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Experten-Antwort

Jetzt volle EMR beantragen und 2 Wochen später eine Schwerbehindertenrente und 1 Woche später eine Altersrente beantragen - Geht das?

von W6227.05.2024 | 08:54
276 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein Gutachten vom Amtsarzt vom Jobcenter unter 3 Stunden täglich arbeiten können, liegt vor. Damit hätte ich laut Jobcenter, Rechtsansprüche auf eine volle EMR. Versicherungsrechtliche Zeiten sind erfüllt. Wegen GdB = 50 hätte ich später auch Rechtsansprüche auf eine Schwerbehindertenrente. Noch später hätte ich auch Rechtsansprüche auf eine Altersrente.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2024 | 10:18

Hallo W62,

 

die "Schwerbehindertenrente" ist eine Form der Altersrente. Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 ist eine Voraussetzung dafür. Sie haben die Möglichkeit, zeitgleich eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen und eine Altersrente. Sollten dann die Voraussetzungen für beide Renten erfüllt sein, wird die höhere Rente gezahlt. 

 

Das Jobcenter kann keine Auskünfte zu Rechtsansprüchen auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung treffen. 

8 Antworten

Bürgermeisteram 27.05.2024 | 08:57
Noch irgendwelche Wünsche auf weitere Renten? Ideen haben die Leute, da kann man nur den Kopf schütteln.
Maxam 27.05.2024 | 09:03
Nein, dass geht nicht. Sie können eine EM-Rente beantragen, eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte oder eine Regelaltersrente. Entweder separat zur jeweiligen Zeit, aber auch EM-Rente und Altersrente für Schwerbehinderte gleichzeitig, die jeweils höhere von beiden wird Ihnen gezahlt. Wenn Sie in die Schwerbehindertenrente gehen, ist ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich. Aber das Gutachten des Jobcenters spielt nicht wirklich eine Rolle, entscheidend ist, wie die DRV Ihre Leistungsfähigkeit einschätzt. Das kann völlig anders lauten!
gut überlegenam 27.05.2024 | 09:20
Erstens entscheidet nicht das Jobcenter, ob Sie einen Anspruch haben auf eine Erwerbsminderungsrente und das Gutachten, das vom MD des Jobcenters alleine ist auch nicht ausschlaggebend. Einen 'Rechtsanspruch' auf eine Erwerbsminderungsrente gibt es nicht, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und ob diese vorliegen, darf nur die DRV entscheiden (nicht das JC). Welche dies im Einzelnen sind, lesen Sie bitte selbst in dieser Broschüre nach https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Das JC selbst darf Sie nur auffordern, nun eine Reha zu beantragen, damit dann evtl. weiter festgestellt werden kann, ob eine Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt. Sie 'dürfen' selbst aber auch direkt einen EM-Rentenantrag stellen, aber auch hier kann es dann sein, dass erst eine Reha bewilligt wird (Reha vor Rente). Dass Sie einen GdB50 haben erleichtert Ihnen den Zugang in eine Schwerbehindertenrente, wenn Sie außerdem das notwendige Alter und 35 Beitragsjahre haben. Wann dies frühestens möglich ist, finden Sie in Ihrer letzten Rentenauskunft oder nutzen diesen Rechner https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… Dann nochmals in eine andere Altersrente zu wechseln geht dann nur noch bei der 'Regelaltersrente', und das automatisch. Da die EM-Rente meist höher ist als eine SB-Rente, sollten Sie also erst diese beantragen und das Ergebnis abwarten. Das Jobcenter darf Sie (aktuell) auch nur unter ganz besonderen Umständen in eine Altersrente 'schicken', lesen Sie dazu diesen Beitrag: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/frueh… oder lassen Sie sich direkt von Ihrer Leistungsabteilung über Ihre Rechte aufklären.
Du meine Güteam 27.05.2024 | 10:13
Allerdings. Manche hier meinen, die Rente sei ein Wunschkonzert. Zum Glück ist dem nicht so.
Freies Landam 27.05.2024 | 10:29
Nehmen wir mal an, dass es sich nicht um eine Trollfrage handelt. Anträge kann man stellen, wann und soviel man will. Es kann eventuell Sinn machen, zuerst einen EM-REntenatrag zu stellen und dann noch eine SB-Rente zu beantragen, z.B. wenn die EM-REntenantrag schon lange läuft (zuerst EM, dann SB). Dann werden beide Anträge bearbeitet und die höhere Rente (meist die EM-Rente, sofern bewilligt, ggf. auch rückwirkend) wird dann gezahlt. Das ist aber eigentlich nicht notwenig, weil man den SB-Rentenantrag auch jederzeit noch entspannt später stellen kann. Nacheinander SB- und eine (spätere) andere Altersrentenart zu beantragen, ist weitgehend sinnlos. Denn wenn die SB-Altersrente rechtswirksam bewilligt wurde, ist ein Wechsel in eine andre (spätere) Altersrentenart nicht mehr möglich. Und einen laufenden SB-Rentenantrag kann man auch jederzeit wieder zurückziehen, wenn einem danach ist.
Fahrplanam 27.05.2024 | 11:37
Ja, das geht. Grundsätzlich können Sie, wann immer Sie möchten, jede Rente beantragen, die Sie "begehren." Ob Sie dann, die beantragte Rente auch erhalten, entscheidet VORERST (!) die DRV. Falls die beantragte Rente, von der DRV abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie die DRV beim Sozialgericht verklagen. Dann entscheidet NICHT (!) mehr die DRV, sondern das Sozialgericht, ob Sie die beantragte Rente erhalten. Eventuell beauftragt das Sozialgericht einen vereidigten Gutachter, das Gutachten vom Amtsarzt des Jobcenters, zu überprüfen. Kommt der vereidigte Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Gutachten fachlich korrekt ist, wird das Sozialgericht zu Ihren Gunsten entscheiden. "Günstig" wäre auch, wenn Sie MEHRERE (!) Befundberichte, von Ihren Fachärzten und Ihrem Hausarzt vorlegen könnten, mit dem Ergebnis "Frau W62 kann täglich nur unter 3 Stunden arbeiten" (!) Bitte sehr gerne AUSFÜHRLICHE (!) Befundberichte vorlegen, was Sie alles nicht mehr können (!) Je mehr (!) "passende" Befundberichte Sie, mit dem Ergebnis "Frau W62 kann täglich, nur mit sehr vielen Einschränkungen unter 3 Stunden arbeiten." desto eher wird das Sozialgericht zu Ihren Gunsten entscheiden.
gut überlegenam 27.05.2024 | 12:22
all die erwähnten ausführlichen Unterlagen, die User @Fahrplan erwähnt hat, sollten Sie bereits beifügen, wenn Sie eine EM-Rente beantragen und nicht erst, wenn diese abgelehnt wurde und Sie dann klagen könnten/müssten. Also aus dem JC-Gutachter auch noch Unterlagen, die Sie von Ihren Sie behandelnden Ärzten haben/dort abfordern können.
Schadeam 27.05.2024 | 15:36
Was der Arzt vom JC meint ist für die DRV zunächst nicht entscheidend. Wenn Sie (und Ihre Ärzte das auch so sehen) sich für erwerbsgemindert halten, steht Ihnen jederzeit frei die EM Rente zu beantragen. Falls Sie das Alter (und auch die 35 Versicherungsjahre für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch habne, können Sie auch das beantragen. Notfalls mit dem Zusatz: wenn Sie mich nicht für erwerbsgemindert halten, will ich ab xx.xx.2024 die AR für Schwerbehinderte. Dazu brauchen Sie dann auch keine Woche warten, das geht gleichzeitig im R0100. Aber dann ist es Quatsch 2 Wochen später nochmal eine Altersrente zu wollen. Wer das macht, zeigt deutlich dass er das System nicht verstanden hat.
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