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Experten-Antwort

Job und Erwerbsminderungsrente Arbeitgeber

von Studere22.10.2015 | 11:14
2651 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe wegen einer schweren psychischen Erkrankung eine EW-Rente. Nun würde ich mich gerne nach vielen Jahren an einen 450€ wagen wollen. Allerdings möchte ich aus Scham -sicher verständlich -einem potentiellen Arbeitgeber die Rente zunächst verschweigen. Vor allem um Überhaupt ohne Stigma einen Einstieg schaffen zu können. Hat jemand Erfahrung damit oder gibt es dazu (renten-)rechtliche Regelungen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniko,

Ihr Rentenversicherungsträger ist prinzipiell über jede abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, die Sie neben dem Rentenbezug ausüben, zu informieren. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt oder nicht.

Die Angabe wird benötigt, um die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen und den Anspruch auf die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung zu prüfen. Wie von „Marie“ bereits erläutert, wird bei einem Verdienst bis zu 450 Euro regelmäßig unterstellt, dass Sie Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausüben. Dies ist für den Anspruch auf die arbeitsmarkbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich.

Bei einer Beschäftigung mit einer tatsächlichen Arbeitszeit von mindestens drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich, wäre jedoch nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen. Grund ist, dass Sie nach der sozialmedizinischen Einschätzung noch in der Lage sind, mindestens drei aber weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Sie hätten dann einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Studere,

dem Beitrag von „****“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

****am 22.10.2015 | 11:55
Ob Sie den zukünftigen AG über vorhandene Krankheiten / Gesundheitliche Einschränkungen informieren müssen ist eine rein Arbeitsrechtliche Frage die ihnen hier niemand beantworten kann. Den RV-Träger, der ihre EMRT zahlt, müssen sie nur über die Aufnahme einer Beschäftigung/Minijob informieren und wenn sie die Hinzuverdienstgrenze von 450.- Euro/mtl. einhalten und regelmäßig nicht mehr wie 3 Std./tgl arbeiten wird der RV-Träger keine Probleme machen.
Studeream 22.10.2015 | 12:13
Danke für die Antworten! Was heißt drei stunden täglich? Wenn der Job zweimal in der Woche 5 std. täglich erfordert, dürfte ich diesen nicht versuchen?
Robam 22.10.2015 | 12:31
Für den Arbeitgeber ist schon von Bedeutung, ob Sie eine Rente (Voll- oder Teilrente) beziehen, da dies unterschiedliche Auswirkungen auf seine Melde- und Beitragspflichten hat. Dieser Sachverhalt wird deshalb auch bei den Einstellungsbögen abgefragt.
****am 22.10.2015 | 13:58
Was heißt drei stunden täglich? Bis 3 Std. pro Tag. Wenn sie über 3 Std.Tgl arbeiten könnte nämlich ein fleißiger Sachbearbeiter der DRV auf die Idee kommen, das Restarbeitsvermögen überprüfen zu lassen durch den med. Dienst und evtl. stellt man dann fest das sie nicht mehr voll Erwerbsgemindert sind sonder nur noch teilweise EM vorliegt. Aber da sie ja noch keinen Job haben müssen sie sich ja noch keine Gedanken machen.
Schorscham 22.10.2015 | 15:14
Zitat von **** anzeigenausblenden
Das könnte der "fleißige DRV-Sachbearbeiter" auch schon bei einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden überprüfen lassen, da die regelmäßige tägliche Arbeitszeit stets UNTER 3 Stunden liegen muss. Dass das manche DRV-Mitarbeiter nicht so eng sehen, steht auf einem andern Blatt.
Schorscham 22.10.2015 | 15:19
Zitat von Studere anzeigenausblenden
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, sollte die tägliche Arbeitszeit 2,75 Stunden nicht überschreiten, da Jemand, der dazu in der Lage ist, MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten, nicht voll erwerbsgemindert ist. (Sofern er nicht auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet, was allerdings gutachterlich festgestellt weren müsse, weil ein Attest des Hausarztes dafür nicht ausreicht.)
Herz1952am 22.10.2015 | 16:20
Hallo Schorsch, Genügt dafür nicht ein hoher Stundenlohn, freier Buchhalter 30,-- Euro oder Programmierer 50,-- Euro/Stunde. Die Zeiten werden nicht überschritten, die Rente entsprechend gekürzt? Aber selbst ein Arzt wird da "neidisch". 50 Euro Stundenlohn, 70 Stunden die Woche, 40 Wochen/Jahr. Erst dann ist er bei seinem persönlichen Brutto von mindestens 150 bzw. in diesem Fall bei etwas über 170000 €/Jahr. (smile).
Herz1952am 22.10.2015 | 16:24
Nachtrag: Dass einer auf Kosten der Gesundheit arbeitet geht doch eigentlich aus den Gutachten der RV hervor, die besagen, dass er das eigentlich nicht kann. Je nach Verdienst wird doch dann eine Teilrente gezahlt. Oder?? Vielleicht klärt das jemand auf bzw. natürlich auch Sie.
Herz1952am 22.10.2015 | 16:38
Sorry, das ist für die Fragestellung in diesem Falle irrelevant. Allerdings braucht in einem solchen Fall der Arbeitgeber nur unterscheiden, ob er einen Minijob hat. Wenn der Job diese Bedingung wegen des Verdienstes überschreitet, gilt der AN als ganz normal RV-Pflichtig bzw. SV-Pflichtig. Die RV muss allerdings durch den EM-Rentner informiert werden, wegen der Teilrente.
Schorscham 22.10.2015 | 19:55
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht mit dem im Gutachten dokumentierten Leistungsvermögen harmoniert, dann gehört das sozialmedizinische Gutachten auf den Prüfstand, sofern nicht gutachterlich nachgewiesen wurde, dass die ausgeübte Tätigkeit eigentlich unzumutbar ist. Auch Gutachter, DRV-Mitarbeiter und Richter sollen sich nämlich schon häufiger geirrt haben. Und "Wunderheilungen" sollen auch schon mal vorgekommen sein. ;-)
Herz1952am 22.10.2015 | 20:39
Danke Schorsch, wenn ich wieder gesund werden will, gehe ich zu einem Gutachter (Wunderheiler)(smile).
Schorscham 23.10.2015 | 14:19
Zitat von Studere anzeigenausblenden
Was soll dieses Theater? Zunächst einmal sind Sie in der Tat nicht dazu verpflichtet, dem potenziellen Arbeitgeber Ihren Rentner-Status mitzuteilen. Allerdings ist nie auszuschließen, dass er es anders erfährt. Wenn Sie die Arbeitsaufnahme pflichtgemäß Ihrem RV-Träger mitteilen, wird Ihr Arbeitgeber vermutlich sogar von dort informiert, falls eine Arbeitsplatzbeschreibung eingeholt wird. Es wäre auch denkbar, dass Sie sich bei Ihren Arbeitskollegen "verplappern" und dass die dann den Chef informieren. Glauben Sie, dass das einem guten Betriebsklima dienlich wäre? Das genaue Gegentei wäre der Fall! Ich bin seit 15 Jahren BU-Rentner und habe schon diverse Nebentätigkeiten ausgeübt. Meinen Rentner-Status habe ich nie verheimlicht und manche Arbeitgeber sagten mir sogar, dass sie lieber Frührentner einstellen als Langzeitarbeitslose, die sich nur auf Druck des Jobcenters bewerben. Daher kann ich Ihr Problem nicht ganz nachvollziehen.
Studeream 23.10.2015 | 15:43
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Verstehe ich Sie richtig, grundsätzlich muss ich den zukünftigen 450 Euro Arbeitgeber nicht über meine bestehende EWR unterrichten?
Was soll dieses Theater? Zunächst einmal sind Sie in der Tat nicht dazu verpflichtet, dem potenziellen Arbeitgeber Ihren Rentner-Status mitzuteilen. Allerdings ist nie auszuschließen, dass er es anders erfährt. Wenn Sie die Arbeitsaufnahme pflichtgemäß Ihrem RV-Träger mitteilen, wird Ihr Arbeitgeber vermutlich sogar von dort informiert, falls eine Arbeitsplatzbeschreibung eingeholt wird. Es wäre auch denkbar, dass Sie sich bei Ihren Arbeitskollegen "verplappern" und dass die dann den Chef informieren. Glauben Sie, dass das einem guten Betriebsklima dienlich wäre? Das genaue Gegentei wäre der Fall! Ich bin seit 15 Jahren BU-Rentner und habe schon diverse Nebentätigkeiten ausgeübt. Meinen Rentner-Status habe ich nie verheimlicht und manche Arbeitgeber sagten mir sogar, dass sie lieber Frührentner einstellen als Langzeitarbeitslose, die sich nur auf Druck des Jobcenters bewerben. Daher kann ich Ihr Problem nicht ganz nachvollziehen.
Theater? So so! Ich will meine Situation nochmal für Sie lieber SCHORSCH formulieren, obwohl ich bezweifel, dass sie mich verstehen können. Ich bin wegen einer schweren psychischen Erkrankung in Rente. Allerdings möchte ich neuen Mut fassen und mit einem kleinen max. 450 € Job irgendwann wieder ins Leben tretten. Allerdings weiß ich, welches Unverständnis und welche Stigmatisierung auf einem psychisch Kranken in der Gesellschaft liegen kann. Sicher wissen sie was ich meine Schorsch? Deshalb möchte ich bei einem möglichen Versuch wieder in die Arbeitswelt zu treten, sicher nicht gleich Gefahr laufen als Psycho abgestempelt zu werden. Außerdem habe ich selbst Scham wegen meiner Erkrankung. Was das nun mit Theater zu tun haben soll, ist mir nicht zugänglich. Vielleicht mangelt es einfach an Empathie?
Studeream 23.10.2015 | 15:49
....und es ging mir im Wesentlichen darum zu hören welche Erfahrungen Gleichgesinnte (mit psychischer Erkrankung) gemacht haben und natürlich welche (renten-)rechtlichen Hürden es hierzu gibt. Das muss man doch wohl nicht als THEATER abstempeln. Wenn Ihnen das auf den Nerv geht, zwingt Sie doch niemand eine Antwort zu schreiben. Oder steht in den Forumregeln Schorsch muss immer Antworten? ;-)
Schorscham 23.10.2015 | 16:06
Zitat von Studere anzeigenausblenden
Auch wenn Sie dem potentiellen Arbeitgeber fairerweise mitteilen sollten dass Sie Frührente beziehen, erfährt dieser noch lange nicht den Grund dafür. Wenn Sie Ihre psychische Erkrankung verschweigen wollen, dann nennen Sie dem AG eben eine andere Krankheit oder Behinderung, sofern man Ihnen Ihre psychische Erkrankung nicht gleich ansieht. Woher soll der Arbeitgeber denn wissen dass Sie schwerwiegend psychisch erkrankt sind, nur weil Sie EM-Rente beziehen? Ist JEDER EM-Rentner psychisch krank?
Herz1952am 25.10.2015 | 14:53
Hallo Studere, Sorry, dass ich auf Ihre Frage erst jetzt antworte. Aber Schorsch hat das diesbezüglich schon korrekt getan. Allerdings muss der Arbeitgeber korrekterweise fragen, ob Sie noch eine weitere Mini-Beschäftigung haben. Sollten mehrere dieser Beschäftigungen die Grenze überschreiten, gelten andere SV-Vorschriften. Würden Sie hier falsche oder keine Angaben machen, müssten Sie letztendlich zu wenig gezahlte Beiträge nachzahlen und der/die Arbeitgeber wären "außen vor". Natürlich hätte das auch Auswirkungen auf Ihre Rente. Aber den AG brauchen Sie deswegen - wie schon erwähnt - nicht über Ihre Krankheit/en (egal welche) zu informieren, bzw. auch nicht, dass Sie EM-Rente bekommen.
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