente ggfs. auf die Pension anzurechnen ist, da beide Beiträge zusammen nicht die Höchstgrenze der Pension überschreiten dürfen. In diesem Fall würde die Pension entsprechend gekürzt werden.

Auskünfte hierüber können Sie von Ihrer Besoldungsstelle erhalten.

Wie bereits schon zuvor geschrieben, würden Sie bei privater oder freiwilliger Krankenversicherung zusätzlich zur Rente einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, der nicht auf die Pension anzurechnen ist. Derzeit handelt es sich um 7,3% der Bruttorente, die der Zuschuss beträgt.

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6 Antworten

Fastrentneram 01.08.2018 | 13:27
Sie können sich Ihre Beiträge nur erstatten lassen, wenn Sie keine 60 Monate mit Beitragszeiten in der gesetzlichen RV haben. Nach Ihren Angaben haben Sie aber 60 Beitragsmonate erreicht und Sie haben später, aktuell mit 67 Jahren, neben Ihrer Pension einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Eine Beitragserstattung ist somit nicht möglich.
Diskutantam 01.08.2018 | 13:52
Hallo Julie, Wenn man unter 60 Monatsbeiträgen liegt, kann man sich das Geld auszahlen lassen. Allerdings nur den Teil, den man auch selber eingezahlt hat. Dazu gehören nicht die Arbeitgeberanteile (50%) oder die Arbeitsamtanteile. Sollten Sie bereits mehr als 60 Monate in die DRV eingezahlt haben, darunter fallen auch die Zeiten der Ausbildung, dann ist das nicht mehr möglich. Allerdings haben Sie später bei Erreichen der Regelaltersrente einen Anspruch auf die in dieser Zeit erworbenen EGP, die sich bis dahin durch die jährliche Anpassung auch geringfügig erhöhen werden. Kleinvieh macht auch Mist. Die Frage ist entscheidend was Sie anstreben: Mittlerer Dienst, Höherer Dienst oder gehobener Dienst, was die mögliche Pension nach 40 Jahren oder mehr angeht? Denn der Versorgungsträger wird Ihnen die Rente anrechnen, falls Sie Jahrzehnte später schon die Höchst-Beamten-Versorgung erreicht haben. Sollten Sie später den Höchstsatz noch nicht erreicht haben, dann können Sie mit der Rente bis zu diesem Betrag auffüllen, der Rest wird auf die Pension angerechnet. Da Beamte/Innen meist privat krankenversichert sind, können Sie aus der Rente auch einen Beitragszuschuß zur privaten Krankenkasse beantragen. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage(n) zufriedenstellend beantworten. Sollte ich was vergessen haben - das ebenfalls wichtig gewesen wäre - gibt es noch qualifizierte User die das in nachfolgenden Kommentaren erläutern. Einen angenehmen Tag wünscht @Diskutant
Feliam 01.08.2018 | 13:28
Die eingezahlten Beiträge bleiben stehen, da Sie offensichtlich schon mehr als 60 Monate Beiträge erreicht haben, und warten, bis Sie Ihr gesetzliches Rentenalter erreicht haben, um dann als monatliche Rente an Sie ausgezahlt zu werden.
Marcoam 01.08.2018 | 15:19
Ja, sobald Sie Ihr Rentenalter erreicht haben oder vorher erwerbsgemindert werden, erhalten Sie Ihre Beiträge als monatliche Rentenzahlungen zurück.
DRVam 01.08.2018 | 16:48
Es handelt sich bei den vorherige Auskünften um heutiges Recht, dass sich bis zu Ihrem Pensions- und Rentenalter durchaus noch grundlegend ändern kann. Das sollten Sie zumindest im Hinterkopf haben.
W*lfgangam 01.08.2018 | 19:57
Ergänzend: Auch DRV-Beitragserstattungen können/müssem auf den Pensionsanspruch angerechnet werden - was wohl die wenigsten Pensionskassen auch wirksam umsetzen. Da mit der Beitragserstattung das Rentenkonto komplett gelöscht wird/mit allen Ausbildungszeiten, sollte man sich als Beamter diesen Schritt überlegen (was ist, wenn ich doch wieder in die freie 'Wildbahn'/Versicherungspflicht zurückkehre?) ...wenn man natürlich auf ein paar 1000 EUR spontan 'gierig' ist - nun, dann hätte man besser nicht Beamter werden sollen. Und was die Zukunft versorgungs-/rentenrechtlich bringt, kann man vielleicht in 30-40 Jahren 'richtig' einschätzen ;-) Gruß w.
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