Erstens entscheidet nicht das Jobcenter, ob Sie einen Anspruch haben auf eine Erwerbsminderungsrente und das Gutachten, das vom MD des Jobcenters alleine ist auch nicht ausschlaggebend. Einen 'Rechtsanspruch' auf eine Erwerbsminderungsrente gibt es nicht, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und ob diese vorliegen, darf nur die DRV entscheiden (nicht das JC).
Welche dies im Einzelnen sind, lesen Sie bitte selbst in dieser Broschüre nach
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Das JC selbst darf Sie nur auffordern, nun eine Reha zu beantragen, damit dann evtl. weiter festgestellt werden kann, ob eine Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt. Sie 'dürfen' selbst aber auch direkt einen EM-Rentenantrag stellen, aber auch hier kann es dann sein, dass erst eine Reha bewilligt wird (Reha vor Rente).
Dass Sie einen GdB50 haben erleichtert Ihnen den Zugang in eine Schwerbehindertenrente, wenn Sie außerdem das notwendige Alter und 35 Beitragsjahre haben. Wann dies frühestens möglich ist, finden Sie in Ihrer letzten Rentenauskunft oder nutzen diesen Rechner
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Dann nochmals in eine andere Altersrente zu wechseln geht dann nur noch bei der 'Regelaltersrente', und das automatisch.
Da die EM-Rente meist höher ist als eine SB-Rente, sollten Sie also erst diese beantragen und das Ergebnis abwarten.
Das Jobcenter darf Sie (aktuell) auch nur unter ganz besonderen Umständen in eine Altersrente 'schicken', lesen Sie dazu diesen Beitrag:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/frueh…
oder lassen Sie sich direkt von Ihrer Leistungsabteilung über Ihre Rechte aufklären.